Der Pflegegrad 2 soll ab 2017 den Platz der bisherigen Pflegestufe 1, ohne eingeschränkte Alltagskompetenz, einnehmen. Ein großer Unterschied zwischen Pflegestufe 1 und dem Pflegegrad 2 ist der tägliche Bedarf an Pflege. Bei der Pflegestufe 1 muss die tägliche Pflegezeit mindestens 90 Minuten betragen. Dies zu erreichen ist für viele Menschen ein Problem besonders, wenn die betroffenen körperlich fit sind und nur psychische Erkrankungen aufweisen.
Dies soll mit dem Pflegegrad 2 geändert werden. So benötigt man im Pflegegrad 2 nur 30 bis 127 Minuten Grundpflege. Man sieht also, dass es nach der neuen Regelung eine größere Zeitspanne für den Bedarf an Grundpflege gibt. Wer zukünftig den Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz besitzt muss sogar nur 8 – 58 Minuten Hilfebedarf aufweisen. Diese Personen müssen jedoch noch 2 – 12-mal täglich Hilfe durch Psychosoziale Unterstützung bekommen.
Grundvoraussetzungen für den Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz:
Tägliche Grundpflege: | 30 – 127 Minuten |
Psychosoziale Unterstützung: | bis zu 1-mal pro Tag |
Nächtliche Hilfen: | 0 – 1 mal |
Präsenz tagsüber: | Nein |
Pflegegrad 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz:
Tägliche Grundpflege: | 8 – 58 Minuten |
Psychosoziale Unterstützung: | 2 bis 12 mal pro Tag |
Nächtliche Hilfen: | Nein |
Präsenz tagsüber: | weniger als 6 Std. |
Dies sind die Grundvoraussetzungen, die bei der zu pflegenden Person vorhanden sein müssen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt ist es kaum möglich in den Pflegegrad eingegliedert zu werden. Ob diese Voraussetzungen erfüllt werden wird von einem unabhängigen Prüfer Ihrer Krankenkasse festgestellt.
Eventuelle Leistungen dieses Pflegegrades
Leistungen bei: | Leistung pro Monat |
Häusliche Pflege | 316 Euro |
Pflegesachleistungen der häusl. Pflege | 689 Euro |
Vollstationäre Pflege | 770 Euro |
In der obigen Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Verschiedenen Leistungen des Pflegegrades. Die Leistungen sind aktuell noch nicht festgelegt. Jedoch kann man davon ausgehen das die Leistungen für Pflegegrad 2 an die Leistungen der jetzigen Pflegestufe 1 angelehnt werden.