Nach Ablauf von 10 Jahren hat das Versicherungsunternehmen keinen Anspruch, aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung den Vertrag zu kündigen.
Definition vorvertragliche Anzeigepflicht
Gemäß § 19 VVG muss der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss seinen sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichten gerecht werden. Das bedeutet das der Versicherungsnehmer alle Risiken / Vorerkrankungen nach welchen der Versicherer bei Antragsstellung fragt wahrheitsgemäß beantworten muss.
Weitere risikoerhöhende Umstände / Vorerkrankungen, welche nicht ausdrücklich und schriftlich von der Gesellschaft abgefragt werden müssen nicht offenbart werden.
Verjährung nach 5 Jahren
Sollte der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, die Anzeigepflicht verletzen, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündigen oder eine entsprechende Vertragsanpassung vorzunehmen. Dieses Recht erlischt nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsabschluss, soweit kein Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten ist.
Verjährung nach 10 Jahren
Wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängert sich die oben genannte Frist von 5 auf 10 Jahre.
Fazit:
Nach Ablauf der Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des Vertrages durch den Versicherer nicht mehr möglich.