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Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 stellt den höchsten Pflegegrad dar. Alle Versicherten welche unter einer schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden, bekommen den Pflegegrad 5 zugesprochen. Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad 5 haben, bekommen die umfangreichsten Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung.

Bei der häuslichen Pflege durch Familienangehörige wird in Pflegegrad 5 ein Pflegegeld von 901€ gezahlt. Die Pflegesachleistungen ( Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) belaufen sich auf 1.995€. Für die vollstationäre Pflege wird ein Pflegegeld von 2.005€ bezahlt.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Einteilung in Pflegegrad 5 gegeben sein

So wird der Pflegegrad ermittelt.

Schritt 1

Erfassung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).

Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.

Modul 1 (Mobilität)
Gewichtung: 10 Prozent
Bewertungskriterien
  • Positionswechsel im Bett
  • Aufstehen vom Bett
  • ins Badezimmer gehen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  • Treppensteigen
  • stabile Sitzposition halten
  • Aufstehen aus sitzender Position
  • Umsetzen
  • sitzender Positionswechsel

.

Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 3)
Bewertungskriterien
  • örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
  • Erkennen von Personen des Umfelds
  • Gedächtnisleistung
  • Entscheidungen treffen
  • Verstehen von Sachverhalten
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • Beteiligung an einem Gespräch
  • Alltagsbezogene Handlungen ausführen
  • elementare Bedürfnisse mitteile
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 2)
Bewertungskriterien
  • motorische Verhaltensauffälligkeiten
  • selbstschädigendes Verhalten
  • physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
  • Abwehr von Pflegemaßnahmen
  • sonstige inadäquate Handlungen
  • nächtliche Unruhe
  • Beschädigung von Gegenständen
  • andere vokale Auffälligkeiten
    .
Modul 4 (Selbstversorgung)
Gewichtung: 40 Prozent
Bewertungskriterien
  • selbständige Körperpflege
  • rasieren und kämmen
  • Zahnpflege und Prothesenreinigung
  • Duschen, Baden, Haare waschen
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken
  • Benutzen der Toilette
  • Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Umgang mit Dauerkatheter
    .
Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen)
Gewichtung: 20 Prozent
Bewertungskriterien
  • Medikamenteneinnahme
  • Injektionen
  • Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Blutzuckermessung und -deutung
  • Arzt- und Therapeutenbesuch
  • Umgang mit Prothese und Rollator
  • Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
  • Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte)
Gewichtung: 15 Prozent
Bewertungskriterien
  • Tagesablauf gestalten
  • Ablauf des Tages ändern
  • Ruhen
  • Schlafen
  • selbstständig Beschäftigen
  • Planung in die Zukunft
  • Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
  • Kontaktpflege
  • Planungen der Zukunft
    .

Schritt 2

Addieren der ermittelten Punkte entsprechend der Gewichtung

= Gesamtpunkte

Schritt 3

Einstufung entsprechend der ermittelten Gesamtpunktzahl in einen der 5 Pflegegrade

Punkte:

12,5 bis

unter 27

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

1

Punkte:

27 bis

unter 47,5

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

2

Punkte:

47,5 bis

unter 70

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

3

Punkte:

70 bis

unter 90

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

4

Punkte:

90 bis

100

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen

Pflegegrad

5

Pflegegrad 1
=
12,5 – unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
=
27 – unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
=
47,5 – unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
=
70 – unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
=
90 – 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen