Pflegeversicherung – Tarif https://www.pflegeversicherung-tarif.de Überblick der Anbieter einer privaten Pflegeversicherung Thu, 03 Sep 2020 11:35:43 +0000 de-DE hourly 1 Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege in der Pflegeversicherung https://www.pflegeversicherung-tarif.de/kurzzeitpflege-verhinderungspflege Fri, 08 May 2020 09:22:20 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=11336

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Durch die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird die Pflege der Angehörigen in jeder Lebenssituation sichergestellt!

Die häusliche Pflege von Angehörigen ist oftmals mit einer hohen Belastung für die gesamte Umgebung verbunden. Die pflegenden Ehepartner, Kinder oder Verwandten werden durch die Pflegeaufgaben stärker belastet und teilweise gestresst. Neben den reinen Pflegeaufgaben existiert die Verantwortung gegenüber der zu pflegenden Person. Der normale Alltag ist längst nicht mehr so flexibel wie dieser einst war. Doch auch bei der häuslichen Pflege kann es zeitweise dazu kommen, dass die pflegenden Angehörigen verhindert sind und die notwendigen Pflegeaufgaben nicht wahrnehmen können. In diesen Fällen kann die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege beantragt werden. Durch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege können Zeiten überbrückt werden in denen die pflegenden Angehörigen nicht verfügbar sind. Dies kann bspw. durch Urlaub, Krankenhausaufenthalte oder Rehamaßnahmen eintreten.

Übersicht zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: Definition, Unterschiede, Voraussetzungen, Antrag

Kurzzeitpflege: Definition & Voraussetzungen

Durch die Kurzzeitpflege können bestimmte private Pflege-Engpässe abgefangen werden. Wenn die Pflege der Angehörigen für einen bestimmte Zeitraum nicht gewährleistet werden kann, kann die Kurzzeitpflege beantragt werden. Die Pflegebedürftigen können für maximal 8 Wochen im Kalenderjahr in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Dies wird oftmals nach einem stationärem Krankenhausaufenthalt genutzt, da der Pflegeaufwand dann in der Regel intensiver ausfällt. Außerdem kann die Kurzzeitpflege beantragt werden, wenn die pflegenden Angehörigen verreisen wollen.

Kurzzeitpflege Voraussetzungen: Wer hat einen Anspruch auf Kurzzeitpflege?

Der Anspruch auf Kurzzeitpflege deckt sich mit dem Anspruch auf Pflegegeld. Somit können alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 die Kurzzeitpflege beantragen. Die Kosten der Kurzzeitpflege bezuschusst die gesetzliche Pflegeversicherung mit maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Sollte das Budget der Verhinderungspflege nicht verwendet werden, kann auch dies zur Finanzierung der Kurzzeitpflege verwendet werden.

Verhinderungspflege: Definition & Voraussetzungen

Wie der Name schon sagt, kann die Verhinderungspflege beantragt werden wenn die pflegenden Angehörigen verhindert sind. Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege findet die Verhinderungspflege in der häuslichen Umgebung statt. Pro Kalenderjahr können 6 Wochen Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese Zeit kann man beliebig aufteilen. So kann die Verhinderungspflege für mehrere Wochen am Stück beantragt werden oder lediglich stundenweise.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • maximal 6 Wochen Verhinderungspflege pro Kalenderjahr
  • Die pflegebedürftige Personen muss in Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, oder Pflegegrad 5 eingestuft sein
Leistungen von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege kombinieren

Wenn die Leistungen der Kurzzeitpflege oder der Verhinderungspflege nicht oder nicht vollumfänglich ausgenutzt werden, besteht die Möglichkeit der Leistungskombination. Das heißt, dass Sie die nicht verbrauchten Leistungen der jeweiligen Pflegevariante für die andere verwenden können.

Beispiel:

Sollten Sie die 6 Wochen Verhinderungspflege nicht benötigen, ist es möglich dass Sie die 1.612 € zusätzlich für die vollstationäre Kurzzeitpflege nutzen können. Somit bekommen Sie 3.224 € Unterstützung für die 8-Wochen Kurzzeitpflege.

