Private Pflegezusatzversicherung
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Pflegegrade: Übersicht der wichtigsten Zahlen & Fakten
Warum auch die neuen Pflegegrade 1,2,3,4&5 für keine würdevolle Pflege reichen und Sie zusätzlich mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung vorsorgen sollten.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten in der gesetzlichen Pflegeversicherung Pflegegrade statt der bisherigen Pflegestufen. Der Grund ist das Pflegestärkungsgesetz II, das die Pflege ab 2017 neu regelt. Nun sind Demenz- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte Pflegebedürftigen aus körperlichen Gründen gleichgestellt. Neben den neuen Pflegegraden gibt es auch mehr Pflegeleistungen. Erfahren Sie, wie Ihre Pflegebedürftigkeit ab 2017 ermittelt wird, was Ihnen zusteht und was passiert, wenn Sie schon vorher eine Pflegestufe hatten. Wir sagen Ihnen aber auch, warum Sie trotz der Pflegeänderung unbedingt noch privat vorsorgen müssen.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2017!
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die gesetzlichen Leistungen, welche Sie vom Staat in den einzelnen Pflegegraden erhalten.
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
---|---|---|---|
Durch Angehörige / Bekannte | Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege | ||
Pflegegrad 1 | -* | -* | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1298 € | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1612 € | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1995 € | 2005 € |
*+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich |
Häusliche / ambulante Pflege durch: | Vollstationäre Pflege | ||
---|---|---|---|
Laien | Pflegedienst | ||
Grad 1 | -* | -* | 125 € |
Grad 2 | 316 € | 689 € | 770 € |
Grad 3 | 545 € | 1298 € | 1262 € |
Grad 4 | 728 € | 1612 € | 1775 € |
Grad 5 | 901 € | 1995 € | 2005 € |
*+ Entlastungsbetrag bis 125 € monatlich |
Der monatliche Entlastungsbetrag steht jedem Antragsteller zur Verfügung (Zusatzleistung bis zu 125 €). Die Pflegebedürftigen müssen diesen bei der jeweiligen Pflegekasse beantragen.
Achtung: Der Entlastungsbetrag wird ausschließlich bei der häuslichen oder ambulanten Pflege gestattet. Pflegebedürftige in einem Pflegeheim haben keinen Anspruch auf die zusätzliche Unterstützung.
So wurden die Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt
Bis Ende 2016 | ab 2017 |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit Demenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit Demenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Demenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Voraussetzungen für den Erhalt der Pflegegrade
So wird der richtige Pflegegrad ermittelt.
Schritt 1
Erfassung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person in 6 verschiedenen Lebensbereichen (Modulen).
Die Begutachtung sowie die Ermittlung des Pflegegrades wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt.
Modul 1 (Mobilität)
Gewichtung: 10 ProzentBewertungskriterien
- Positionswechsel im Bett
- Aufstehen vom Bett
- ins Badezimmer gehen
- Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Treppensteigen
- stabile Sitzposition halten
- Aufstehen aus sitzender Position
- Umsetzen
- sitzender Positionswechsel
.
Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 3)Bewertungskriterien
- örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
- Erkennen von Personen des Umfelds
- Gedächtnisleistung
- Entscheidungen treffen
- Verstehen von Sachverhalten
- Risiken und Gefahren erkennen
- Beteiligung an einem Gespräch
- Alltagsbezogene Handlungen ausführen
- elementare Bedürfnisse mitteile
Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen)
Gewichtung: 15 Prozent (gemeinsam mit Modul 2)Bewertungskriterien
- motorische Verhaltensauffälligkeiten
- selbstschädigendes Verhalten
- physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
- Abwehr von Pflegemaßnahmen
- sonstige inadäquate Handlungen
- nächtliche Unruhe
- Beschädigung von Gegenständen
- andere vokale Auffälligkeiten
.
Modul 4 (Selbstversorgung)
Gewichtung: 40 ProzentBewertungskriterien
- selbständige Körperpflege
- rasieren und kämmen
- Zahnpflege und Prothesenreinigung
- Duschen, Baden, Haare waschen
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Benutzen der Toilette
- Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
- Umgang mit Dauerkatheter
.
Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen)
Gewichtung: 20 ProzentBewertungskriterien
- Medikamenteneinnahme
- Injektionen
- Kälte- und Wärmeanwendungen
- Blutzuckermessung und -deutung
- Arzt- und Therapeutenbesuch
- Umgang mit Prothese und Rollator
- Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
- Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte)
Gewichtung: 15 ProzentBewertungskriterien
- Tagesablauf gestalten
- Ablauf des Tages ändern
- Ruhen
- Schlafen
- selbstständig Beschäftigen
- Planung in die Zukunft
- Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
- Kontaktpflege
- Planungen der Zukunft
.
Mobilität
Das Modul 1 (Mobilität) fließt mit einer Gewichtung von 10 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Positionswechsel im Bett
- Aufstehen vom Bett
- ins Badezimmer gehen
- Fortbewegen innerhalb der Wohnung
- Treppensteigen
- stabile Sitzposition halten
- Aufstehen aus sitzender Position
- Umsetzen
- sitzender Positionswechsel
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Die Module 2 und 3 werden zusammengerechnet und fließen mit einer Gewichtung von 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Bewertungskriterien:
- örtliche & zeitl. Orientierungsfähigkeit
- Erkennen von Personen des Umfelds
- Gedächtnisleistung
- Entscheidungen treffen
- Verstehen von Sachverhalten
- Risiken und Gefahren erkennen
- Beteiligung an einem Gespräch
- Alltagsbezogene Handlungen ausführen
- elementare Bedürfnisse mitteile
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Die Module 2 und 3 werden zusammengerechnet und fließen mit einer Gewichtung von 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Bewertungskriterien:
- motorische Verhaltensauffälligkeiten
- selbstschädigendes Verhalten
- physisch und verbal aggressives Verhalten gegenüber anderen
- Abwehr von Pflegemaßnahmen
- sonstige inadäquate Handlungen
- nächtliche Unruhe
- Beschädigung von Gegenständen
- andere vokale Auffälligkeiten
Selbstversorgung
Das Modul 4 (Selbstversorgung) fließt mit einer Gewichtung von 40 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- selbständige Körperpflege
- rasieren und kämmen
- Zahnpflege und Prothesenreinigung
- Duschen, Baden, Haare waschen
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Benutzen der Toilette
- Bewältigung von Harn- und Stuhlinkontinenz
- Umgang mit Dauerkatheter
Selbstständige Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen
Das Modul 5 (Selbstständige Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen) fließt mit einer Gewichtung von 20 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Medikamenteneinnahme
- Injektionen
- Kälte- und Wärmeanwendungen
- Blutzuckermessung und -deutung
- Arzt- und Therapeutenbesuch
- Umgang mit Prothese und Rollator
- Verbandswechsel und Wundversorgung bei Stoma
- Durchführung von Therapiemaßnahmen zu Hause
Alltagsleben und soziale Kontakte
Das Modul 6 (Alltagsleben und soziale Kontakte) fließt mit einer Gewichtung von 15 Prozent in die Gesamtbewertung ein.
Bewertungskriterien:
- Tagesablauf gestalten
- Ablauf des Tages ändern
- Ruhen
- Schlafen
- selbstständig Beschäftigen
- Planung in die Zukunft
- Interaktion mit Personen des nahen und außerhalb des Umfeldes
- Kontaktpflege
- Planungen der Zukunft
Schritt 2
Addieren der ermittelten Punkte entsprechend der Gewichtung
= Gesamtpunkte
Schritt 3
Einstufung entsprechend der ermittelten Gesamtpunktzahl in einen der 5 Pflegegrade
Punkte:
12,5 – unter 27
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
1
Punkte:
27 – unter 47,5
Erhebliche Beeinträchtigung der
Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
2
Punkte:
47,5 – unter 70
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
3
Punkte:
70 – unter 90
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
.
