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Der Gesetzesentwurf für eine weitere Reform in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt vor. So soll im Jahr 2017 der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft treten. Hauptpunkt der Pflegereform 2017 ist die Einführung der Pflegegrade. Zukünftig sollen 5 Pflegegrade die 3 Pflegestufen ablösen. Außerdem wird der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ überarbeitet. Aufgrund dieser Erneuerung können Demenzkranke und Personen mit psychischen Störungen höhere Leistungen bekommen und beantragen. Diese werden Sie in den meisten Fällen auch ab 2017 bekommen, da Sie automatisch in den nächst höheren Pflegegrad eingegliedert werden.

Wie werden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt?

Die Umrechnung der Pflegestufen in Pflegegrade ist nun offiziell und erfolgt zum 01.01.2017. So wird zum Beispiel eine Person mit bisher Pflegestufe 1 in Pflegegrad 2 eingeordnet. Sollte zusätzlich eine eingeschränkte Alltagskompetenz (Demenz) bestehen, erfolgt eine Einstufung in den Pflegegrad 3.

Bis Ende 2016 ab 2017
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1
mit Demenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3
Pflegestufe 2
mit Demenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4
Pflegestufe 3
mit Demenz
Pflegegrad 5
Härtefall Pflegegrad 5

Durch die Umstellung auf Pflegegrade kann es im Einzelfall dazu kommen, das Personen die ab 2017 pflegebedürftig werden aufgrund der neuen Richtlinie zur Begutachtung weniger Leistungen erhalten als vorher. Damit aber bereits vorher pflegebedürftige Menschen nach der Umstellung keine Leistungskürzung bekommen wird es einen Bestandsschutz geben. Die Pflegereform 2017 sieht hierzu bereits einen Gesetzesentwurf vor. Auch die Voraussetzungen für den Erhalt der einzelnen Pflegegrade werden von den jetzigen Voraussetzungen abweichen.

Vorteile der Pflegereform 2017

Durch die neue Pflegereform 2017 soll die gesetzliche Pflegeversicherung wieder ein Stück verbessert werden. Dies gelingt durch verschiedene Änderungen und Verbesserungen. Nachfolgend werden die wichtigsten Änderungen der neuen Pflegereform aufgeführt.

  • Die Pflegebedürftigen bekommen durch die neuen Pflegegrade im Durchschnitt mehr Pflegeleistungen.
  • Die Bedürfnisse der Antragsteller werden mehr berücksichtigt. (Gerade die Demenzkranken bekommen so mehr Leistungen)
  • Es wird ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt.
  • Es werden neue Begutachtungskriterien erstellt.
  • In Zukunft sollen mehr finanzielle Mittel durch den Staat zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Pflegeleistungen sollen an die allgemeine Preiserhöhung angeglichen werden.

Man sieht also, dass durch die Einführung der Pflegegrade eine Reihe von Verbesserungen geschaffen werden. Menschen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs sind die großen Gewinner der neuen Pflegereform. Diese können ab 2017 auch mehr finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen. Somit wird auch die Gleichberechtigung unter den Pflegebedürftigen verbessert.

 Erklärung / Bedeutung der Pflegegrade

Pflegegrad 1 = Es liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
Pflegegrad 2 = Es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
Pflegegrad 3 = Es liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
Pflegegrad 4 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor.
Pflegegrad 5 = Es liegt schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, mit erhöhten/besonderen Anforderungen an die pflegenden Personen, vor.