Pflegegrade 1-5 Übersicht der wichtigsten Zahlen & Fakten
Inhaltsverzeichnis
Warum auch die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 & 5 für keine würdevolle Pflege reichen und Sie zusätzlich mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen sollten.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung die Pflegegrade 1-5 statt der bisherigen Pflegestufen 0-3. Der Grund ist das Pflegestärkungsgesetz II, das die Pflege ab 2017 neu regelt. Nun sind Demenz- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte Pflegebedürftigen aus körperlichen Gründen gleichgestellt. Neben den neuen Pflegegraden gibt es auch mehr Pflegeleistungen. Erfahren Sie, wie die Pflegebedürftigkeit ab 2017 ermittelt wird, was Ihnen zusteht und was passiert, wenn Sie schon vorher eine Pflegestufe hatten. Wir sagen Ihnen aber auch, warum Sie trotz der Pflegeänderung unbedingt noch privat vorsorgen sollten.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5 ab 01.01.2024!
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden 1-5 monatlich erhalten.
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
---|---|---|---|
Durch Angehörige / Bekannte |
Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege |
||
Pflegegrad 1 | 0 € * | 0 € * | 125 € |
Pflegegrad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Pflegegrad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungsbetrag | * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Häusliche / ambulante Pflege durch: |
Vollstationäre Pflege |
||
---|---|---|---|
Laien | Pflegedienst | ||
Grad 1 | 0€ * | 0€ * | 125 € |
Grad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Grad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Grad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Grad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungs- betrag |
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Entlastungsbetrag
Der zusätzliche monatliche Entlastungsbetrag von 125 € steht jedem Pflegebedürfigen, welcher zuhause gepflegt wird, zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel verwendet werden für:
- Alltagsbegleitung
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Haushaltsführung
Achtung: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird ausschließlich bei der häuslichen oder ambulanten Pflege gestattet. Pflegebedürftige in einem Pflegeheim haben keinen Anspruch auf die zusätzliche Unterstützung.
➽ Mehr Informationen zum Entlastungsbetrag finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema
So wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt
Bis Ende 2016 | ab 2017 |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit Demenz |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit Demenz |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Demenz |
Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Voraussetzungen für den Erhalt der Pflegegrade
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) beurteilt die Selbstständigkeit in 6 verschiedenen Modulen. Entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung gibt es pro Modul Punkte, die schließlich addiert werden.
Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto mehr Punkte erhalten Sie und umso höher fällt Ihr Pflegegrad aus.
➽ So wird der Pflegegrad ermittelt.
Schritt 1
Erfassung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).
Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.
- Positionswechsel im Bett
- Aufstehen vom Bett
- ins Badezimmer gehen
- Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Treppensteigen
- stabile Sitzposition halten
- Aufstehen aus sitzender Position
- Umsetzen
- sitzender Positionswechsel
.
- örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
- Erkennen von Personen des Umfelds
- Gedächtnisleistung
- Entscheidungen treffen
- Verstehen von Sachverhalten
- Risiken und Gefahren erkennen
- Beteiligung an einem Gespräch
- Alltagsbezogene Handlungen ausführen
- elementare Bedürfnisse mitteile
- motorische Verhaltensauffälligkeiten
- selbstschädigendes Verhalten
- physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
- Abwehr von Pflegemaßnahmen
- sonstige inadäquate Handlungen
- nächtliche Unruhe
- Beschädigung von Gegenständen
- andere vokale Auffälligkeiten
.
- selbständige Körperpflege
- rasieren und kämmen
- Zahnpflege und Prothesenreinigung
- Duschen, Baden, Haare waschen
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Benutzen der Toilette
- Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
- Umgang mit Dauerkatheter
.
- Medikamenteneinnahme
- Injektionen
- Kälte- und Wärmeanwendungen
- Blutzuckermessung und -deutung
- Arzt- und Therapeutenbesuch
- Umgang mit Prothese und Rollator
- Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
- Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
- Tagesablauf gestalten
- Ablauf des Tages ändern
- Ruhen
- Schlafen
- selbstständig Beschäftigen
- Planung in die Zukunft
- Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
- Kontaktpflege
- Planungen der Zukunft
.
Mobilität
Das Modul 1 (Mobilität) fließt mit einer Gewichtung von 10 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Positionswechsel im Bett
- Aufstehen vom Bett
- ins Badezimmer gehen
- Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Treppensteigen
- stabile Sitzposition halten
- Aufstehen aus sitzender Position
- Umsetzen
- sitzender Positionswechsel
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Die Module 2 und 3 werden zusammengerechnet und fließen mit einer Gewichtung von 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Bewertungskriterien:
- örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
- Erkennen von Personen des Umfelds
- Gedächtnisleistung
- Entscheidungen treffen
- Verstehen von Sachverhalten
- Risiken und Gefahren erkennen
- Beteiligung an einem Gespräch
- Alltagsbezogene Handlungen ausführen
- elementare Bedürfnisse mitteile
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Die Module 2 und 3 werden zusammengerechnet und fließen mit einer Gewichtung von 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Bewertungskriterien:
- motorische Verhaltensauffälligkeiten
- selbstschädigendes Verhalten
- physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
- Abwehr von Pflegemaßnahmen
- sonstige inadäquate Handlungen
- nächtliche Unruhe
- Beschädigung von Gegenständen
- andere vokale Auffälligkeiten
Selbstversorgung
Das Modul 4 (Selbstversorgung) fließt mit einer Gewichtung von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- selbständige Körperpflege
- rasieren und kämmen
- Zahnpflege und Prothesenreinigung
- Duschen, Baden, Haare waschen
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Benutzen der Toilette
- Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
- Umgang mit Dauerkatheter
Selbstständige Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
Das Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen) fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Medikamenteneinnahme
- Injektionen
- Kälte- und Wärmeanwendungen
- Blutzuckermessung und -deutung
- Arzt- und Therapeutenbesuch
- Umgang mit Prothese und Rollator
- Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
- Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Alltagsleben und soziale Kontakte
Das Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte) fließt mit einer Gewichtung von 15 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Tagesablauf gestalten
- Ablauf des Tages ändern
- Ruhen
- Schlafen
- selbstständig Beschäftigen
- Planung in die Zukunft
- Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
- Kontaktpflege
- Planungen der Zukunft
Schritt 2
Addieren der ermittelten Punkte entsprechend der Gewichtung
= Gesamtpunkte
Schritt 3
Einstufung entsprechend der ermittelten Gesamtpunktzahl in einen der 5 Pflegegrade
Punkte:
12,5 bis
unter 27
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
1
Punkte:
27 bis
unter 47,5
Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
2
Punkte:
47,5 bis
unter 70
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
3
Punkte:
70 bis
unter 90
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
4
Punkte:
90 bis
100
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen
Pflegegrad
5
Pflegegrad 1
=
12,5 – unter 27 Punkte
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2
=
27 – unter 47,5 Punkte
Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit
Pflegegrad 3
=
47,5 – unter 70 Punkte
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4
=
70 – unter 90 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5
=
90 – 100 Punkte
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen
Unterschied ➽ Pflegebedürftigkeitsbegriff bis 2016 und ab 2017
Die folgende Tabelle erläutert die wichtigsten Veränderungen in der Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2016 / 2017. Sie zeigt somit alle (wichtigen) Neuerungen der Pflegegrade & Begutachtung auf einen Blick!
Pflegebedürftigkeitsbegriff bis 2016 (Pflegestufen) |
Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 (Pflegegrade) |
Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. | SGB $14 Abs. 1
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. |
Hier ging es darum, ob der Betroffene für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag Hilfe braucht – z.B.
|
Es wird die Selbstständigkeit sowie das Ausführen verschiedener Fähigkeiten überprüft. Hierzu gibt es die Module 1-6, welche wie folgt bewertet werden:
1. Mobilität (10 %) |
Bewertung mit Minutensystem
Angehörige & Pflegepersonal mussten Minuten genau nachweisen, wie viel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nahmen. Für die Bewilligung einer Pflegestufe war der Zeitaufwand für die Grundfpflege von entscheidender Bedeutung. |
Bewertung mit Punktesystem
In den Modulen wird gefragt und mit Punkten bewertet:
|
Warum wurden die neuen Pflegegrade 1, 2, 3, 4 & 5 eingeführt?