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Corona / COVID 19: Aktuelle Lage in der Pflege und in Pflegeheimen https://www.pflegeversicherung-tarif.de/corona-pflegeheim Fri, 24 Apr 2020 07:46:09 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=11090

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Aktuelle Lage in Pflegeheimen im Bezug auf Corona

Kein Thema beherrscht die momentane Nachrichtenwelt so sehr wie das Coronavirus, Corona oder auch Covid 19. Kein Tag vergeht, an dem nicht neue Erkenntnisse über die Virusinfektion ans Licht dringen oder widerrufen werden. Covid 19, das zu einer ganzen Familie von vielen verschiedenen Coronaviren gehört, ist noch weitestgehend unbekannt. Deshalb ist es auch nicht sonderlich erstaunlich, dass fast wöchentlich neue Erkenntnisse ans Tageslicht kommen. Die Verunsicherung ist in der Bevölkerung deutlich zu spüren: nicht nur die Sorge um die eigene Gesundheit treibt die Menschen um, auch und gerade die Diskussionen um sogenannte systemrelevante Berufe, also zum Beispiel Einzelhandelskaufleute, Speditionsfahrer und vor allem Pflegepersonal sind entfacht. Besonders bei den Menschen, die ganz nah an möglicherweise infizierten Personen arbeiten oder immun geschwächte Patienten versorgen, sind die Veränderungen im Zuge von Corona deutlich zu spüren.
In Pflegeheimen ist die Situation deutlich angespannt. Sowohl die Bewohner als auch die betreuenden Pflegepersonen und auch Angehörige sehen ständig neuen Anforderungen entgegen. Dies wirkt sich auf diverse Bereiche in Pflegeheimen aus.

Maßnahmen zur Prävention

Das bisherige Hygieneverhalten in Pflegeheimen wurde durch die Bestimmungen der jeweiligen Gesundheitsämter immer wieder überprüft und angepasst. Schon vor Covid-19 war es wichtig, zwischen der Pflege verschiedener Patienten eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Auch die Benutzung von Einmalhandschuhen war in bestimmten Fällen schon vorgesehen, ebenso wie eine gründliche Händewaschung und sorgsame Hautpflege. In Infektionsfällen ist es schon vor Covid-19 im Rahmen des hygienischen Arbeitens vorgeschrieben, je nach Infektionskrankheit zumindest einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Kittelpflege zu betreiben, indem ein Schutzanzug getragen wird. Durch die generelle Verunsicherung in der Bevölkerung ist es jedoch auch für Pflegeeinrichtungen schwierig geworden, an ausreichend Materialien zu kommen. Daher sind einige der Bestimmungen gelockert worden.

Informationen zur aktuellen Lage in der Pflege - Wie wirkt sich das Coronavirus (COVID 19) auf die Pflegeheime aus?

Einmal-Masken können nun eine komplette Schicht genutzt werden, müssen in einigen Fällen aber aufbereitet werden. Um sich Abhilfe zu verschaffen, werden in den letzten Wochen verstärkt eigene Mund-Nasen-Schütze genäht und hergestellt und somit verwendet. Auch bei Desinfektionsmittel kam es verstärkt zu Warenknappheit. Dem entgegenwirken konnten die meisten Einrichtungen durch die Herstellung eigener Desinfektionslösungen.

Bedeutung für die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen

Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen bekommen direkte Änderungen im Umgang mit der Virusinfektion Covid-19 deutlich zu spüren. Zum Einen müssen sie sich an immer neue Hygienevorschriften halten, zum Anderen sind sie auch außerhalb ihrer Beschäftigung in der jeweiligen Pflegeeinrichtungen von allen Einschränkungen rund um Corona betroffen. Dazu zählen auch Einschränkungen im Personen-Nahverkehr. Ebenso ist es Pflegekräften nicht ohne Weiteres möglich, ihre Arbeit im Homeoffice zu erledigen. Die Möglichkeit einer Ansteckung mit Covid-19 ist hier ungleich höher als bei Personen, die zu Hause bleiben können und sich somit in ihren eigenen Wänden schützen können. Nicht zuletzt auch im Bereich des persönlichen Lebens kommt es zu Einschränkungen. Die meisten Pflegekräfte arbeiten in Schichten – ein normales Einkaufen ist häufig nicht möglich. In den vergangenen Wochen kam es somit häufig zu Güterknappheiten, die vor allem Mitarbeiter in Schichtdiensten nicht ohne Weiteres ausgleichen konnten.
Ein weiterer Punkt, der zu großen Diskussionen führte, war die Vereinbarungen von Einrichtungen und Regierung, dass Pflegekräfte auch mit bestätigter Infektion arbeiten konnten, sofern sie auf der Arbeit mit ausreichend Schutzausrüstung arbeiten konnten und keine Symptome zeigten. Hier zeigte sich eine deutliche Diskrepanz zwischen der Wichtigkeit dieser systemrelevanten Berufe und der Wertschätzung der jeweiligen Mitarbeiter und ihrer Gesundheit.

Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Bezug auf die Pflege - Private Pflegezusatzversicherung

Schon früh im Zuge der Corona-Pandemie wollte man Bewohner und Pflegepersonal schützen. Die Folge hiervon waren Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten. War es vor der Corona-Krise noch möglich, einen ganzen Tag bei seinen geliebten Angehörigen zu verbringen, wurden diese Möglichkeiten nach und nach eingeschränkt. Von einer stundenweisen Besuchszeit ist man mittlerweile dazu übergegangen, keinen Besuch mehr zuzulassen. Ausnahmen können hier jedoch schriftlich festgelegt werden, wenn die Besonderheit einer Situation gegeben ist, ein Angehöriger also zum Beispiel schwer erkrankt oder sogar im Sterben liegt.

MDK-Begutachtungen aus der Ferne

War es vor der Pandemie von Covid-19 so, dass der MDK die Einschätzung der jeweiligen Pflegegrade mit Hilfe einer Akteneinsicht, vor allem aber auch durch die Begutachtung des zu Pflegenden vor Ort durchführte, sind hier die Bestimmungen momentan deutlich gelockert worden. Eine Einschätzung erfolgt nun aus der Ferne, um eine weitere Verbreitung dieser Virusinfektion zu verhindern. Das bedeutet, dass der MDK nur die Akten anfordert und daraus den jeweiligen Pflegegrad bestimmt. Das erleichtert vor allem den Mitarbeitern in den Pflegeheimen und den Angehörigen die Einstufung in der Pflegeversicherung.
Auch Wiederholungstermine zur erneuten Begutachtung des jeweiligen Pflegegrades, die in der Regel alle zwei Jahre erfolgen, sind momentan ausgesetzt. Die Pflegegrade bleiben somit bis zum Wiederholungstermin bestehen.

Mangel an Pflegekräften

Dass es an ausreichend Pflegekräften mangelt, ist schon vor der Corona-Krise immer wieder ein Thema gewesen. Mit Personaluntergrenzen wollte man dem entgegenwirken. Im Zuge der nun grassierenden Pandemie sind diese Grenzen wieder ausgesetzt. Das bedeutet, dass Pflegeeinrichtungen nicht mit Strafen oder Förderungskürzungen rechnen müssen.

Fazit

Die vorherrschende Pandemie durch Covid-19 bringt immer wieder neue Erkenntnisse hervor. Bestimmungen, die letzte Woche getroffen wurden, können nächste Woche bereits verworfen werden. Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist demnach durchaus verständlich. Gerade bei so sensiblen Themen wie der Pflege von hilfsbedürftigen Menschen müssen alle Aspekte bis ins kleinste Detail abgeklärt sein.
Durch Covid-19 werden Fristen verlängert und einige der sonst so strengen Bestimmungen sind durchaus gelockert – dennoch ist es ratsam, sich ganz genau über den möglichen Bedarf im Bereich der pflegerischen Versorgungen von Angehörigen zu informieren.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung Hallesche Olga Flex https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragserhoehung-hallesche-olga-flex Wed, 01 Apr 2020 08:22:16 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=10539

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Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Hallesche Olga Flex

Die Hallesche führt zum 01.05.2020 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung OlgaFlex durch. Je nach Alter der versicherten Person werden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 10% angehoben. Es ist zu beachten, dass die Beiträge jüngerer versicherter Personen stärker angehoben werden, als die der älteren Personen. Dies wird unter anderem durch die aktuelle Niedrigzinsphase hervorgerufen.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Hallesche Olga Flex

Die Hallesche führte zum Jahreswechsel 2017/2018 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung OlgaFlex durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 2 % bis 12% angehoben. Hierbei ist zu beachten, dass die Beiträge jüngerer versicherter Personen stärker angehoben wurden als die der älteren Personen. Dies wird unter anderem durch die aktuelle Niedrigzinsphase hervorgerufen.

