Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!
Anbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Die neue Pflegereform 2015

Das Bundeskabinett hat einen ersten Gesetzesentwurf zur Stärkung der Pflege beschlossen. Demnach sollen die Leistungen ab dem 1. Januar 2015 für Pflegebedürftige und deren Angehörige verbessert werden. Desweitern soll es Änderungen zum Pflegebedürftigkeitsbegriff geben.

Die wichtigsten Punkte der geplanten Pflegereform haben wir für Sie zusammengestellt:

Pflegeleistungen

Die Pflegeleistungen sollen ab Januar 2015 um 4 % steigen – das sieht dann wie folgt aus:

Pflegesätze beim stationären Bereich

bisher neu
Pflegestufen I 1.023 € 1.064 €
Pflegestufen II 1.279 € 1.330 €
Pflegestufen III 1.550 € 1.612 €

Pflegesätze beim ambulanten Bereich

bisher neu
Pflegestufe I 450 € 468 €
Pflegestufe II 1.100 € 1.144 €
Pflegestufe III 1.550 € 1.612 €

Beiträge Pflegeversicherung

Gleichzeitig werden dadurch die Beiträge der Pflegeversicherung im Zuge dieser Pflegereform um insgesamt 0,5 Punkte ansteigen. D. h. die Beiträge werden von 2,05 % (bei Kinderlosen 2,3%) um 0,3 Punkte erhöht. Sobald dann der Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird, wird der Beitrag nochmals um 0,2 Punkte angehoben.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Die Kosten für die Pflege steigen von Jahr zu Jahr, damit für jeden Menschen eine professionelle Pflege möglich und bezahlbar ist, soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet werden. Das bedeutet, die Menschen, die zurzeit nicht in die Pflegstufe 0, I, II oder III eingestuft werden können, aber jedoch einen erheblichen täglichen Hilfebedarf haben, sollen durch den überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten. Ausschlaggebend dafür wird der Grad der Selbstständigkeit sein. Je nach Einschränkung wird die Person in fünf Grade eingestuft, von geringer Beeinträchtigung bis hin zu schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es soll ab 2017 statt drei Stufen dann fünf Pflegestufen geben.

Kurz- und Verhinderungspflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege soll in Zukunft verstärkt werden und auf 6 Wochen im Kalenderjahr angehoben werden. Ferner soll auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit der Tages- und Nachtpflege besser kombiniert werden.

Zuschüsse Pflegemittel und Umbaumaßnahmen

Zuschüsse für Umbaumaßnahmen und Pflegemittel sollen durch die Pflegereform erhöht werden. Die Hilfsmittel steigen von 9 € auf 40 € und für Umbaumaßnahmen werden künftig 4.000 € pro Maßnahme finanziert. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, können statt 10.228 € sogar mit der neuen Reform bis zu 16.000 € erhalten werden.

Ambulante Pflege

Mehr Hilfe für die Betreuung der ambulanten Pflege und die Rechenschaft des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ zu tragen, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung einander weiter angeglichen werden.

Betreuungskräfte

Im Zuge dieser Pflegereform soll die Zahl der qualifizierten Betreuungskräfte steigen, ein Wechsel zwischen den einzelnen Pflegeberufen soll ermöglicht werden und eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte wird gefordert.