Die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 berücksichtigen demenziell oder psychisch Erkrankte und geistig Behinderte genauso stark wie körperlich eingeschränkte Personen.
Bislang erhielten nur körperlich beeinträchtigte Menschen Pflegeleistungen nach den Pflegestufen 1,2 & 3. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelten die Pflegebedürftigkeit allein aufgrund körperlicher Einschränkungen.
Demenzkranke, die körperlich fit waren, erhielten keine Pflegestufe. Nicht berücksichtigt wurde, dass sie wegen ihrer großen Aussetzer ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen und nicht alleine gelassen werden konnten.
Deren Situation hat sich inzwischen mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008 und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) von 2012 verbessert. Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte erhielten wenigstens die Pflegestufe 0.
Erst das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 1. Januar 2017 stellte Demenzkranke körperlich beeinträchtigten Pflegefällen gleich. So erhalten auch Menschen mit beschränkter Alltagskompetenz Hilfe, die nach den alten Pflegestufen noch kein Recht auf Unterstützung hatten.
Pflegereform 2017 – was hat sich geändert?
Das neue Gesetz hat die gesetzliche und private Pflegeversicherung grundlegend reformiert. Wichtigste Änderungen sind der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 und die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 & 5. Damit definiert das Pflegegesetz detaillierter, wer wie viel Pflege benötigt.
Folgende Leistungen erbringt
die gesetzliche Pflegeversicherung
in den Pflegegraden 1 – 5
Des Weiteren hat das Gesetz:
Pflegegrade 1-5 ➽ Vorteile & Nachteile
Die neuen Pflegegrade ab 2017 – Wie sehen sie aus?
Insgesamt gibt es nun fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen. So gliedern sich die Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Vergleich Pflegestufen – Pflegegrade
Pflegestufen 2016 und Pflegegrade 2017 im Vergleich
Pflegestufen 2016 | Pflegegrade 2017 | ||
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ||
Pflegestufe 0 | Demenz | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegestufe 1 | erheblich pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 1 + Demenz | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 2 | schwer pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 2 + Demenz | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 3 | schwerst pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 3 + Demenz | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen |
|
Härtefall |
Pflegestufen 2016 | Pflegegrade 2017 | ||
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
||
Pflegestufe 0 | Demenz | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegestufe 1 | erheblich pflegebedürftig |
||
Pflegestufe 1 mit Demenz |
Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|
Pflegestufe 2 | schwer pflegebedürftig |
||
Pflegestufe 2 mit Demenz |
Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|
Pflegestufe 3 | schwerst pflegebedürftig |
||
Pflegestufe 3 mit Demenz |
Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen |
|
Härtefall |
Mit Einführung der neuen Pflegegrade im Jahr 2017 sollen nicht mehr die körperlichen Defizite und der daraus resultierende Pflegeaufwand (in Minuten) sondern die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen. Diese wird anhand von 6 Kriterien festgestellt.
Bereiche der Kriterien:
- Hilfen bei Alltagsverrichtungen ( Wie viel Zeit wird bei den täglichen Verrichtungen benötigt?)
- Psychosoziale Unterstützung (Welchen Bedarf an Hilfe ist im Bereich psychosoziale Unterstützung erforderlich?)
- Nächtlicher Hilfebedarf (Wie viel nächtliche Unterstützung benötigt der zu Pflegende?)
- Präsenz am Tag (Wie lange kann der Pflegebedürftige am Tag allein gelassen werden?)
- Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderrungen (Bsp.: Medikamentengabe oder Verbandswechsel)
- Organisation der Hilfen ( Wer soll die Pflege und die Betreuung übernehmen? Sind Angehörige oder Bekannte vorhanden oder muss auf einen professionellen Pflegedienst zurückgegriffen werden?)
Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5 – Was wird wie geprüft?
