Deutschland wird immer älter. Die Lebenserwartung steigt – unter anderem bedingt durch gute medizinische Versorgung – immer weiter. Ein höheres Alter führt auch zu Begleiterscheinungen: Den Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zur Folge ist bereits jeder dritte Mitbürger über 80 Jahren pflegebedürftig. Der Gesetzgeber erkannte diese Entwicklung und führte 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung ein, um zumindest eine Grundversorgung sicherzustellen. Doch reicht diese Grundversorgung aus, oder sollte man mit einer Pflegetagegeldversicherung oder einer Pflegerentenversicherung Zusatzvorsorge betreiben?
Pflegerentenversicherung vs Pflegetagegeldversicherung?
Im Rahmen der Pflegezusatzversicherung können Sie zwischen der Pflegerentenversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung wählen.
Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich lieber für eine Pflegetagegeldversicherung!
Grund 1:
Pflegetagegeldversicherung | Pflegerentenversicherung | ||
---|---|---|---|
garantierte Absicherung | garantierte Absicherung | inkl. nicht garantierter Überschussbeteiligung | |
Pflegegrad 1 | 0,€ | 0,-€ | 0,-€ |
Pflegegrad 2 | 450,-€ | 346,00€ | 450,00€ |
Pflegegrad 3 | 750,-€ | 576,00€ | 750,00€ |
Pflegegrad 4 | 1.500,-€ | 1.154,00€ | 1.500,00€ |
Pflegegrad 5 | 1.500,-€ | 1.154,00€ | 1.500,00€ |
Eintrittsalter | 55 Jahre | 55 Jahre | |
Versicherungsdauer | lebenslang | lebenslang | |
Beitragszahlungsdauer | lebenslang | lebenslang | |
Beitragsbefreiung | ab Pflegegrad 2 | ab Pflegegrad 2 | |
Dynamik | 5% alle 2 Jahre bis 70. LJ | 10% alle 3 Jahre bis 80. LJ | |
Dynamik im Leistungsfall | 5% alle 2 Jahre bis 70. LJ | optional gegen Zusatzbeitrag | |
Beitrag pro Monat |
~ 79,00€ | ~ 138,00€ | |
Rückkaufswert bei Kündigung nach 20 Jahren (kein Leistungsfall) |
24.000,00€ | ||
– einmaliger Stornoabzug | 6.000,-€ | ||
Auszahlung (kein Leistungsfall) |
18.000,00€ | ||
Auszahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Leistungsfall eingetreten) | 0,-€ | ||
Monatliche Ersparnis | 59,00€ | ||
Ersparnis über 20 Jahre | 14.160,00€ | ||
Zinsertrag bei Anlage der Ersparnis bei jährlich 3% Verzinsung |
5.173,37€ | ||
Auszahlung (egal ob Leistungsfall oder nicht) | 19.333,37€ |
Pflegetagegeld | Pflegerente | ||
---|---|---|---|
garantierte Absicherung |
garantierte Absicherung |
inkl. nicht garantierter Überschussbeteiligung |
|
Pflegegrad 1 | 0,€ | 0,-€ | 0,-€ |
Pflegegrad 2 | 450,-€ | 346,00€ | 450,00€ |
Pflegegrad 3 | 750,-€ | 576,00€ | 750,00€ |
Pflegegrad 4 | 1.500,-€ | 1.154,00€ | 1.500,00€ |
Pflegegrad 5 | 1.500,-€ | 1.154,00€ | 1.500,00€ |
Eintrittsalter | 55 Jahre | 55 Jahre | |
Versicherungs- dauer |
lebenslang | lebenslang | |
Beitragszahlungs- dauer |
lebenslang | lebenslang | |
Beitragsbefreiung | ab Pflegegrad 2 | ab Pflegegrad 2 | |
Dynamik | 5% alle 2 Jahre bis 70. LJ |
10% alle 3 Jahre bis 80. LJ |
|
Dynamik im Leistungsfall |
5% alle 2 Jahre bis 70. LJ |
optional gegen Zusatzbeitrag |
|
Beitrag pro Monat |
~ 79,00€ | ~ 138,00€ | |
Rückkaufswert bei Kündigung nach 20 Jahren (kein Leistungsfall) |
24.000,00€ | ||
– einmaliger Stornoabzug |
6.000,-€ | ||
Auszahlung (kein Leistungsfall) |
18.000,00€ | ||
Auszahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Leistungsfall eingetreten) |
0,-€ | ||
Monatliche Ersparnis | 59,00€ | ||
Ersparnis über 20 Jahre | 14.160,00€ | ||
Zinsertrag bei Anlage der Ersparnis bei jährlich 3% Verzinsung |
5.173,37€ | ||
Auszahlung (egal ob Leistungsfall oder nicht) |
19.333,37€ |
Goldene Regel
Geldanlage und Absicherung sollten nicht kombiniert werden!
Grund 2:
Grund 3:
Private Pflegeversicherung trotz Vorerkrankungen
Auf der folgenden Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht, welche Erkrankung, bei welcher Gesellschaft versicherbar ist.
Die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung
Seit Januar 2017 gelten die Pflegegrade in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die fünf Pflegegrade haben die 3 Pflegestufen ersetzt. Grundlage für die Erneuerung bot das Pflegestärkungsgesetz II. Im Pflegestärkungsgesetz II wurden neue Richtlinien für die Pflege erstellt. Die Gleichstellung von psychisch Kranken mit Pflegebedürftigen aus körperlichen Gründen ist die wichtigste Erneuerung. Auch die Leistungshöhe wurde angepasst. So erhalten Pflegebedürftige durch die Einführung der Pflegegrade mehr Leistungen als zuvor.
Reichen die Leistungen für die Tatsächlichen Kosten?
Ist die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich, schlagen Kosten in Höhe von durchschnittlich 3.500,– Euro zu Buche (Quelle: Statistisches Bundesamt). Gleichzeitig erhält der Pflegebedürftige eine Zahlung in Höhe von 2.005 Euro in Pflegegrad 5. Die Differenz muss aus eigenen Mitteln, also zum Beispiel Altersrente oder Sparguthaben, entrichtet werden. Ist kein hinreichendes Privatvermögen vorhanden, werden Ehepartner, Eltern oder Kinder herangezogen. Dies bedeutet unter Umständen eine erhebliche finanzielle Belastung für die Angehörigen.
Durch eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung kann man gegen die finanzielle Belastung vorsorgen. Es ist somit sinnvoll eine solche Versicherung abzuschließen.