Pflegegrad
4
Punkte:
90 – 100
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Pflegeanforderungen
Pflegegrad
5
Unterschiede in der Pflegeversicherung bis 2016 und ab 2017
Die folgende Tabelle erläutert die wichtigsten Veränderungen in der Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2016 / 2017. Sie zeigt somit alle (wichtigen) Neuerungen der Pflegegrade & Begutachtung auf einen Blick!
Pflegebedürftigkeitsbegriff bis 2016 (Pflegestufen) | Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017 (Pflegegrade) |
Menschen sind pflegebedürftig, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. | SGB $14 Abs. 1 Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen. |
Hier geht es darum, ob der Betroffene für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag Hilfe braucht – z.B.
| Es wird die Selbstständigkeit sowie das Ausführen verschiedener Fähigkeiten überprüft. Hierzu gibt es die Module 1-6, welche wie folgt bewertet werden: 1. Mobilität (10 %) |
Bewertung mit Minutensystem Angehörige mussten Minuten genau nachweisen, wie viel Zeit diese Verrichtungen in Anspruch nahmen. | Bewertung mit Punktesystem In den Modulen wird gefragt und mit Punkten bewertet:
|
Warum wurden die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 eingeführt?
Die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 berücksichtigen demenziell oder psychisch Erkrankte und geistig Behinderte genauso stark wie körperlich eingeschränkte Personen.
Bislang erhielten nur körperlich beeinträchtigte Menschen Pflegeleistungen nach den Pflegestufen 1,2 & 3. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelten die Pflegebedürftigkeit allein aufgrund körperlicher Einschränkungen.
Demenzkranke, die körperlich fit waren, erhielten keine Pflegestufe. Nicht berücksichtigt wurde, dass sie wegen ihrer großen Aussetzer ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen und nicht alleine gelassen werden konnten.

Deren Situation hat sich inzwischen mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) von 2008 und dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) von 2012 verbessert. Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig Behinderte erhielten wenigstens die Pflegestufe 0.
Erst das Zweite Pflegestärkungsgesetz PSG II vom 1. Januar 2017 stellte Demenzkranke körperlich beeinträchtigten Pflegefällen gleich. So erhalten auch Menschen mit beschränkter Alltagskompetenz Hilfe, die nach den alten Pflegestufen noch kein Recht auf Unterstützung hatten.
Pflegereform 2017 – was hat sich geändert?
Das neue Gesetz hat die gesetzliche Pflegeversicherung grundlegend reformiert. Wichtigste Änderungen sind der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017 und die neuen Pflegegrade 1,2,3,4 & 5. Damit definiert das Pflegegesetz detaillierter, wer wie viel Pflege benötigt.
Folgende Leistungen erbringt
die gesetzliche Pflegeversicherung
in den Pflegegraden 1 – 5

Pflegegesetz ab 2017 – welche Vorteile bietet es?
Im Einzelnen bringt das neue Gesetz folgende Vorteile:
1. mehr Pflegeleistungen
- höhere Pflegeleistungen für Demenz- und psychisch Kranke sowie geistig Behinderte
- Höhere Pflegesachleistungen bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst
- Bestandsschutz für den bisherigen Leistungsumfang, wenn sich Pflegebedürftige höher einstufen lassen.
- Angleichung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung
- Wegfall der Antragspflicht für Hilfsmittel, wenn diese vom Gutachter empfohlen werden.
- Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zum barrierefreien Wohnen im Pflegegrad 1.
2. Verbesserungen in der stationären Pflege
- Mehr Betreuung für Pflegebedürftige in einer Tageseinrichtung oder im Heim
- Der Eigenanteil im Pflegeheim 2017 wird einheitlich geregelt und bleibt trotz steigendem Pflegebedarfs gleich.
3. Bessere Häusliche Pflege
- Pflegende Angehörige, die den Beruf aufgeben, erhalten eine Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung.
- Höhere Rentenansprüche für alle, die als Angehörige einen Pflegefall mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens zehn Wochenstunden verteilt auf mindestens zwei Tage zu Hause versorgen.
Pflegereform 2017 – Nachteile
Das neue Pflegegesetz 2017 hat die Lage der Pflegebedürftigen überwiegend aber nicht komplett verbessert.
