Pflegegrad 2: Geld, Voraussetzungen & Leistungen

Zum 01.01.2017 wurde das alte System der Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt. Durch die Umstellung können Menschen einfacher als pflegebedürftig eingestuft werden als vorher. So können bereits Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Pflegeleistungen erhalten.

Erfahren Sie welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erforderlich sind, wie hoch die Geldleistungen bei Pflege zuhause (durch Angehörige bzw. den ambulanten Dienst) oder bei vollstationärer Pflege sind.

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Pflegegrad 2 ➽ Voraussetzungen / Ermittlung

Der Pflegegrad 2 wird zugeteilt, wenn bei der betroffenen Person eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt.

Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen kurz MDK bzw. vom Medicproof durchgeführt. Die Gutachter beurteilen die Selbstständigkeit bzw. die Unselbstständigkeit der betroffenen Person in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Fähigkeiten. Je stärker die Beeinträchtigung umso höher der Pflegegrad.

Pflegegrad 2 Voraussetzungen, Geld, Leistungen, Zeitaufwand

Genauer gesagt erfolgt die Begutachtung in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Module). Je Modul werden unterschiedliche Punkte für die vorliegende Beeinträchtigung vergeben. Zum Schluss werden die ermittelten Punkte aus den einzelnen Modulen unter Berücksichtigung einer prozentualen Gewichtung zusammenaddiert.

➽ Für die Feststellung des Pflegegrades 2 müssen zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt werden.

So wird der Pflegegrad ermittelt.

Schritt 1

Erfassung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).

Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.

Modul 1 (Mobilität)
Gewichtung: 10 Prozent
Bewertungskriterien
  • Positionswechsel im Bett
  • Aufstehen vom Bett
  • ins Badezimmer gehen
  • Fortbewegen innerhalb der Wohnung
  • Treppensteigen
  • stabile Sitzposition halten
  • Aufstehen aus sitzender Position
  • Umsetzen
  • sitzender Positionswechsel

.

Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 3)
Bewertungskriterien
  • örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
  • Erkennen von Personen des Umfelds
  • Gedächtnisleistung
  • Entscheidungen treffen
  • Verstehen von Sachverhalten
  • Risiken und Gefahren erkennen
  • Beteiligung an einem Gespräch
  • Alltagsbezogene Handlungen ausführen
  • elementare Bedürfnisse mitteile
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 2)
Bewertungskriterien
  • motorische Verhaltensauffälligkeiten
  • selbstschädigendes Verhalten
  • physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
  • Abwehr von Pflegemaßnahmen
  • sonstige inadäquate Handlungen
  • nächtliche Unruhe
  • Beschädigung von Gegenständen
  • andere vokale Auffälligkeiten
    .
Modul 4 (Selbstversorgung)
Gewichtung: 40 Prozent
Bewertungskriterien
  • selbständige Körperpflege
  • rasieren und kämmen
  • Zahnpflege und Prothesenreinigung
  • Duschen, Baden, Haare waschen
  • An- und Auskleiden
  • Essen und Trinken
  • Benutzen der Toilette
  • Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
  • Umgang mit Dauerkatheter
    .
Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen)
Gewichtung: 20 Prozent
Bewertungskriterien
  • Medikamenteneinnahme
  • Injektionen
  • Kälte- und Wärmeanwendungen
  • Blutzuckermessung und -deutung
  • Arzt- und Therapeutenbesuch
  • Umgang mit Prothese und Rollator
  • Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
  • Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte)
Gewichtung: 15 Prozent
Bewertungskriterien
  • Tagesablauf gestalten
  • Ablauf des Tages ändern
  • Ruhen
  • Schlafen
  • selbstständig Beschäftigen
  • Planung in die Zukunft
  • Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
  • Kontaktpflege
  • Planungen der Zukunft
    .

Schritt 2

Addieren der ermittelten Punkte entsprechend der Gewichtung

= Gesamtpunkte

Schritt 3

Einstufung entsprechend der ermittelten Gesamtpunktzahl in einen der 5 Pflegegrade

Punkte:

12,5 bis

unter 27

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

1

Punkte:

27 bis

unter 47,5

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

2

Punkte:

47,5 bis

unter 70

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

3

Punkte:

70 bis

unter 90

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

.

Pflegegrad

4

Punkte:

90 bis

100

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen

Pflegegrad

5

Pflegegrad 1
=
12,5 – unter 27 Punkte

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2
=
27 – unter 47,5 Punkte

Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit

Pflegegrad 3
=
47,5 – unter 70 Punkte

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4
=
70 – unter 90 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5
=
90 – 100 Punkte

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen

Geld und Leistungen im Pflegegrad 2

Pflegebedürftige im Pflegegrad 2 haben entsprechend der Ausführung der Pflege Anspruch auf die folgenden Leistungen.

