Pflegetagegeldversicherung oder Pflegerentenversicherung? Welche Variante ist besser?

Sicherheit im Alter ist ein wichtiges Thema, insbesondere wenn es um die finanzielle Absicherung im Falle von Pflegebedürftigkeit geht. Doch welche Absicherungsform ist die Richtige? In diesem Text werden die Unterschiede zwischen Pflegetagegeldversicherung und Pflegerentenversicherung sowie ihre jeweiligen Vor- und Nachteile erläutert.

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Pflegerentenversicherung vs Pflegetagegeldversicherung?

Im Rahmen der Pflegezusatzversicherung können Sie zwischen der Pflegerentenversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung wählen.

Unsere Empfehlung: Entscheiden Sie sich lieber für eine Pflegetagegeldversicherung!

Grund 1:

–> Die Pflegerente ist bei gleichen Leistungen 75-125% teurer als die Pflegetagegeldversicherung und damit reiner Luxus.

Preistreiber sind:

  • die Kombination der Pflegerentenversicherung aus Sparvertrag + Risikobeitrag für die Pflegeabsicherung: Ein Teil des Beitrages wird wie in einer Kapitalbildenden Lebensversicherung aktuell zu einem Garantiezins von ca. 0,25 % angelegt.
  • die Möglichkeit, Ihre Beitragszahlung auszusetzen und den Versicherungsschutz – zumindest abgespeckt – zu behalten.
  • das Wahlrecht bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit -anhand der Pflegegrade in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung -oder nach den sogenannten ADLs, Aktivitäten des täglichen Lebens wie Fortbewegen, Aufstehen, Verrichten der Notdurft, An- und Auskleiden, Körperpflege, Essen usw.

Beispielrechnung Pflegetagegeld vs Pflegerente:

In dem nachfolgenden Beispiel sind wir von einer 55.–jährigen Person ausgegangen. Im Bereich der Pflegerentenversicherung haben wir einen Anbieter ausgewählt, welcher in Deutschland regelmäßig vermittelt wird. Nach den Vorgaben dieses Anbieters haben wir eine Pflegetagegeldversicherung im mittleren Preissegment mit annähernd identischen Leistungen rausgesucht. Wohlwollend sind wir davon ausgegangen, dass die nicht garantierten Überschüsse in der Pflegerentenversicherung tatsächlich so wie prognostiziert eintreten.

Pflegetagegeldversicherung Pflegerentenversicherung
garantierte Absicherung garantierte Absicherung inkl. nicht garantierter Überschussbeteiligung
Pflegegrad 1 0,€ 0,-€ 0,-€
Pflegegrad 2 450,-€ 346,00€ 450,00€
Pflegegrad 3 750,-€ 576,00€ 750,00€
Pflegegrad 4 1.500,-€ 1.154,00€ 1.500,00€
Pflegegrad 5 1.500,-€ 1.154,00€ 1.500,00€
Eintrittsalter 55 Jahre 55 Jahre
Versicherungsdauer lebenslang lebenslang
Beitragszahlungsdauer lebenslang lebenslang
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Dynamik 5% alle 2 Jahre bis 70. LJ 10% alle 3 Jahre bis 80. LJ
Dynamik im Leistungsfall 5% alle 2 Jahre bis 70. LJ optional gegen Zusatzbeitrag
Beitrag pro Monat
~ 79,00€ ~ 138,00€
Rückkaufswert bei Kündigung
nach 20 Jahren (kein Leistungsfall)
24.000,00€
– einmaliger Stornoabzug 6.000,-€
Auszahlung (kein Leistungsfall)
18.000,00€
Auszahlung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit (Leistungsfall eingetreten) 0,-€
Monatliche Ersparnis 59,00€
Ersparnis über 20 Jahre 14.160,00€
Zinsertrag bei Anlage der Ersparnis
bei jährlich 3% Verzinsung
5.173,37€
Auszahlung (egal ob Leistungsfall oder nicht) 19.333,37€
Pflegetagegeld Pflegerente
garantierte
Absicherung
garantierte
Absicherung
inkl. nicht garantierter
Überschussbeteiligung
Pflegegrad 1 0,€ 0,-€ 0,-€
Pflegegrad 2 450,-€ 346,00€ 450,00€
Pflegegrad 3 750,-€ 576,00€ 750,00€
Pflegegrad 4 1.500,-€ 1.154,00€ 1.500,00€
Pflegegrad 5 1.500,-€ 1.154,00€ 1.500,00€
Eintrittsalter 55 Jahre 55 Jahre
Versicherungs-
dauer
lebenslang lebenslang
Beitragszahlungs-
dauer
lebenslang lebenslang
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 ab Pflegegrad 2
Dynamik 5% alle 2 Jahre
bis 70. LJ
10% alle 3 Jahre
bis 80. LJ
Dynamik im
Leistungsfall
5% alle 2 Jahre
bis 70. LJ
optional gegen
Zusatzbeitrag
Beitrag pro Monat
~ 79,00€ ~ 138,00€
Rückkaufswert
bei Kündigung
nach 20 Jahren
(kein Leistungsfall)
24.000,00€
– einmaliger
Stornoabzug
6.000,-€
Auszahlung
(kein Leistungsfall)
18.000,00€
Auszahlung nach
Eintritt der
Pflegebedürftigkeit