Beitragsentwicklung Hallesche Olga Flex

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 29,50€ 71,00€ 115,50€
2018 32,50€ 74,50€ 119,00€
2019 32,50€ 74,50€ 119,00€
2020 36,50€ 82,50€ 130,50€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
1 150 Euro 150 Euro
2 450 Euro 1500 Euro
3 1050 Euro 1500 Euro
4 1500 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

 Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Halleschen Krankenversicherung:

Die Hallesche Krankenversicherung ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in Stuttgart. Die Hallesche gehört zur Dachorganisation Alte Leipziger – Hallesche.

Auszug der Produkte der Halleschen:

  • Private Krankenversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Reiseversicherung
  • Krankentagegeld
  • usw.

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Allianz Pflegevorsorge | Volks Pflegevorsorge https://www.pflegeversicherung-tarif.de/allianz-volks-pflegevorsorge Wed, 26 Feb 2020 11:16:48 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=5279

Allianz Pflegevorsorge mit Dieter Hallervorden

Der bekannte Schauspieler und Allianz Pflegebotschafter Dieter Hallervorden setzt sich gemeinsam mit der Allianz dafür ein, dass sich Menschen mit dem Thema Pflegevorsorge mehr auseinandersetzen.

Führen Sie ein selbstbestimmtes Leben

auch dann,

wenn Sie auf Unterstützung angewiesen sind.

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Tarifbeschreibung Allianz Pflegevorsorge (Tarif: PZTB03)

Der Tarif PZTB03, welcher auch unter dem Namen Volks Pflegevorsorge beworben wird, von der Allianz gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Bei einem starren Tarif kann der Versicherungsnehmer die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 5 selber festlegen. Die Leistungen der restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung aus Pflegegrad 5 abhängig. Zusätzlich bietet die Allianz mit den Ergänzungstarifen PZTA03 und PZTE03 die Möglichkeit die Leistung bei häuslicher Pflege anzuheben und eine Einmalleistung zu vereinbaren.

Zusatzbausteine:
PZTA03: Anheben der Leistungen bei Pflege Zuhause in den Pflegegraden 2-4
PZTE03: Vereinbaren einer Einmalleistung bei erstmaligen Eintritt der Pflegebedürftigkeit in mindestens Pflegegrad 2

  • Den Tarif Allianz PZTB03 bzw. Volks Pflegevorsorge finden Sie natürlich auch in unserem Vergleichsrechner.

Tarifinformationen Allianz Volks Pflegevorsorge (Tarif: PZTB03)

  • Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege Beispiel:
    Diese Leistungen erhalten Sie, wenn Sie einen Tagessatz von 50€ bzw. 1500€ monatlich in Pflegegrad 5 absichern!

    Pflegegrad Häusliche
    Pflege*
    Beispiel Vollstationäre
    Pflege
    Beispiel
    1 20% 300 Euro 20% 300 Euro
    2 30%** 450 Euro 100% 1500 Euro
    3 50%** 750 Euro 100% 1500 Euro
    4 80%** 1200 Euro 100% 1500 Euro
    5 100% 1500 Euro 100% 1500 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
    **(Erhöhung durch PZTA03 möglich)

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Ja, die Allianz Pflegevorsorge verzichtet im Pflegezusatz-Tarif PZTB03 auf eine Wartezeit.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Ja, besteht für eine versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 5, so ist der Versicherungsnehmer von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.

  • Erläuterung zur Demenzleistung
    Demenzerkrankte Personen erhalten durch die Einführung der Pflegegrade die gleichen Leistungen wie Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen.

  • Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
    Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei nicht erwerbsmäßiger Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstige ehrenamtliche Helfer erbracht.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Ja, auf Wunsch erhöht die Allianz das versicherte Pflegegeld, ohne erneute Gesundheitsprüfung, alle drei Jahre um 10% solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
    Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld entsprechend erhöht werden.Tarifinformationen Allianz Pflegevorsorge

  • Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
    Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Die Allianz bietet in Ihrer Pflegezusatzversicherung Volks Pflegevorsorge bzw. PZTB03 einen weltweiten Versicherungsschutz an.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    Nein, eine Einmalleistung ist im Pflegezusatz Tarif Volks Pflegevorsorge PZTB03 nicht enthalten. Bei Bedarf kann diese jedoch mit dem Ergänzungstarif PZTE03 eingeschlossen werden. Die Einmalzahlung erfolgt sobald die versicherte Person erstmals in einen der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 eingegliedert wird.

  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
    Die Allianz leistet auch, wenn die Pflegebedürftigkeit auf eine Suchterkrankung beruht.

  • Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
    Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer entsprechend der häuslichen Pflege.

