Tarifbeschreibung Barmenia Deutsche Förder Pflege DFPV + EPM
Bei dieser Absicherungsvariante kombinieren Sie den geförderten Pflege Bahr Tarif DFPV mit dem Ergänzungstarif EPM. Durch die Kombination der beiden Tarife haben Sie einen Anspruch auf die staatliche Förderung in Höhe von 5,-€ pro Monat.
Pflege Bahr Tarif: DFPV
Der Pflege Bahr Tarif DFPV von der Barmenia gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarif wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei der Barmenia beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 34 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.
Ergänzungstarif: EPM
Der Tarif EPM von der Barmenia gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Bei einem starren Tarif kann der Versicherungsnehmer die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 5 selber festlegen. Die Leistungen der restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung aus Pflegegrad 5 abhängig.
Achtung: Bevor Sie sich für eine Kombination mit einem Pflege Bahr Tarif entscheiden, empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag zu lesen. Pflegezusatzversicherung lieber mit oder ohne Förderung
Gesundheitsfragen im Pflege Bahr Tarif DFPV
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
Gesundheitsfragen im Ergänzungstarif EPM
1Besteht oder bestand
in den letzten 5 Jahren eine der aufgelisteten Erkrankungen?
- Abhängigkeit vom Beatmungsgerät
- Alkoholismus
- Alzheimer
- Amputationen, mehrere
- Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
- Anämien (alimentäre, hereditäre, aplastische)
- Angina Pectoris
- Aortenaneurysma
- Autismus
- Blutgerinnungsstörung
- Chorea Huntington
- COPD (chronisches Lungenemphysem)
- Creutzfeldt-Jakob
- Degeneration des Gehirns oder Nervensystems
- Demenz
- Depression
- Diabetes mellitus (Typ 1 oder 2 sowie genetisch,
- medikamentös, nach Bauchspeicheldrüsenentfern.)
- Dialyse
- Epilepsie
- Hemiparese
- Hemiplegie
- Hepatitis B/Hepatitis C
- Herzklappenkrankheiten
- Herzkrankheiten, chronische rheumat./angebor.
- Herzmuskelinsuffizienz
- Hirninfarkt
- HIV-Infektion
- Immunschwäche, angeborene/erworbene
- Kinderlähmung
- Knochengewebeschädigung
- Koma
- Krebs (alle Arten von bösartigen Neubildungen)
- Lähmung, spastische
- Leberzellschaden (u. a. Zirrhose, Degeneration)
- Lungenembolie
- Lungeninfarkt
- Lymphödem
- Makuladegeneration, altersbedingte (AMD)
- Metabolisches Syndrom
- Morbus Bechterew
- Mukoviszidose
- Multiple Sklerose
- Myasthenie
- Myokardinfarkt
- Myopathie
- Netzhautablösung
- Nierenembolie
- Nierenfunktionsstörungen
- Niereninsuffizienz, chronische
- Organ- oder Gewebetransplantation
- Osteoporose
- Parkinson
- Picksche Krankheit
- Polyarthritis
- Polyneuropathie
- Psoriasisarthritis
- Psychosen
- Querschnittlähmung
- Rheuma
- Rückenmarkkrankheiten
- Sarkoidose
- Schädel-Hirntrauma mit Hirnblutung
- Schizophrenie
- Schlaganfall
- Sehnervschädigung
- Sklerodermie
- Strahlenfolgen
- Subdurale Hämatome
- Zerebralparese
- Zerebrovaskuläre Krankheiten
2Besteht
eine anerkannte Behinderung nach deutschem Schwerbehindertenrecht?
3Besteht
Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen gestellt?
4Besteht
Pflegebedürftigkeit oder wurde ein Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?
Beitragsentwicklung Barmenia Deutsche Förder Pflege DFPV + EPM
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.