Die Einstufung in die neuen Pflegegrade erfolgt mit dem Neuen Begutachtungs-assessment (NBA).
Prüfer sind:
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für alle gesetzlich Krankenversicherten.
- der Sozialmedizinische Dienst (SMD) für knappschaftlich Versicherte.
- ein(e) Gutachter(in) der MEDICPROOF GmbH für alle privat Krankenversicherten.
Es wird umfangreicher begutachtet, um die Defizite detaillierter zu erfassen. Künftig gilt der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017.
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen körperlichen sowie geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Im Mittelpunkt steht auch nicht mehr der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, der minutengenau gemessen werden musste.
Stattdessen geht es um die eingeschränkte Alltagskompetenz, die mit Punkten bewertet wird.
Folgende Themen werden anhand eines Fragenkatalogs geprüft:
- Wie selbstständig oder unselbstständig ist jemand? Was kann jemand noch?
- In welchen Bereichen braucht er Hilfe?
Grad der Selbstständigkeit – Punktebewertung in 6 Modulen
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) beurteilt die Selbstständigkeit in 6 verschiedenen Modulen. Entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung gibt es pro Modul Punkte, die schließlich addiert werden.
Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto mehr Punkte erhalten Sie und umso höher fällt Ihr Pflegegrad aus.
Ausnahme:
Pflegebedürftige in der ehemaligen Pflegestufe 3 mit Härtefall und besonderen Pflegeanforderungen erhielten den Pflegegrad 5 – ohne mindestens 90 Punkte erreichen zu müssen.
Pflegeleistungen in den einzelnen Pflegegraden
Die Höhe des Pflegegrades entscheidet über Art und Umfang der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen bekommen Sie.
-> Leistungsübersicht / Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt folgende Beträge:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt * | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Geldleistung für Angehörige
(Pflegegeld) ** |
0 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
ambulante Sachleistung für Pflegedienst
(Pflegesachleistung) ** |
0 € | 724 € | 1363 € | 1693 € | 2095 € |
Leistungsbetrag für Heimpflege *** | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt * |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Geldleistung für Angehörige (Pflegegeld) ** |
0 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
ambulante Sachleistung für Pflegedienst (Pflegesachleistung) ** |
0 € | 724 € | 1363 € | 1693 € | 2095 € |
Leistungsbetrag für Heimpflege *** |
125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Anmerkungen:
* Entlastungsbetrag
Den Entlastungsbetrag gibt es nur in der häuslichen oder teilstationären Pflege. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig des Pflegegrades gezahlt. Hierbei spielt keine Rolle mehr, welcher Pflegegrad vorliegt. Beantragen Sie den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse.
** Häusliche Pflege
Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen einer „Pflegesachleistung“ (Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) oder einer Geldleistung wählen (Pflegegeld). Mit dem Pflegegeld können Sie Ihre Pflege selbst sicherstellen, in dem Sie das Geld einem pflegenden Angehörigen oder einem Ehrenamtlichen als finanzielle Anerkennung zukommen lassen.
Sie können das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren.
*** Leistungsbetrag für die Heimpflege
Mit dem Leistungsbetrag werden stationär Pflegebedürftige unterstützt.
So wurden bereits Pflegebedürftige von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt
Wie funktionierte die Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade?
Aus den Pflegestufen 0, 1, 2, 3 wurden ab 1. Januar 2017 die Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5. Das galt für alle mit einem körperlichen, psychischen und demenziellen Handicap sowie für geistig Behinderte.
Die Überleitung erfolgte nach folgender Formel:
- Gesetzlich Pflegeversicherte kamen von ihrer bisherigen Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad. So wurde aus Pflegestufe 1 der Pflegegrad 2. Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 mit Härtefall erhielten den Pflegegrad 5.
- Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz machten gleich einen doppelten Sprung in den übernächsten Pflegegrad – aus Pflegestufe 0 wurde Pflegegrad 2 oder aus Pflegestufe I wurde Pflegegrad 3.
- Ein Pflegebedürftiger mit Demenz, der zu Hause gepflegt wurde und die Pflegestufe 1 hatte, wurde gleich in den Pflegegrad 3 eingestuft.