So gibt es folgende Nachteile für alle, die künftig pflegebedürftig werden.
- Menschen mit nur körperlichen Handicap bekommen nicht mehr so leicht einen höheren Pflegegrad zugebilligt.
- Der einheitliche Eigenanteil im Pflegeheim 2017 kann bei Pflegebedürftigen mit niedrigem Pflegegrad je nach dem jeweiligen Pflegeheim höher ausfallen als nach altem Recht.
- Niedrigere stationäre Pflegeleistungen in den Pflegegraden 1 und 2
Achtung!
Trotz der Pflegereform 2017 ist die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung geblieben. Sorgen Sie privat mit einer Pflegetagegeldversicherung vor, wenn Sie im Pflegefall weder auf Ihre Kinder noch auf das Sozialamt angewiesen sein wollen.
Hier finden Sie noch mehr Informationen zur Pflegetagegeldversicherung.
Die neuen Pflegegrade ab 2017 – Wie sehen sie aus?
Insgesamt gibt es nun fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen. So gliedern sich die Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Vergleich Pflegestufen – Pflegegrade
Pflegestufen 2016 und Pflegegrade 2017 im Vergleich
Pflegestufen 2016 | Pflegegrade 2017 | ||
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ||
Pflegestufe 0 | Demenz | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegestufe 1 | erheblich pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 1 + Demenz | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 2 | schwer pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 2 + Demenz | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 3 | schwerst pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 3 + Demenz | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen | |
Härtefall |
Pflegestufen 2016 | Pflegegrade 2017 | ||
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ||
Pflegestufe 0 | Demenz | Pflegegrad 2 | erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
Pflegestufe 1 | erheblich pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 1 mit Demenz | Pflegegrad 3 | schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 2 | schwer pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 2 mit Demenz | Pflegegrad 4 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | |
Pflegestufe 3 | schwerst pflegebedürftig | ||
Pflegestufe 3 mit Demenz | Pflegegrad 5 | schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Pflegeanforderungen | |
Härtefall |
Mit Einführung der neuen Pflegegrade im Jahr 2017 sollen nicht mehr die körperlichen Defizite und der daraus resultierende Pflegeaufwand (in Minuten) sondern die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen im Mittelpunkt stehen. Diese wird anhand von 6 Kriterien festgestellt.
Bereiche der Kriterien:
- Hilfen bei Alltagsverrichtungen ( Wie viel Zeit wird bei den täglichen Verrichtungen benötigt?)
- Psychosoziale Unterstützung (Welchen Bedarf an Hilfe ist im Bereich psychosoziale Unterstützung erforderlich?)
- Nächtlicher Hilfebedarf (Wie viel nächtliche Unterstützung benötigt der zu Pflegende?)
- Präsenz am Tag (Wie lange kann der Pflegebedürftige am Tag allein gelassen werden?)
- Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderrungen (Bsp.: Medikamentengabe oder Verbandswechsel)
- Organisation der Hilfen ( Wer soll die Pflege und die Betreuung übernehmen? Sind Angehörige oder Bekannte vorhanden oder muss auf einen professionellen Pflegedienst zurückgegriffen werden?)
Pflegegrade 1,2,3,4,5 – was wird wie geprüft?
Die Einstufung in die neuen Pflegegrade erfolgt mit dem Neuen Begutachtungs-assessment (NBA).
Prüfer sind:
- der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für alle gesetzlich Krankenversicherten.
- der Sozialmedizinische Dienst (SMD) für knappschaftlich Versicherte.
- ein(e) Gutachter(in) der MEDICPROOF GmbH für alle privat Krankenversicherten.
Es wird umfangreicher begutachtet, um die Defizite detaillierter zu erfassen. Künftig gilt der Pflegebedürftigkeitsbegriff 2017.
Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird nicht mehr zwischen körperlichen sowie geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Im Mittelpunkt steht auch nicht mehr der erforderliche Zeitaufwand für die Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, der minutengenau gemessen werden musste.
Stattdessen geht es um die eingeschränkte Alltagskompetenz, die mit Punkten bewertet wird.
