Einrichtungseinheitlicher
Eigenanteil (EEE):
Definition, Berechnung, Pflegekosten

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): Definition, Berechnung, Pflegekosten

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Warum wurde ein Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt?

Im Fall der Pflegebedürftigkeit zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung, je nach Pflegegrad, eine Pauschale, um die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu gewährleisten. Die Beiträge reichen in aller Regel nicht aus, um diese Unterbringung komplett zu bezahlen.

Vor 2017 mussten pflegebedürftige Menschen mit steigender Pflegebedürftigkeit immer größere Lücken mit ihrem Eigenanteil füllen.

–> Je höher die Pflegestufe, desto höher war auch die eigene finanzielle Belastung.

Aus Angst vor einem höheren Eigenanteil wehrten sich betroffene Personen häufig gegen eine Neubegutachtung der Pflegebedürftigkeit, selbst wenn sie auf umfangreichere Pflegemaßnahmen angewiesen waren.

Um diesen Missstand zu beheben, wurde zum 01.01.2017 ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil eingeführt.

Nun bezahlen pflegebedürftigen Person in den Pflegegraden 2-5 für die pflegebedingten Kosten den gleichen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es die Regelung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils in Pflegeheimen – kurz EEE.

Definition einrichtungseinheitlicher Eigenanteil

Beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil in Pflegeheimen, im Folgenden EEE genannt, handelt es sich um den monatlichen Beitrag, der durch einen Bewohner zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für die Verpflegung & Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung entrichtet werden muss.

Dabei handelt es sich um eine Pauschale für betroffene Personen der Pflegegrade 2 bis 5 – somit zahlen Pflegebedürftige des Grades 2 ebenso viel wie pflegebedürftige Menschen des Grades 5. Steigt die Pflegebedürftigkeit mit fortschreitendem Alter oder der Verstärkung des Krankheitsbildes an, bleibt der zu entrichtende Betrag also gleich.

Je nach Pflegeeinrichtung und Bundesland kann der EEE jedoch variieren und somit höher oder niedriger ausfallen. Neben dem Standort zählen auch noch andere Faktoren dazu, die den Eigenanteil beeinflussen. Auf diese wird im Folgenden noch eingegangen.

Berechnung einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?

Ab dem 1. Januar 2017 hat sich die Beurteilung des Pflegebedarfs geändert. Wo es vorher 3 Pflegestufen gab, gibt es nun 5 Pflegegrade. Pflegebedürftige Personen bezahlen ab dem zweiten Pflegegrad nun unabhängig von ihrer Pflegebedürftigkeit denselben Betrag. Das bedeutet, dass auch mit steigendem Pflegegrad der EEE gleich bleibt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil berechnet sich aus dem, was die gesetzliche Pflegekasse pro Pflegegrad leistet und dem Pflegesatz des Pflegeheims.
Der Pflegesatz wiederum berechnet sich aus der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheimes mit einem Pflegegrad und denen, die in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Das bedeutet, dass der Pflegesatz abhängig von der Anzahl der Bewohner eines Pflegeheims und deren Pflegebedürftigkeit ist. Die Pflegesätze gelten jedoch nur für Unterkunft und Verpflegung. Zusätzliche Leistungen wie Massagen, Friseurtermine oder Fußpflege müssen von den Bewohnern ebenso zusätzlich gezahlt werden. Die Bundesländer, Kommunen und Pflegekassen verhandeln mit den Pflegeheimen immer wieder aufs Neue über die Höhe der Pflegekosten, wodurch sich die unterschiedlichen Beiträge des EEE erklären lassen.

Die Differenz aus der Leistung der Pflegekasse und dem Pflegesatz der Pflegeeinrichtung ist nun der EEE.

Durchschnittlicher einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der monatliche einrichtungseinheitliche Eigenanteil beträgt im Durchschnitt ca. 912€. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Investitionen, Verpflegung und Unterkunft.

Pflegeheimkosten = einrichtungseinheitliche Eigenanteil + Investitionskosten + Verpflegung & Unterkunft

Die durchschnittliche Zuzahlung im Pflegeheim liegt nach Abzug der gesetzlichen Leistungen bei ca. 2.179€ pro Monat.

Wie setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz aus folgenden 3 Komponenten zusammen:

  • Pflegebedingte Kosten (EEE)
  • Investitionskosten
  • Verpflegung & Unterkunft

Zu diesen 3 Bausteinen der Gesamtkosten für ein Pflegeheim kann außerdem in einigen Fällen noch eine Ausbildungsumlage anfallen. Dies passiert, wenn das Pflegeheim zu den Einrichtungen gehört, die selbst Pflegepersonal ausbilden. Von Bundesland zu Bundesland gibt es hierbei auch wieder Unterschiede in der jeweiligen Höhe des Beitrages. In der Regel sind von den Bewohnern jeweils zwei bis drei Euro pro Tag zu entrichten.

Durch verschiedene Faktoren variieren die pflegebedingten Kosten (EEE), die Investitionskosten sowie die Kosten für Verpflegung und Unterkunft von Bundesland zu Bundesland sowie von Pflegeheim zu Pflegeheim.

Um einen ersten Eindruck zu gewinnen, wie hoch die Pflegeheimkosten bei Ihnen Vorort liegen, empfehlen wir Ihnen, den AOK Pflegeheimnavigator zu nutzen.

Übersicht der Ø Pflegekosten je Bundesland

So viel muss ein Bewohner „aus eigener Tasche“ im Pflegeheim bezahlen
(Ø Kosten im Pflegeheim je Bewohner 2022)

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE) die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.

Definition Investitionskosten:

  • Investitionskosten sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, technischen Anlagen usw.. Diese Kosten werden auf die Heimbewohner umgelegt.

Zusammensetzung

der Pflegekosten

im Pflegeheim

Pflegelückenrechner - Die Pflegeheimkosten setzen sich aus Eigenanteil, Investitionskosten sowie Verpflegungskosten zusammen.

Achtung: Trotz Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bleibt eine erhebliche Pflegelücke. Die Ø-Zuzahlung im Pflegeheim finden Sie in der folgenden Tabelle.

Bundesland Ø-Gesamt
Zuzahlung
bzw. Eigenanteil
im Pflegeheim
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Baden Württemberg 2541€ 1222€ 444€ 875€
Bayern 2178€ 1070€ 415€ 693€
Berlin 2128€ 1090€ 400€ 638€
Brandenburg 1838€ 859€ 310€ 669€
Bremen 2154€ 788€ 537€ 829€
Deutschland 2179€ 912€ 466€ 801€
Hamburg 2168€ 792€ 567€ 809€
Hessen 2122€ 882€ 504€ 736€
Mecklenburg Vorpommern 1696€ 728€ 336€ 632€
Niedersachsen 1847€ 704€ 505€ 638€
Nordrhein Westfalen 2542€ 912€ 556€ 1074€
Rheinland Pfalz 2264€ 888€ 442€ 934€
Saarland 2517€ 1062€ 515€ 940€
Sachsen 1869€ 827€ 412€ 630€
Sachsen Anhalt 1588€ 672€ 299€ 617€
Schleswig Holstein 1980€ 699€ 501€ 780€
Thüringen 1806€ 690€ 359€ 757€

Quelle: VDEK Report 01.2022

Die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit können durch eine private Pflegeversicherung erheblich abgemildert werden.