Bis Ende 2016 | ab 2017 |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit Demenz |
Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit Demenz |
Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Demenz |
Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflege im Heim – Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Wie ist die Pflege im Heim geregelt? Bei der Pflege im Heim gibt es seit Januar 2017 zwei wichtige Neuerungen. Sie betreffen den Eigenanteil im Pflegeheim.
1. Sie werden bei den Kosten Ihres Pflegeheims entlastet.
Die Pflegereform 2017 hat den Eigenanteil im Pflegeheim, welcher als Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (kurz EEE) bezeichnet wird, grundlegend neu geregelt.
Hintergrund:
Haben Sie bisher in einem Pflegeheim gelebt, mussten Sie einen Teil der Pflegekosten, den Eigenanteil, selbst tragen. Ihre Pflegekosten stiegen, wenn Sie eine höhere Pflegestufe bekamen. Dabei erhöhte sich der Eigenanteil oft stärker als die Leistungen der Pflegeversicherung. So waren Sie schlechter gestellt als zuvor.
Das Pflegegesetz ab 2017 begrenzt diesen Eigenanteil. Ihr Eigenanteil erhöht sich nicht mehr – auch dann nicht, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit zunimmt und Ihr Pflegegrad steigt.
Dafür wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) ermittelt.
Folge:
Alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims, abgesehen von Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1, zahlen für die Pflege den gleichen Eigenanteil.
2. Bestandsschutz: Niemand durfte nach der Reform 2017 schlechter gestellt sein als vorher.
Ab 2017 sanken die monatlichen Pflegeleistungen im Heim für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und 2.
Alle, die aus den Pflegestufen 1 und 2 in die Pflegegrade 2 und 3 übergeleitet wurden, haben Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin den Betrag, den sie in ihrer bisherigen Pflegestufe bekommen haben.
Pflegestufe | Betrag 2016 | Pflegegrad | Betrag 2017 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | ||
Pflegestufe 0 | 231€ | Pflegegrad 2 | 770€ |
Pflegestufe 1 | 1064€ | Pflegegrad 2 | 770€ ** |
Pflegestufe 1* | 1064€ | Pflegegrad 3 | 1262€ |
Pflegestufe 2 | 1330€ | Pflegegrad 3 | 1262 ** |
Pflegestufe 2* | 1330€ | Pflegegrad 4 | 1775€ |
Pflegestufe 3 | 1612€ | Pflegegrad 4 | 1775€ |
Pflegestufe 3* | 1612€ | Pflegegrad 5 | 2005€ |
Pflegestufe 3 + Härtefall | 1995€ | Pflegegrad 5 | 2005€ |
Anmerkungen
* Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz / Demenz (nach § 45a SGB XI)
**Hier griff die Bestandsschutzregelung. Sie stellte sicher, dass kein Heimbewohner durch die Umstellung auf Pflegegrade schlechter gestellt wurde.
Pflegeleistungen / Pflegegrad beantragen?
Ab 2017 müssen Sie Ihre Pflegeleistungen persönlich beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag entweder bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung oder besuchen Sie einen Pflegestützpunkt und bitten um den Besuch eines Pflegeberaters. Er kümmert sich anschließend um Ihren Antrag.
Wichtig! Stellen Sie den Antrag rechtzeitig
Pflegeleistungen gibt es erst nach Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit und ab dem Monat der Antragstellung. Beantragen Sie Ihre Pflegeleistungen erst am Monatsende, bekommen Sie Ihre Leistung für den gesamten Monat.
Sie können Ihren Antrag per Telefon, Post oder per E-Mail stellen. Am einfachsten ist es, das folgende Antragsformular zu nutzen.
Unsere Empfehlung:
Stellen Sie Ihren Antrag immer schriftlich per Post und per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie für den Leistungsbeginn den Zeitpunkt Ihres Antrags problemlos nachweisen.
Antrag Pflegegrade – Muster!