Folgende Themen werden anhand eines Fragenkatalogs geprüft:
- Wie selbstständig oder unselbstständig ist jemand? Was kann jemand noch?
- In welchen Bereichen braucht er Hilfe?
Grad der Selbstständigkeit – Punktebewertung in 6 Modulen
Das neue Begutachtungsassessment (NBA) beurteilt die Selbstständigkeit in 6 verschiedenen Modulen. Entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung gibt es pro Modul Punkte, die schließlich addiert werden.
Je stärker die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist, desto mehr Punkte erhalten Sie und umso höher fällt Ihr Pflegegrad aus.
Ausnahme:
Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 mit Härtefall und besonderen Pflegeanforderungen erhalten den Pflegegrad 5 – ohne mindestens 90 Punkte erreichen zu müssen.
Pflegeleistungen ab 2017
Die Höhe des Pflegegrads entscheidet über Art und Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung
Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen bekommen Sie.
-> Leistungsübersicht / Die Pflegeversicherung übernimmt ab 2017 folgende Beträge:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt * | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Geldleistung für Angehörige (Pflegegeld) ** | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
ambulante Sachleistung für Pflegedienst (Pflegesachleistung) ** | – | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Leistungsbetrag für Heimpflege *** | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt * | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Geldleistung für Angehörige (Pflegegeld) ** | – | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
ambulante Sachleistung für Pflegedienst (Pflegesachleistung) ** | – | 689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Leistungsbetrag für Heimpflege *** | 125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Anmerkungen:
* Entlastungsbetrag
Den Entlastungsbetrag gibt es nur in der häuslichen oder teilstationären Pflege. Der Entlastungsbetrag wird unabhängig des Pflegegrades gezahlt. Hierbei spielt keine Rolle mehr, welcher Pflegegrad vorliegt. Beantragen Sie den Entlastungsbetrag bei Ihrer Pflegekasse.
** Häusliche Pflege
Pflegebedürftige können grundsätzlich zwischen einer „Pflegesachleistung“ (Pflege durch einen professionellen Pflegedienst) oder einer Geldleistung wählen (Pflegegeld). Mit dem Pflegegeld können Sie Ihre Pflege selbst sicherstellen, in dem Sie das Geld einem pflegenden Angehörigen oder einem Ehrenamtlichen als finanzielle Anerkennung zukommen lassen.
Sie können das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen kombinieren.
*** Leistungsbetrag für die Heimpflege
Mit dem Leistungsbetrag werden stationär Pflegebedürftige unterstützt.
Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
Wie funktioniert die Umstellung von den Pflegestufen auf die Pflegegrade?
Aus den Pflegestufen 0,1,2,3 wurden ab 1. Januar 2017 die Pflegegrade 1,2,3,4,5. Das gilt für alle mit einem körperlichen, psychischen und demenziellen Handicap sowie für geistig Behinderte.
Die Überleitung erfolgt nach folgender Formel:
- Gesetzlich Pflegeversicherte kommen von ihrer derzeitigen Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad. So wird aus Pflegestufe 1 der Pflegegrad 2. Pflegebedürftige der Pflegestufe 3 mit Härtefall erhalten den Pflegegrad 5.
- Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz machen gleich einen doppelten Sprung in den übernächsten Pflegegrad – aus Pflegestufe 0 wird Pflegegrad 2 oder aus Pflegestufe I wird Pflegegrad 3.
- Ein Pflegebedürftiger mit Demenz, der zu Hause gepflegt wird und die Pflegestufe 1 hat, wird gleich in den Pflegegrad 3 eingestuft.
Bis Ende 2016 | ab 2017 |
---|---|
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit Demenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit Demenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit Demenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Pflege im Heim – Eigenanteil im Pflegeheim ab 2017 und Bestandsschutz
Wie ist die Pflege im Heim geregelt? Bei der Pflege im Heim gibt es ab Januar 2017 zwei wichtige Neuerungen. Sie betreffen den Eigenanteil im Pflegeheim 2017 und den Bestandsschutz.