Pflegegeld
(Bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien)
316 Euro pro Monat
Pflegesachleistungen
(Bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst)
724 Euro pro Monat
Teilstationäre Pflege
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für Tages- oder Nachtpflege
in einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte.)
689 Euro pro Monat
Vollstationäre Pflege
(Unterbringung in einem Pflegeheim)
770 Euro pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für z.B. Haushaltshilfe)

mehr zum Thema Entlastungsleistungen
125 Euro pro Monat
Kurzzeitpflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für kurzzeitige vollstationäre Unterbringung
in einem Pflegeheim, wenn die häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.)

mehr zum Thema Kurzzeitpflege
1774 Euro pro Jahr
Verhinderungspflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für professionelle Pflegekräfte, wenn die
pflegenden Angehörigen z. B. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.)

mehr zum Thema Verhinderungspflege
1612 Euro pro Jahr
Wohnraumanpassung bis zu 4000 Euro einmalig
Hausnotruf
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege)
25,50 Euro pro Monat
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro pro Monat
Wohngruppenzuschuss
(z.B. für ambulante WG)
214 Euro pro Monat

Pflegegeld
(Bei häuslicher Pflege durch Angehörige / Laien)

316 Euro pro Monat

Pflegesachleistungen
(Bei häuslicher Pflege durch den ambulanten Pflegedienst)

724 Euro pro Monat

Teilstationäre Pflege
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für Tages- oder Nachtpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung oder Tagesstätte)

689 Euro pro Monat

Vollstationäre Pflege
(Unterbringung in einem Pflegeheim)

770 Euro pro Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege für z.B. Haushaltshilfe)

mehr zum Thema Entlastungsleistungen

125 Euro pro Monat

Kurzzeitpflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für kurzzeitige vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim, wenn die häusliche Pflege nicht möglich oder ausreichend ist.)

mehr zum Thema Kurzzeitpflege

1774 Euro pro Jahr

Verhinderungspflege
(Bei häuslicher Pflege -> Für professionelle Pflegekräfte, wenn die pflegenden Angehörigen z. B. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert sind.)

mehr zum Thema Verhinderungspflege

1612 Euro pro Jahr

Wohnraumanpassung

bis zu 4000 Euro einmalig

Hausnotruf
(Zusätzlich bei häuslicher Pflege)

25,50 Euro pro Monat

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

40 Euro pro Monat

Wohngruppenzuschuss
(z.B. für ambulante WG)

214 Euro pro Monat

Pflegegrad 2 Kombinationsleistungen

Gerade für Pflegebedürftige, welche zu Hause teilweise vom ambulanten Dienst sowie von Angehörigen gepflegt werden, ist die Beantragung von Kombinationsleistungen sinnvoll.

Werden zum Beispiel die Pflegesachleistungen, welche für den ambulanten Dienst zur Verfügung stehen, nur zu 50 % ausgenutzt, können die restlichen 50 % vom Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige in Anspruch genommen werden.

Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegegrad 2
724 € monatlich 316 € monatlich

 ➽ Wer also nur 50 % der Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst benötigt,

50 % von 724 € = 362 €

kann somit noch 50 % vom Pflegegeld für pflegende Angehörige beantragen.

50 % von 316 € = 158 € 

Pflegegrad 2 ➽ Zeitaufwand

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade (Pflegereform 2017) ist der reine Zeitaufwand für die Bewilligung eines Pflegegrades nicht mehr ausschlaggebend.

Wo vorher für die Anerkennung einer Pflegestufe 1 (entspricht heute Pflegegrad 2) Minuten genau der Zeitaufwand in einer Tabelle erfasst werden musste, steht heute die Selbstständigkeit der betroffenen Person im Vordergrund.

ALT: Bewertung im Minutensystem (Zeitaufwand entscheidend)

Beispiel: Pflegestufe 1

  • Hilfebedarf für mindestens zwei Aktionen der Grundpflege im Bereich Ernährung, Körperpflege und Mobilität
  • Mehrmals pro Woche Hilfebedarf im Haushalt
  • Zeitaufwand pro Tag mindestens 90 Minuten, davon mindestens 45 Minuten für die Grundpflege

Neu: Bewertung im Punktesystem ( Selbstständigkeit bzw. Unselbstständigkeit entscheidend)

Beispiel: Pflegegrad 2

  • Bewertung der Fähigkeiten in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modul 1-6) in Bezug auf körperliche sowie psychische und kognitive Fähigkeiten. Wird eine Gesamtpunktzahl von 12,5 bis unter 27 ermittelt, bekommt der Pflegebedürftige den Pflegegrad 2 zugesprochen.
Pflegebedürftigkeitsbegriff bis 2016 (Pflegestufen)
Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 (Pflegegrade)
Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. SGB $14 Abs. 1

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Hier ging es darum, ob der Betroffene für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag Hilfe braucht – z.B.