  • Leistung bei stationärer Reha oder Kur
    Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Allianz Tarif entsprechend der häuslichen Pflege.

  • Höchstes Aufnahmealter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 69. Lebensjahr in dem Pflegezusatz Tarif Volks Pflegevorsorge bzw. PZTB03 möglich.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    In Pflegegrad 5 kann maximal ein Tagessatz von 150 Euro versichert werden. Dieser Wert darf auch durch die Kombination der Tarife PZTB03 und PZTA03 nicht überschritten werden.

  • Förderfähig nach Pflege Bahr
    Nein der Tarif Volks Pflegevorsorge / PZTB03 ist nicht förderfahig.

Gesundheitsfragen im Tarif PZTB03 der Allianz (Allianz Volks Pflegevorsorge)

1Fragen zur Person:Allianz PZTB03 Gesundheitsfragen
Größe / Gewicht

2Besteht oder bestand bei Ihnen eine volle Erwerbsminderung / Pflegebedürftigkeit
und / oder wurde eine Pflegestufe / ein Pflegegrad beantragt? Oder brauchen Sie wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe oder Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben (z. B. Medikamentengabe) ?

3Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
a) Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, ALS (amyotrophische Lateralsklerose), Alzheimer, Amputation außer Unfallfolgen, Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Chorea Huntington, Demenz, Dialyse, Down-Syndrom (Trisomie 21), HIV Infektion, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Organtransplantation, Parkinson, Schizophrenie, Wachkoma

b) Bluter (Hämophilie), chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Diabetes, Hepatitis B/C, Herzinfarkt, Hirnfunktionsstörung, Hirnblutung, Krebs, Lähmungen mit Bewegungseinschränkung, Myasthenia gravis, Rheuma, Schlaganfall

4Besteht oder bestand in den letzten 12 Monaten
eine der folgenden Erkrankungen oder waren Sie wegen dieser in Kontrolle / Nachsorge oder Behandlung (z.B. Medikamente)? Vorsorgeuntersuchungen ohne Befund müssen nicht angegeben werden.

Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Autismus, Bauchspeicheldrüsenerkrankung, Bluthochdruck, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), Epilepsie, Fibromyalgie, Gehirnhautentzündung (Enzephalitis), Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzfehler, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörung, Herzschrittmacher, Wasserkopf (Hydrozephalus), Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe Syndrom

5Bis 6 Jahre:
Besteht oder bestand in den letzten 6 Monaten eine behandlungs- / kontrollbedürftige Entwicklungsverzögerung / Entwicklungsstörung und / oder eine Fehlbildung oder ein Verdacht darauf?

6 Ab dem 60. Lebensjahr:
Nehmen Sie regelmäßig mehr als 2 Medikamente ein und / oder bestehen bei Ihnen mehr als 2 chronische Erkrankungen?

Beitragsentwicklung Allianz Volks Pflegevorsorge (PZTB03)

Im Jahr 2017 wurde der Tarif Allianz Pflegevorsorge aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 25,05€ 60,10€ 98,95€
2018 25,05€ 60,10€ 98,95€
2019 25,05€ 60,10€ 98,95€
2020 25,45€ 60,85€ 100,00€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 300 Euro 300 Euro
2 450 Euro 1500 Euro
3 750 Euro 1500 Euro
4 1200 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif Allianz Pflegevorsorge (Tarif: PZTB03) durchgeführt?

  • 01.01.2020 Die Allianz führte zum Jahreswechsel 2019/2020 eine geringfügige Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung Volks Pflegevorsorge bzw. PZTB03 durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 1 % bis 2% angehoben.

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Beitragserhöhung Bayerische Beamtenkrankenkasse Pflegeversicherung https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragserhoehung-bbkk-pflege Tue, 10 Mar 2020 13:46:44 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=9722

Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den ALT-Tarifen der
Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) – Pflegezusatzversicherung!

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Welche Pflegezusatz – Tarife werden angepasst?

Die Beitragsanpassung betrifft unter anderem in der privaten Pflegeversicherung die folgenden geschlossenen Pflegezusatz – Tarife, welche vor dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden.
Informationen zur Beitragsanpassung in der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) - Private Pflegeversicherung

Beitragsanpassung bei geschlossenen* Pflegezusatz-Tarifen

  • Pflege Kompakt
  • Pflege Optimal
  • Pflege Optimal Plus
  • Pflege Premium
  • Pflege Premium Plus

* Geschlossene Pflegezusatz-Tarife können aktuell nicht mehr abgeschlossen werden.

