Leistungszuschlag Pflege | Eigenanteil & Beispiele

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Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 01.01.2022

Gerade langjährige Bewohner eines Pflegeheims sollen finanziell entlastet werden. Durch den sogenannten Leistungszuschlag übernimmt die Pflegekasse einen Teil der pflegebedingten Kosten.

  • Der Leistungszuschlag gilt ausschließlich bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5
  • Der Leistungszuschlag erfolgt ausschließlich auf die pflegebedingten Kosten im Pflegeheim
  • Nicht vom Leistungszuschlag umfasst sind die Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten der stationären Pflege
  • Die Verrechnung des Leistungszuschlages erfolt direkt zwischen Pflegekasse und Pflegeeinrichtung
Dauer der
vollstationären Pflege
Leistungszuschlag für
pflegebedingte Kosten
1. bis 12. Monat 5%
13. bis 24. Monat 25%
25. bis 36. Monat 45%
ab 37. Monat 70%

Leistungszuschlag Beispiele

Dauer der
vollstationären Pflege
Gesamt
Zuzahlung
bzw. Eigenanteil
im Pflegeheim
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Beispiel 2500€ 1000€ 500€ 1000€
1. bis 12. Monat 2450€ 950€ (5% = 50€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
13. bis 24. Monat 2250€ 750€ (25% = 250€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
25. bis 36. Monat 2050€ 550€ (45% = 450€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
ab 37. Monat 1800€ 300€ (70% = 700€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€

Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden zuletzt im Januar 2017 die Leistungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung wieder einmal überarbeitet. Diesmal jedoch wurden nicht nur die Leistungen angehoben, sondern auch das System der Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Menschen mit körperlichen Gebrechen gleichstellen.
Wer zum Zeitpunkt der Umstellung schon Pflegeleistungen bezog, brauchte sich keine Sorgen machen. Durch die gesetzliche Pflegereform wurde kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt. Im Detail bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigen entweder genauso viel finanzielle Unterstützung erhalten oder sich sogar verbessern.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.01.2022

Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Leistungen in den einzelnen Pflegegraden.

Häusliche / ambulante Pflege Vollstationäre Pflege
Durch Angehörige /
Bekannte
Durch den ambulanten Dienst
oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1 0 € * 0 € * 125 €
Pflegegrad 2 316 € * 724 € * 770 €
Pflegegrad 3 545 € * 1363 € * 1262 €
Pflegegrad 4 728 € * 1693 € * 1775 €
Pflegegrad 5 901 € * 2095 € * 2005 €
Entlastungsbetrag * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege
Häusliche / ambulante
Pflege durch:
Vollstationäre
Pflege
Laien Pflegedienst
Grad 1 0€ * 0€ * 125 €
Grad 2 316 € * 724 € * 770 €
Grad 3 545 € * 1363 € * 1262 €
Grad 4 728 € * 1693 € * 1775 €
Grad 5 901 € * 2095 € * 2005 €
Entlastungs-
betrag
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich
bei häuslicher / ambulanter Pflege

Bei der häuslichen Pflege kann man für jeden Pflegegrad einen Entlastungsbetrag beantragen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € p. M. kann auch für Pflegesachleistungen verwendet werden.