  • Zähne putzen
  • aus dem Bett steigen
  • ankleiden
  • Essen mundgerecht zubereiten
Es wird die Selbstständigkeit sowie das Ausführen verschiedener Fähigkeiten überprüft. Hierzu gibt es die Module 1-6, welche wie folgt bewertet werden:

1. Mobilität (10 %)
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(15 % zusammen mit Modul 3)
3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
(15 % zusammen mit Modul 2)
4. Selbstversorgung (40 %)
5. Selbständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen (20 %)
6. Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %)

Bewertung mit Minutensystem

Angehörige & Pflegepersonal mussten Minuten genau nachweisen, wie viel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nahmen. Für die Bewilligung einer Pflegestufe war der Zeitaufwand für die Grundfpflege von entscheidender Bedeutung.

Bewertung mit Punktesystem

In den Modulen wird gefragt und mit Punkten bewertet:

  • Was kann ein Mensch noch alleine?
  • Wobei benötigt er Unterstützung?

Pflegebedürftigkeitsbegriff bis 2016 (Pflegestufen)

Auszug aus dem SGB XI:

„Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“

Zusammenfassung / Erläuterung der gesetzlichen Regelung:
Hier ging es darum, ob der Betroffene für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag Hilfe braucht – z.B.

  • Zähne putzen
  • aus dem Bett steigen
  • ankleiden
  • Essen mundgerecht zubereiten

Bewertung mit Minutensystem:

Angehörige & Pflegepersonal mussten Minuten genau nachweisen, wie viel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nahmen. Für die Bewilligung einer Pflegestufe war der Zeitaufwand für die Grundfpflege von entscheidender Bedeutung.

Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 (Pflegegrade)

Auszug aus dem SGB XI, §14 Abs. 1:

„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.“

Zusammenfassung / Erläuterung der gesetzlichen Regelung:
Es wird die Selbstständigkeit sowie das Ausführen verschiedener Fähigkeiten überprüft. Hierzu gibt es die Module 1-6, welche wie folgt bewertet werden:

1. Mobilität (10 %)
2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(15 % zusammen mit Modul 3)
3. Verhaltensweisen und psychische Probleme
(15 % zusammen mit Modul 2)
4. Selbstversorgung (40 %)
5. Selbständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen (20 %)
6. Alltagsleben & soziale Kontakte (15 %)

Bewertung mit Punktesystem:

In den Modulen wird gefragt und mit Punkten bewertet:

  • Was kann ein Mensch noch alleine?
  • Wobei benötigt er Unterstützung?

Fallbeispiel für Pflegegrad 2

Als fiktives Beispiel nehmen wir Klaus (73 Jahre) und Regina Müller (68 Jahre) aus Berlin:

Herr und Frau Müller wohnen in einer kleinen gemütlichen Eigentumswohnung am Rande von Berlin. Ihre monatlichen Einnahmen, welche vorrangig aus der gesetzlichen Rente bestehen, reichen aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Auch ein kleiner Urlaub und hier und da mal eine kleinere Anschaffung können damit abgedeckt werden. Gesundheitlich ist Regina ihrem Alter entsprechend noch gut unterwegs, nur bei Klaus stellen sich in letzter Zeit immer mehr Einschränkungen ein. So benötigt er regelmäßig Hilfe von seiner Frau bei normalen Alltagssituation wie z. B. das Binden der Schuhe. Auch Arztbesuche können nur noch gemeinsam erledigt werden, da Herr Müller oft den Worten und Anweisungen des Arztes nicht mehr folgen kann. Um die Einnahme seiner täglichen Medikamente kümmert sich Frau Müller ebenfalls, da sie sonst schlicht und einfach vergessen werden.

Fallbeispiel Pflegegrad 2

Die zunehmende Beanspruchung bringt Frau Müller an ihre körperliche und psychische Belastungsgrenze. Mittlerweile benötigt die Pflege ihres Mannes so viel Zeit, dass selbst das wöchentliche Treffen mit ihrer Tochter in den Hintergrund rücken musste. Gemeinsam beschließen sie, dass es Zeit wird, die gesetzlichen Pflegeleistungen zu beantragen. Bereits kurze Zeit später ist ein Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen Vorort.

Anhand der Einschränkungen von Herrn Müller in den Bereichen,

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

wird vom Gutachter eine Gesamtpunktzahl von 32 ermitteln. Dies entspricht einer „Erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, also dem Pflegegrad 2, welcher von 27 bis unter 47,5 Punkten gilt.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Pflege

Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflicht

Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

Durchschnittliches Pflegerisiko

Statistik

Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflichtversicherung

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

Checkliste Pflegezusatz

Wichtig!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

Krankheitsfilter

Vorerkrankungen

Bei welcher Gesellschaft können Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
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Durchschnittliche Pflegekosten

Pflegekosten

So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.