Beitragsanpassung bei offenen Pflegezusatz-Tarifen

  • FörderPflege

Hinweis:

Die Tarife von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) wurden ebenfalls von folgenden Gesellschaften vermittelt.

  • VKB – Versicherungkammer Bayern
  • BBKK – Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • UKV – Union Krankenversicherung

Wie hoch ist die Beitragsanpassung?

Die Beitragserhöhung ist von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich. Entscheidend sind unter anderem die folgenden Faktoren.

  • Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
  • Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden (ehemals Pflegestufen)
  • Gewählter Pflegezusatz-Tarif
  • Gewählte Zusatzbausteine

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

  • Gerade für Personen, welche sich in einem ALT-Tarif (geschlechtsabhängige Kalkulation nach Bisex) befinden, kann ein Wechsel in den aktuellen Tarif (geschlechtsunabhängige Kalkulation nach Unisex) sinnvoll sein.

–> Die aktuellen Tarife von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse finden Sie in unserem Vergleichsrechner unter dem Namen VKB | BBKK | UKV

Variante 4 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

–> Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Gibt es ein generelles Problem mit den geschlossenen ALT-Tarifen nach BISEX?

Irrglaube: Vergreisung in geschlossenen Pflegezusatz-Tarifen führt zu Beitragserhöhungen

Oft hört man das Argument, dass gerade bei geschlossenen Tarifen, welche keine (jungen) Versicherten mehr aufnehmen können, die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens der Versichertengemeinschaft steigen müssen. Dies ist so nicht richtig, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung werden bei der privaten Pflegezusatzversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Somit zahlt man in jungen Jahren mehr Beitrag, um die steigenden Kosten im Alter abzufangen. Unter der Annahme das die Lebenserwartung bzw. die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit sowie die Zinseinnahmen für die Alterungsrückstellungen gleich bleiben würden, wäre der Beitrag ein Leben lang stabil.

Fazit: Ein geschlossener Tarif ist kein Nachteil

Ein Problem kann bei Tarifen mit generell wenigen Versicherten aufreten, wenn z. B. die Anzahl der tatsächlichen Schadensfälle von der Kalkulation abweicht. Sollten nun aufgrund der Beitragserhöhung noch weitere Versicherte den Tarif verlassen verstärkt sich dieser Effekt.

Warum werden gerade die ALT-Tarife so stark angepasst?

Senkung des Rechnungszinses

Gerade bei alten Pflegezusatzversicherungen wurde teilweise ein Rechnungszins von 3,0% oder mehr für die Kalkulation der Tarife zugrundegelegt. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase muss dieser nun entsprechend abgesenkt werden. Eine Absenkung des Rechnungszins um z.B. 0,1% erhöht den monatlichen Zahlbeitrag zwischen 6% – 8%.

Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade

Durch die Umstellung des Systems der Begutachtung, erhalten pflegebedürftige Personen nun deutlich früher und höhere Leistungen. Dies verändert die Kalkulationsgrundlage in den Tarifen.

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK):

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in München. Die BBKK gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern. Trotz ihres Namens ist sie keine Krankenkasse sondern ein privater Krankenversicherer. Sie wurde 1926 von der Versicherungskammer Bayern (VKB) als Krankenkasse für Staatsbeamte gegründet.

Auszug der Produkte der BBKK:

  • Private Altersvorsorge
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • usw.

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Beitragserhöhung Union Krankenversicherung Pflegeversicherung https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragserhoehung-ukv-pflege Tue, 10 Mar 2020 13:31:54 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=9715

Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den ALT-Tarifen der
Union Krankenversicherung (UKV) – Pflegezusatzversicherung!

Private PflegezusatzversicherungAnbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen.

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Welche Pflegezusatz – Tarife werden angepasst?

Die Beitragsanpassung betrifft unter anderem in der privaten Pflegeversicherung die folgenden geschlossenen Pflegezusatz – Tarife, welche vor dem 01.01.2017 abgeschlossen wurden.

Beitragsanpassung bei geschlossenen* Pflegezusatz-TarifenInformationen zur Beitragsanpassung in der Union Krankenversicherung (UKV) - Private Pflegeversicherung

  • Pflege Kompakt
  • Pflege Optimal
  • Pflege Optimal Plus
  • Pflege Premium
  • Pflege Premium Plus

* Geschlossene Pflegezusatz-Tarife können aktuell nicht mehr abgeschlossen werden.

