Leistungszuschlag Pflege | Eigenanteil & Beispiele

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Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege ab 01.01.2024

Gerade langjährige Bewohner eines Pflegeheims sollen finanziell entlastet werden. Durch den sogenannten Leistungszuschlag übernimmt die Pflegekasse zusätzlich einen Teil der pflegebedingten Kosten.

  • Der Leistungszuschlag gilt ausschließlich bei vollstationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5
  • Der Leistungszuschlag erfolgt ausschließlich auf die pflegebedingten Kosten im Pflegeheim
  • Nicht vom Leistungszuschlag umfasst sind die Verpflegungs-, Unterbringungs- und Investitionskosten der stationären Pflege
  • Die Verrechnung des Leistungszuschlages erfolt direkt zwischen Pflegekasse und Pflegeeinrichtung
Dauer der
vollstationären Pflege
Leistungszuschlag für
pflegebedingte Kosten
1. bis 12. Monat 15%
13. bis 24. Monat 30%
25. bis 36. Monat 50%
ab 37. Monat 75%

Leistungszuschlag Beispiele

Dauer der
vollstationären Pflege
Gesamt
Zuzahlung
bzw. Eigenanteil
im Pflegeheim
Zusammensetzung Gesamt Zuzahlung bzw. Eigenanteil
Pflegebedingte Kosten
(EEE = Einrichtungs-
einheitlicher
Eigenanteil)
Investitions-
kosten
Verpflegung
& Unterkunft
Beispiel 2500€ 1000€ 500€ 1000€
1. bis 12. Monat 2350€ 850€ (15% = 150€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
13. bis 24. Monat 2200€ 700€ (30% = 300€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
25. bis 36. Monat 2000€ 500€ (50% = 500€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€
ab 37. Monat 1750€ 250€ (75% = 750€ Leistungszuschlag) 500€ 1000€

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 01.01.2024

Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Leistungen in den einzelnen Pflegegraden.

Häusliche / ambulante Pflege Vollstationäre Pflege
Durch Angehörige /
Bekannte
Durch den ambulanten Dienst
oder teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1 0 € * 0 € * 125 €
Pflegegrad 2 331,80 € * 760,20 € * 770 €
Pflegegrad 3 572,25 € * 1431,15 € * 1262 €
Pflegegrad 4 764,40 € * 1777,65 € * 1775 €
Pflegegrad 5 946,05 € * 2199,75 € * 2005 €
Entlastungsbetrag * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege
Häusliche / ambulante
Pflege durch:
Vollstationäre
Pflege
Laien Pflegedienst
Grad 1 0€ * 0€ * 125 €
Grad 2 331,80 € * 760,20 € * 770 €
Grad 3 572,25 € * 1431,15 € * 1262 €
Grad 4 764,40 € * 1777,65 € * 1775 €
Grad 5 946,05 € * 2199,75 € * 2005 €
Entlastungs-
betrag
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich
bei häuslicher / ambulanter Pflege

Bei der häuslichen Pflege kann man für jeden Pflegegrad einen Entlastungsbetrag beantragen. Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € p. M. kann auch für Pflegesachleistungen verwendet werden.