(Leistungsfall
eingetreten)
0,-€
Monatliche Ersparnis 59,00€
Ersparnis über 20 Jahre 14.160,00€
Zinsertrag bei Anlage
der Ersparnis bei
jährlich 3% Verzinsung
5.173,37€
Auszahlung (egal ob
Leistungsfall oder nicht)
19.333,37€

Goldene Regel

Geldanlage und Absicherung sollten nicht kombiniert werden!

Grund 2:

–> Anpassung in der Pflegerentenversicherung

So argumentieren viele Vermittler:

Der monatliche Zahlbeitrag in der Pflegerentenversicherung bleibt über die komplette Laufzeit stabil. Bei der Pflegetagegeldversicherung dagegen können die Beiträge sogar jährlich angepasst werden.

Grundsätzlich richtig aber:

Was glauben Sie, passiert mit dem Sparanteil in der Pflegerentenversicherung, wenn der Risikobeitrag für die Pflegeabsicherung aufgrund steigender Schadensquoten nicht ausreicht?

Unsere Erfahrungen zur Pflegetagegeldversicherung:

Nur einzelne kleine Versicherungsunternehmen mit sehr lockeren Gesundheitsfragen mussten ihre Beiträge bisher anpassen. Bei großen Unternehmen mit vielen Versicherten und einer ordentlichen Gesundheitsprüfung blieben die Beiträge konstant und wurden, wenn überhaupt, nur geringfügig angepasst.

Unser Tipp:

Schließen Sie die kostengünstigere Pflegetagegeldversicherung ab. Legen Sie das Geld, was die Pflegerente mehr gekostet hätte, selber bei Seite! So können Sie im Gegensatz zur Pflegerentenversicherung jederzeit über Ihr angespartes Kapital frei verfügen.

Grund 3:

–> Einfachere Gesundheitsfragen in der Pflegetagegeldversicherung

Viele Anbieter einer Pflegetagegeldversicherung haben einfache und geschlossene Gesundheitsfragen.

Beispiel geschlossene Gesundheitsfrage:

  • Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
    Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, ALS (amyotrophische Lateralsklerose), Alzheimer, Chorea Huntington, Demenz, Dialyse usw. ….

So sind zum Beispiel je nach Gesellschaft auch Vorerkrankungen wie Diabetes Typ 1/2, Bluthochdruck, Hautkrebs oder psychische Erkrankungen versicherbar.

Gerade für ältere Menschen besteht in der Pflegetagegeldversicherung wohl eine bessere Chance, noch einen bezahlbaren Schutz zu bekommen.

Reichen die gesetzlichen Leistungen für die tatsächlichen Pflegekosten?

Wenn ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim untergebracht werden muss, kommen im Durchschnitt Kosten von 4.000 bis 5.000 Euro auf ihn zu. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt in Pflegegrad 5 maximal 2.005 Euro, sodass die restliche Summe aus eigenen Mitteln, wie der Altersrente oder Ersparnissen, beglichen werden muss. Falls jedoch nicht genügend Privatvermögen vorhanden ist, können Ehepartner, Eltern oder Kinder zur Kasse gebeten werden, was zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen kann.

Um sich gegen diese Belastung abzusichern, ist es empfehlenswert, eine Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung abzuschließen. So kann man im Vorfeld vorsorgen und die finanziellen Risiken minimieren.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Pflege

Ehegattenunterhalt

Unterhaltspflicht

Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

Durchschnittliches Pflegerisiko

Statistik

Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Pflichtversicherung

Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

Checkliste Pflegezusatz

Wichtig!

Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

Krankheitsfilter

Vorerkrankungen

Bei welcher Gesellschaft können Sie trotz Vorerkrankung versichert werden.
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Durchschnittliche Pflegekosten

Pflegekosten

So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.

Formen & Absicherungsvarianten

Formen & Absicherungsvarianten

Pflegezusatzversicherung

Pflegetagegeldversicherung           • Pflege Bahr Versicherung

Pflegerentenversicherung               • Pflegekostenversicherung