Beitragsanpassung bei offenen Pflegezusatz-Tarifen

  • FörderPflege

Hinweis:

Die Tarife von der Union Krankenversicherung (UKV) wurden ebenfalls von folgenden Gesellschaften vermittelt.

  • VKB – Versicherungkammer Bayern
  • BBKK – Bayerische Beamtenkrankenkasse
  • UKV – Union Krankenversicherung

Wie hoch ist die Beitragsanpassung?

Die Beitragserhöhung ist von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich. Entscheidend sind unter anderem die folgenden Faktoren.

  • Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
  • Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden (ehemals Pflegestufen)
  • Gewählter Pflegezusatz-Tarif
  • Gewählte Zusatzbausteine

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

  • Gerade für Personen, welche sich in einem ALT-Tarif (geschlechtsabhängige Kalkulation nach Bisex) befinden, kann ein Wechsel in den aktuellen Tarif (geschlechtsunabhängige Kalkulation nach Unisex) sinnvoll sein.

–> Die aktuellen Tarife von der Union Krankenversicherunge finden Sie in unserem Vergleichsrechner unter dem Namen VKB | BBKK | UKV

Variante 4 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

–> Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Gibt es ein generelles Problem mit den geschlossenen ALT-Tarifen nach BISEX?

Irrglaube: Vergreisung in geschlossenen Pflegezusatz-Tarifen führt zu Beitragserhöhungen

Oft hört man das Argument, dass gerade bei geschlossenen Tarifen, welche keine (jungen) Versicherten mehr aufnehmen können, die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens der Versichertengemeinschaft steigen müssen. Dies ist so nicht richtig, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung werden bei der privaten Pflegezusatzversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Somit zahlt man in jungen Jahren mehr Beitrag, um die steigenden Kosten im Alter abzufangen. Unter der Annahme das die Lebenserwartung bzw. die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit sowie die Zinseinnahmen für die Alterungsrückstellungen gleich bleiben würden, wäre der Beitrag ein Leben lang stabil.

Fazit: Ein geschlossener Tarif ist kein Nachteil

Ein Problem kann bei Tarifen mit generell wenigen Versicherten aufreten, wenn z. B. die Anzahl der tatsächlichen Schadensfälle von der Kalkulation abweicht. Sollten nun aufgrund der Beitragserhöhung noch weitere Versicherte den Tarif verlassen verstärkt sich dieser Effekt.

Warum werden gerade die ALT-Tarife so stark angepasst?

Senkung des Rechnungszinses

Gerade bei alten Pflegezusatzversicherungen wurde teilweise ein Rechnungszins von 3,0% oder mehr für die Kalkulation der Tarife zugrundegelegt. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase muss dieser nun entsprechend abgesenkt werden. Eine Absenkung des Rechnungszins um z.B. 0,1% erhöht den monatlichen Zahlbeitrag zwischen 6% – 8%.

Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade

Durch die Umstellung des Systems der Begutachtung, erhalten pflegebedürftige Personen nun deutlich früher und höhere Leistungen. Dies verändert die Kalkulationsgrundlage in den Tarifen.

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Union Krankenversicherung (UKV):

Die Union Krankenversicherung AG (UKV) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in Saarbrücken. Die UKV gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern.

Auszug der Produkte der UKV:

  • Private Krankenversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Reiseversicherung
  • usw.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung der UKV Pflege Privat Premium Plus https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragserhoehung-ukv-pflege-privat-premium-plus Mon, 09 Mar 2020 16:00:15 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=9631

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Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den geschlossenen ALT-Tarifen
Union Krankenversicherung AG – Pflegezusatzversicherung!

Hier erfahren Sie mehr

Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Union Krankenversicherung (UKV) Pflege Privat Premium Plus

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Union Krankenversicherung (UKV) hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Union (UKV) Pflege Privat Premium Plus

Beitragsentwicklung Union Krankenversicherung (UKV) Pflege Privat Premium Plus

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 35,20€ 78,40€ 125,60€
2018 35,20€ 78,40€ 125,60€
2019 35,20€ 78,40€ 125,60€
2020 35,20€ 78,40€ 125,60€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
1 150 Euro 150 Euro
2 450 Euro 1500 Euro
3 900 Euro 1500 Euro
4 1500 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

 Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Union Krankenversicherung (UKV):

Die Union Krankenversicherung AG (UKV) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in Saarbrücken. Die UKV gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern.