Max Mustermann
Musterstraße 99
00000 Musterhausen
Adresse der Pflegeversicherung
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Pflegereform 2017 – warum trotzdem privat vorsorgen
Bleiben Sie auch im Pflegefall unabhängig. Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, spielt mit dem Risiko.
Aus folgenden Gründen müssen Sie zusätzlich privat vorsorgen.
1. Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig.
Aufgrund der jetzt absehbaren demographischen Entwicklungen wird sich an dieser Tendenz nichts ändern. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zeigen es wieder: In Deutschland erhöhte sich die Zahl der Pflegebedürftigen Ende 2019 um 21,1 % auf 4,13 Millionen Menschen. Das bedeutet gegenüber Dezember 2017 ein Plus von 720.000 Pflegebedürftigen.
-> 1999: 2,02 Millionen Pflegebedürftige
-> 2009: 2,34 Millionen Pflegebedürftige
-> 2019: 4,13 Millionen Pflegebedürftige
2. Auch nach der Pflegereform 2017 bleibt eine Pflegelücke
Seien Sie sich über Eines im Klaren:
Auch wenn die Pflegereform 2017 den Eindruck erweckt, vor finanzieller Überbelastung im Alter zu schützen – die Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung und keine Vollkaskoversicherung.
Sie reicht bei weitem nicht aus, um Ihre Pflegekosten abzudecken. Ohne zusätzliche Absicherung müssen Sie immer noch einem großen Teil der Pflegekosten selbst tragen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie leben in einem Pflegeheim. Die Kosten der vollstationären Pflege liegen durchschnittlich bei mindestens 3.500 € im Monat. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung selbst nach der Reform im Pflegegrad 5 nur maximal 2.005 Euro. Den restlichen Betrag von 1.495 € tragen Sie.
Laut VDEK Report 01.2022 liegt die durchschnittliche Zuzahlung im Pflegeheim bei ca. 2.179€ pro Monat.
3. Angespartes Vermögen ist nach spätestens zehn Jahren komplett aufgebraucht.
Denken Sie auch daran: Ihr angespartes Vermögen ist auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das durchschnittliche Sach- und Finanzvermögen der Deutschen liegt abzüglich der Schulden bei 232.800 €, wie eine Studie der Bundesbank berechnet hat.
Die Pflegebedürftigkeit dauert inzwischen 5 bis 7 Jahre. Mit steigender Lebenserwartung wird die Pflegebedürftigkeit noch länger dauern.
Angenommen, Ihre Pflegekosten liegen monatlich bei 2.000 bis 3.000 €, so summieren sich diese jährlich auf 24.000 bis 36.000 €. Nach etwa 7 bis 10 Jahren ist Ihr Vermögen aufgebraucht.
Sorgen Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, um weder Ihren Kinder auf der Tasche zu liegen noch auf die Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Pflegegrade 1, 2, 3, 4, 5 – Fazit
- Wer schon Pflegeleistungen erhält, wird nicht erneut begutachtet oder schlechter gestellt.
- Die fünf Pflegegrade verbessern die Pflegeleistungen weitgehend.
- Wer ab 2017 pflegebedürftig wird, erhält in den Pflegegraden 1 und 2 weniger stationäre Pflegeleistungen.
- Der Pflegegrad 1 umfasst auch Menschen, die wegen demenzieller und psychischer Belastungen durch alle Raster gefallen sind.
- Im Pflegeheim haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung.
- Ihr Eigenanteil in der stationären Pflege steigt nicht, wenn Ihr Pflegebedarf steigt.
- Der Eigenanteil in Pflegeheim kann in einen niedrigen Pflegegrad höher ausfallen als nach altem Recht.
- Pflegende Angehörige erhalten im gewissen Umfang Beitragszahlungen zur Renten – und Arbeitslosenversicherung.
- Die Pflegeversicherung ist eine Grundabsicherung, die nur einen Teil Ihrer Pflegekosten übernimmt.
Schließen Sie Ihre Pflegelücke mit einer Pflegetagegeldversicherung.
Hier finden Sie noch mehr Informationen zur Pflegetagegeldversicherung.
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weitere Informationen zum Thema Pflegegrade:
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten