Pflegegrad 1: Voraussetzungen & Leistungen, Geld & Fallbeispiele (Haushaltshilfe)

Zum 01.01.2017 wurde das bisherige System der Pflegestufen durch die 5 Pflegegrade ersetzt. Durch die Umstellung können Menschen einfacher als pflegebedürftig eingestuft werden als vorher. So können bereits Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegeleistungen erhalten.

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Pflegegrad 1 erforderlich sind, wie hoch die Leistungen bei Pflege zu Hause (durch Angehörige bzw. den ambulanten Dienst) oder bei vollstationärer Pflege sind. Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben Anspruch auf bis zu 125 € Entlastungsleistungen für z. B. eine Haushaltshilfe.

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!
Anbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen

Pflegegrad 1 ➽ Voraussetzungen / Ermittlung

Der Pflegegrad 1 wird zugeteilt, wenn bei der betroffenen Person eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.

Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kurz MDK bzw. vom Medicproof durchgeführt. Die Gutachter beurteilen die Selbstständigkeit bzw. die Unselbstständigkeit der betroffenen Person in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Fähigkeiten. Je stärker die Beeinträchtigung umso höher der Pflegegrad.

Pflegegrad 1 Geld & Leistungen, Haushaltshilfe & Fallbeispiel

Genauer gesagt erfolgt die Begutachtung in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Module). Je Modul werden unterschiedliche Punkte für die vorliegende Beeinträchtigung vergeben. Zum Schluss werden die ermittelten Punkte aus den einzelnen Modulen unter Berücksichtigung einer prozentualen Gewichtung zusammenaddiert.

➽ Für die Feststellung des Pflegegrades 1 müssen zwischen 12,5 und unter 27 Punkte ermittelt werden.

So wird der Pflegegrad ermittelt.

Schritt 1

Erfassung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).

Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.

Modul 1 (Mobilität)
Gewichtung: 10 Prozent
Bewertungskriterien
  • Positionswechsel im Bett
  • Aufstehen vom Bett
  • ins Badezimmer gehen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  • Treppensteigen
  • stabile Sitzposition halten
  • Aufstehen aus sitzender Position
  • Umsetzen
  • sitzender Positionswechsel

.

Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 3)
Bewertungskriterien
  • örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
  • Erkennen von Personen des Umfelds
  • Gedächtnisleistung
  • Entscheidungen treffen
  • Verstehen von Sachverhalten
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • Beteiligung an einem Gespräch
  • Alltagsbezogene Handlungen ausführen
  • elementare Bedürfnisse mitteile
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 2)
Bewertungskriterien
  • motorische Verhaltensauffälligkeiten
  • selbstschädigendes Verhalten
  • physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
  • Abwehr von Pflegemaßnahmen
  • sonstige inadäquate Handlungen
  • nächtliche Unruhe
  • Beschädigung von Gegenständen
  • andere vokale Auffälligkeiten
    .
Modul 4 (Selbstversorgung)
Gewichtung: 40 Prozent
Bewertungskriterien
  • selbständige Körperpflege
  • rasieren und kämmen
  • Zahnpflege und Prothesenreinigung
  • Duschen, Baden, Haare waschen
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken
  • Benutzen der Toilette
  • Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Umgang mit Dauerkatheter
    .
Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen)
Gewichtung: 20 Prozent
Bewertungskriterien
  • Medikamenteneinnahme
  • Injektionen
  • Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Blutzuckermessung und -deutung
  • Arzt- und Therapeutenbesuch
  • Umgang mit Prothese und Rollator
  • Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
  • Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte)
Gewichtung: 15 Prozent
Bewertungskriterien
  • Tagesablauf gestalten
  • Ablauf des Tages ändern
  • Ruhen
  • Schlafen
  • selbstständig Beschäftigen
  • Planung in die Zukunft
  • Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
  • Kontaktpflege
  • Planungen der Zukunft
    .

Schritt 2

Addieren der ermittelten Punkte entsprechend der Gewichtung

= Gesamtpunkte

Schritt 3

Einstufung entsprechend der ermittelten Gesamtpunktzahl in einen der 5 Pflegegrade

Punkte:

12,5 bis

unter 27

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

1

Punkte:

27 bis

unter 47,5

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

2

Punkte:

47,5 bis

unter 70

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

3

Punkte:

70 bis

unter 90

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

4

Punkte:

90 bis

100

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen

Pflegegrad

5

Pflegegrad 1
=
12,5 – unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
=
27 – unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
=
47,5 – unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
=
70 – unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
=
90 – 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen

Geld und Leistungen im Pflegegrad 1

Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 haben entsprechend der Ausführung der Pflege Anspruch auf die folgenden Leistungen.

Pflegegeld
(Bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien)
0 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen
(Bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst)
0 Euro pro Monat
Teilstationäre Pflege
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für Tages- oder Nachtpflege
in einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte.)
0 Euro pro Monat
Vollstationäre Pflege
(Unterbringung in einem Pflegeheim)
125 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für z.B. Haushaltshilfe)

mehr zum Thema Entlastungsleistungen
125 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für kurzzeitige vollstationäre Unterbringung
in einem Pflegeheim, wenn die häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.)

mehr zum Thema Kurzzeitpflege
0 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für professionelle Pflegekräfte, wenn die
pflegenden Angehörigen z. B. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.)

mehr zum Thema Verhinderungspflege
0 Euro pro Jahr
Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro einmalig
Hausnotruf
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege)
25,50 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat
Wohngruppenzuschuss
(z.B. für ambulante WG)
214 Euro pro Monat

