Individuelles Fallmanagement
Die Beratung und Koordination erfolgt durch spezielle Fachkräfte, die sich durch ein Studium zur Sozialarbeit oder abgeschlossene pflegerische Ausbildungen qualifizieren. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte
- beraten bezüglich der Antragsstellung auf Pflegeleistung sowie des Leistungsangebotes von Pflegeversicherungen
- erarbeiten einen der veränderten Bedarfssituation angepassten Versorgungsplan und führen diesen durch
- kümmern sich um alle notwendigen Formalitäten
- vermitteln und koordinieren Pflegedienste sowie Einkaufs-und Haushaltshilfen, wobei sie lokale Pflegeeinrichtungen mit einbeziehen
- gehen auf den Erwerb von Hilfsmitteln und evtl. notwendige Umbaumaßnahmen ein
- erstellen einen individuellen Pflegeplan
Aus gutem Grund
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz gibt es seit 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch für Betroffenen und deren Angehörige auf Pflegeberatung. Wird dieses Recht aus irgend einem Grund verwehrt, kann es eingeklagt werden. Pflegestützpunkte sollen helfen, dieses Recht einfacher umzusetzen. Daher beauftrage das Bundesgesundheitsministerium das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) mit dem Aufbau von Pflegestützpunkten. Auf die Bundesländer verteilt, wurden somit zunächst 16 sogenannte Pilotstützpunkte ausgewählt, deren Mitarbeiter regelmäßigen Erfahrungsaustausch betrieben. Zur „Förderung des Aufbaus“ stellte die Pflegeversicherung 60 Millionen Euro bereit.
Ziel der Pflegestützpunkte ist, eine transparentere Gestaltung des Pflegesystems sowie insgesamt eine Verbesserung des Pflegeangebotes. Durch die Vernetzung aller Pflegeeinrichtungen soll diesbezüglich eine bessere Abstimmung und Koordination erreicht werden.