1.-Künftig werden Sie bei den Kosten Ihres Pflegeheims entlastet.
Die Pflegereform 2017 hat deshalb den Eigenanteil im Pflegeheim als EEE, Einrichtungs-Einheitliche-Eigenanteile grundlegend neu gefasst.
Hintergrund:
Haben Sie bisher in einem Pflegeheim gelebt, mussten Sie einen Teil der Pflegekosten, den Eigenanteil, selbst tragen. Ihre Pflegekosten stiegen, wenn Sie eine höhere Pflegestufe bekamen. Dabei erhöhten sich der Eigenanteil oft stärker als die Leistungen der Pflegeversicherung. So waren Sie schlechter gestellt als zuvor.
Das neue Pflegegesetz 2017 begrenzt diesen Eigenanteil. Ihr Eigenanteil erhöht sich nicht mehr – auch dann nicht, wenn Ihre Pflegebedürftigkeit zunimmt und Ihr Pflegegrad steigt.
Dafür wird für jedes Pflegeheim ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) ermittelt.
Folge:
Alle Bewohner eines bestimmten Pflegeheims zahlen für die Pflege den gleichen Eigenanteil – unabhängig davon, in welchem Pflegegrad sie eingestuft sind. In manchen Fällen können sich Pflegebedürftige dadurch leisten, in ein Einzelzimmer umzuziehen.
2.-Bestandsschutz: Niemand darf nach der Reform 2017 schlechter gestellt sein als vorher.
Ab 2017 sinken die monatlichen Pflegeleistungen im Heim für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und 2.
Alle, die aus den Pflegestufen 1 und 2 in die Pflegegrade 2 und 3 übergeleitet wurden, erhalten einen Bestandsschutz. Sie erhalten weiterhin den Betrag, den sie in ihrer bisherigen Pflegestufe bekommen haben.
Pflegestufe | Betrag 2016 | Pflegegrad | Betrag 2017 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 125€ | ||
Pflegestufe 0 | 231€ | Pflegegrad 2 | 770€ |
Pflegestufe 1 | 1064€ | Pflegegrad 2 | 770€ ** |
Pflegestufe 1* | 1064€ | Pflegegrad 3 | 1262€ |
Pflegestufe 2 | 1330€ | Pflegegrad 3 | 1262 ** |
Pflegestufe 2* | 1330€ | Pflegegrad 4 | 1775€ |
Pflegestufe 3 | 1612€ | Pflegegrad 4 | 1775€ |
Pflegestufe 3* | 1612€ | Pflegegrad 5 | 2005€ |
Pflegestufe 3 + Härtefall | 1995€ | Pflegegrad 5 | 2005€ |
Anmerkungen
* Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (nach § 45a SGB XI)
**Hier greift die Bestandsschutzregelung. Sie stellt sicher, dass kein Heimbewohner durch die Umstellung auf Pflegegrade schlechter gestellt wird.
Pflegeleistungen 2017 – wie beantragen?
Ab 2017 müssen Sie Ihre Pflegeleistungen persönlich beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag entweder bei der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung. Oder besuchen Sie einen Pflegestützpunkt und bitten um den Besuch eines Pflegeberaters. Er kümmert sich anschließend um Ihren Antrag.
Wichtig! Stellen Sie den Antrag rechtzeitig
Pflegeleistungen gibt es erst nach Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit und ab dem Monat der Antragstellung. Beantragen Sie Ihre Pflegeleistungen erst am Monatsende, bekommen Sie Ihre Leistung für den gesamten Monat.
Sie können Ihren Antrag per Telefon, Post oder per E-Mail stellen. Am einfachsten ist es, das folgende Antragsformular zu nutzen.

Unsere Empfehlung:
Stellen Sie Ihren Antrag immer schriftlich per Post und per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie für den Leistungsbeginn den Zeitpunkt Ihres Antrags problemlos nachweisen.
Antrag Pflegegrade – Muster!
Max Mustermann
Musterstraße 99
00000 Musterhausen
Adresse der Pflegeversicherung
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Pflegereform 2017 – warum trotzdem privat vorsorgen
Bleiben Sie auch im Pflegefall unabhängig. Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, spielt mit dem Risiko.