Pflegegeld
(Bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien)

0 Euro pro Monat

Pflegesachleistungen
(Bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst)

0 Euro pro Monat

Teilstationäre Pflege
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für Tages- oder Nachtpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte)

0 Euro pro Monat

Vollstationäre Pflege
(Unterbringung in einem Pflegeheim)

125 Euro pro Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für z.B. Haushaltshilfe)

mehr zum Thema Entlastungsleistungen

125 Euro pro Monat

Kurzzeitpflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für kurzzeitige vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, wenn die häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.)

mehr zum Thema Kurzzeitpflege

0 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für professionelle Pflegekräfte, wenn die pflegenden Angehörigen z. B. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.)

mehr zum Thema Verhinderungspflege

0 Euro pro Jahr

Wohnraumanpassung

bis zu 4000 Euro einmalig

Hausnotruf
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege)

25,50 Euro pro Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

40 Euro pro Monat

Wohngruppenzuschuss
(z.B. für ambulante WG)

214 Euro pro Monat

Pflegegrad 1 Entlastungsbetrag (Haushaltshilfe)

Anspruch auf Entlastungsleistungen haben alle Personen der Pflegegrade 1 bis 5, sofern ihre Pflege im häuslichen Umfeld erfolgt. Dazu zählen neben der eigenen Wohnung auch eine so genannte Altenwohnung sowie Einrichtungen für betreutes Wohnen. Auch die Wohnung eines Angehörigen gilt als häusliches Umfeld.

Wofür kann der Entlastungsbetrag von 125,-€ pro Monat bei Pflegegrad 1 verwendet werden?

Mit dem Entlastungsbetrag sollen die betroffenen Personen bei der selbstbestimmten und selbständigen Gestaltung ihres Alltags Unterstützung erhalten.

Grundsätzlich handelt es sich um so genannte zweckgebundene Leistungen. Genutzt werden können diese für folgende Angebote:

  • der Kurzzeitpflege und teilstationären Pflege
  • der Tages- sowie Nachtpflege
  • der ambulanten Pflegedienste (für Pflegegrade 2 bis 5 im Bereich der Selbstversorgung)
  • für Pflegegrad 1: Leistungen im Bereich der Körperpflege
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SBG XI (z. B. Betreuungsangebote wie stundenweise Betreuung demenziell erkrankter Menschen, Entlastungsangebote wie praktische Hilfe bei Einkaufen oder eine Putzfrau (allg. Hauhaltshilfe) sowie Vorlesen oder auch Hilfe bei Behördengängen)

Die finanzielle Unterstützung aus dem Entlastungsbetrag deckt keine Leistungen für Körperpflege (z. B. An- und Auskleiden, kleine/große Toilette) bei Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 ab. Die Finanzierung dafür erfolgt über die sogenannten Pflegesachleistungen.
Da Menschen mit Pflegegrad 1 keine Pflegesachleistungen erhalten, dürfen hier die finanziellen Mittel aus dem Entlastungsbetrag auch für Leistungen der Körperpflege zum Einsatz kommen.

Fallbeispiel für Pflegegrad 1

Als fiktives Beispiel nehmen wir Bärbel Klein (73 Jahre) aus Düsseldorf:

Frau Klein lebt alleine in einer kleinen gemütlichen Eigentumswohnung am Rande von Düsseldorf. Ihre monatlichen Einnahmen, welche vorrangig aus der gesetzlichen Rente bestehen, reichen aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Auch ein kleiner Urlaub und hier und da mal eine kleinere Anschaffung oder diverse Geschenke für die Enkelkinder können damit abgedeckt werden. Gesundheitlich ist Frau Klein ihrem Alter entsprechend noch gut unterwegs und kann ihren Alltag im Großen und Ganzen selbstständig bewältigen. Nur bei gewissen Tätigkeiten wie z. B. das Tragen der Einkaufstüten oder das wöchentliche Putzen der Wohnung benötigt sie aufgrund ihrer Gelenkerkrankungen zunehmend Hilfe.

Fallbeispiel Pflegegrad 1

Frau Klein beantragt bei Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad, um finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe zu erhalten. Bereits kurze Zeit später ist ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen Vorort.

Anhand der Einschränkungen von Frau Klein in den Bereichen,

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

wird vom Gutachter eine Gesamtpunktzahl von 14 ermitteln. Dies entspricht einer „Geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, also dem Pflegegrad 1, welcher von 12,5 bis unter 27 Punkten gilt.

Fazit Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist für Personen, welche nur geringfügig in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Im Vergleich zum alten System nach Pflegestufen ist nicht nur der zeitliche Aufwand das entscheidende Kriterium. Im Mittelpunkt des neuen Bewertungssystems steht die Selbstständigkeit der Betroffenen. In Pflegegrad 1 erhalten die Betroffen 125 € bei der vollstationären Pflege. Im Rahmen der häuslichen Pflege stehen den Betroffenen 125€ als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieser Geldbetrag kann beispielsweise für Alltagsbegleiter ausgegeben werden. (Alltagsbegleiter bzw. Haushaltshilfe zum Einkaufen, Putzen oder Spaziergänge etc.)

Weitere wichtige Informationen zum Thema Pflege

Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflicht

Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

Durchschnittliches Pflegerisiko

Statistik

Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflichtversicherung

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

Checkliste Pflegezusatz

Wichtig!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

Krankheitsfilter

Vorerkrankungen

Bei welcher Gesellschaft können Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
.

Durchschnittliche Pflegekosten

Pflegekosten

So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.