Auszug der Produkte der UKV:

  • Private Krankenversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Reiseversicherung
  • usw.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung der BBKK Pflege Privat Premium Plus https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragsanpassung-bbkk-pflege-privat-premium-plus Mon, 09 Mar 2020 13:26:38 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=4868

Private PflegezusatzversicherungAnbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen.

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Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den geschlossenen ALT-Tarifen
Bayerische Beamtenkrankenkasse – Pflegezusatzversicherung!

Hier erfahren Sie mehr

Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium Plus

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium Plus

Beitragsentwicklung Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium Plus

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 35,20€ 78,40€ 125,60€
2018 35,20€ 78,40€ 125,60€
2019 35,20€ 78,40€ 125,60€
2020 35,20€ 78,40€ 125,60€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
1 150 Euro 150 Euro
2 450 Euro 1500 Euro
3 900 Euro 1500 Euro
4 1500 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK):

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in München. Die BBKK gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern. Trotz ihres Namens ist sie keine Krankenkasse sondern ein privater Krankenversicherer. Sie wurde 1926 von der Versicherungskammer Bayern (VKB) als Krankenkasse für Staatsbeamte gegründet.

Auszug der Produkte der BBKK:

  • Private Altersvorsorge
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • usw.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung Vigo PT https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragserhoehung-vigo-pt Mon, 09 Mar 2020 16:30:18 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=9633

Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den Tarifen der
Vigo Krankenversicherung VVaG (ehemals Düsseldorfer) – Pflegezusatzversicherung!

Private PflegezusatzversicherungAnbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen.

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Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Vigo PT (Düsseldorfer Pflegegeld)

Die Vigo führte zum 01.05.2020 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegezusatzversicherung Tarif PT durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge um ca. 10 % angehoben.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Vigo PT

Die Vigo führte zum 01.04.2018 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegezusatzversicherung Tarif PT durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge um 3 % bis 15 % angehoben. Hierbei ist zu beachten, dass die Beiträge jüngerer versicherter Personen stärker angehoben wurden als die der älteren Personen. Dies wird unter anderem durch die aktuelle Niedrigzinsphase hervorgerufen.

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Vigo Krankenversicherung hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsentwicklung Vigo PT

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 25,48€ 59,83€ 99,10€
2018 29,35€ 63,63€ 102,23€
2019 29,35€ 63,63€ 102,23€
2020 32,61€ 70,05€ 112,51€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
1 300 Euro 300 Euro
2 450 Euro 450 Euro
3 750 Euro 750 Euro
4 1050 Euro 1050 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

  • Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um die aktuellen Tarife mit Ihrem bisherigen zu vergleichen.
  • Weitere Informationen zum Tarif Vigo PT

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

–> Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Vigo Krankenversicherung VVaG:

Die Vigo Krankenversicherung ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in Düsseldorf. Sie wurde 1985 gegründet.

Auszug der Produkte der Vigo:

  • Pflegezusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Auslandsreiseversicherung
  • usw.

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Beitragserhöhung / Beitragsanpassung BBKK Pflege Privat Premium https://www.pflegeversicherung-tarif.de/beitragsanpassung-bbkk-pflege-privat-premium Mon, 09 Mar 2020 13:12:25 +0000 https://www.pflegeversicherung-tarif.de/?p=4865

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Beitragserhöhung zum 01.05.2020 in den geschlossenen ALT-Tarifen
Bayerische Beamtenkrankenkasse – Pflegezusatzversicherung!

Hier erfahren Sie mehr

Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium

Beitragsentwicklung Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Privat Premium

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 27,70€ 61,70€ 98,70€
2018 27,70€ 61,70€ 98,70€
2019 27,70€ 61,70€ 98,70€
2020 27,70€ 61,70€ 98,70€

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
1 150 Euro 150 Euro
2 450 Euro 450 Euro
3 900 Euro 900 Euro
4 1350 Euro 1350 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

–> Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK):

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG (BBKK) ist eine deutsche private Krankenversicherung mit Sitz in München. Die BBKK gehört zum Konzern Versicherungskammer Bayern. Trotz ihres Namens ist sie keine Krankenkasse sondern ein privater Krankenversicherer. Sie wurde 1926 von der Versicherungskammer Bayern (VKB) als Krankenkasse für Staatsbeamte gegründet.

Auszug der Produkte der BBKK:

  • Private Altersvorsorge
  • Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Versicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • usw.

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