Aus folgenden Gründen müssen Sie zusätzlich privat vorsorgen.
1. Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig.
Aufgrund der jetzt absehbaren demographischen Entwicklungen wird sich an dieser Tendenz nichts ändern. Erhebungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden zeigen es wieder:In Deutschland erhöhte sich die Zahl der Pflegebedürftigen Ende 2015 um 8,9 % auf 2,86 Millionen Menschen. Das bedeutet gegenüber Dezember 2013 ein Plus von 234.000 Pflegebedürftigen.
-> 2020: 3,7 Millionen Pflegebedürftige
-> 2050: ca. 4,4 Millionen Pflegebedürftige
Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in Heimen um 2,5 % und zu Hause um rund 12 %. 83 Prozent der Pflegebedürftigen waren über 65 Jahre und mehr als ein Drittel über 85 Jahre alt.
2. Auch nach der Pflegereform 2017 bleibt eine Pflegelücke
Seien Sie sich über Eines im Klaren:
Auch wenn die Pflegereform 2017 den Eindruck erweckt, vor finanzieller Überbelastung im Alter zu schützen – die Pflegeversicherung ist nur eine Grundabsicherung und keine Vollkaskoversicherung.
Sie reicht bei weitem nicht aus, um Ihre Pflegekosten abzudecken. Ohne zusätzliche Absicherung müssen Sie immer noch einem großen Teil der Pflegekosten selbst tragen.
Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie leben in einem Pflegeheim. Die Kosten der vollstationären Pflege liegen durchschnittlich bei mindestens 3.500 € im Monat. Davon übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung selbst nach der Reform im Pflegegrad 5 nur maximal 2.005 Euro. Den restlichen Betrag von 1.495 € tragen Sie.
Laut DAK Pflegereport 2019 liegt die durchschnittliche Zuzahlung im Pflegeheim bei ca. 1.900€ pro Monat.
3. Angespartes Vermögen ist nach spätestens zehn Jahren komplett aufgebraucht.
Denken Sie auch daran: Ihr angespartes Vermögen ist auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Das durchschnittliche Sach- und Finanzvermögen von 90 % der Deutschen liegt abzüglich der Schulden bei 261.000 €, wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) berechnet hat.
Die Pflegebedürftigkeit dauert inzwischen 5 bis 7 Jahre. Mit steigender Lebenserwartung wird die Pflegebedürftigkeit noch länger dauern.
Angenommen, Ihre Pflegekosten liegen monatlich bei 2.000 bis 3.000 €, so summieren sich diese jährlich auf 24.000 bis 36.000 €. Nach etwa 7 bis 10 Jahren ist Ihr Vermögen aufgebraucht.
Sorgen Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vor, um weder Ihren Kinder auf der Tasche zu liegen noch auf die Sozialhilfe angewiesen zu sein.
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Pflegegrade 1,2,3,4,5 – Fazit
- Wer schon Pflegeleistungen erhält, wird nicht erneut begutachtet oder schlechter gestellt.
- Die fünf Pflegegrade verbessern die Pflegeleistungen weitgehend.
- Wer ab 2017 pflegebedürftig wird, erhält in den Pflegegraden 1 und 2 weniger stationäre Pflegeleistungen.
- Der Pflegegrad 1 umfasst auch Menschen, die wegen demenzieller und psychischer Belastungen durch alle Raster gefallen sind.
- Im Pflegeheim haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche Betreuung.
- Ihr Eigenanteil in der stationären Pflege steigt nicht, wenn Ihr Pflegebedarf steigt.
- Der Eigenanteil in Pflegeheim kann in einen niedrigen Pflegegrad höher ausfallen als nach altem Recht.
- Pflegende Angehörige erhalten im gewissen Umfang Beitragszahlungen zur Renten – und Arbeitslosenversicherung.
- Die Pflegeversicherung ist eine Grundabsicherung, die nur einen Teil Ihrer Pflegekosten übernimmt.
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