Personen bei denen aufgrund geistiger, körperlicher oder seelischer Krankheit ein dauerhafter Hilfebedarf besteht, haben das Recht auf Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hierzu müssen die pflegebedürftigen Personen einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Zur Feststellung der Pflegegrade wird ein Pflegegutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen benötigt. Bei privat versicherten wird dieses Gutachten durch das Unternehmen Medicproof durchgeführt. Anhand dieses Gutachtens wird der Pflegegrad bestimmt. Je nach Pflegegrade richtet sich das monatliche Pflegegeld welches die Pflegebedürftigen, zur finanziellen Unterstützung, ausgezahlt bekommen. Zusätzlich können auch Demenzleistungen beantragt werden. Diese Leistungen bekommen alle Pflegebedürftigen, bei denen ein erheblich allgemeiner Betreuungsbedarf besteht. In den meisten Fällen ist eine demenziell bedingte Krankheit die Ursache.
Richtlinien für den Erhalt der Demenzleistungen
Mithilfe eines Kriterienkataloges legt der MDK fest, ob ein erheblich allgemeiner Betreuungsbedarf vorliegt. Hierzu führt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung einen Begutachtungstermin vor Ort durch. Während der Zeit des Besuches macht sich der Gutachter ein genaues Bild der pflegebedürftigen Person.
Folgende Aspekte spielen eine Rolle im Kriterienkatalog des MDK:
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression
Personen, bei denen mindestens zwei Aspekte mit „Ja“ beantwortet werden, weisen einen erheblich allgemeinen Betreuungsbedarf auf. Diese Menschen bekommen 120 Euro monatlich in Pflegegrad 2. Außerdem können Demenleistungen für höhere Pflegegrade beantragt werden. Das heißt also, dass Person mit Demenz ein zusätzliches Pflegegeld bekommen.