Pflegepflichtversicherung für Polizei / Polizeianwärter
Eine Pflegepflichtversicherung für Polizeianwärter und Polizisten ist gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss diese nachgewiesen werden.
Inhaltsverzeichnis
Definition: Was ist eine Pflegepflichtversicherung für Polizisten?
Als Polizeianwärter oder Kommissaranwärter haben Sie Anspruch auf Heilfürsorge. (Ausnahme sind Polizeianwärter aus Hessen und dem Saarland – diese sind grundsätzlich Beihilfeberechtigt). Die Heilfürsorge ist quasi die Krankenversicherung für Polizisten.
Das Problem hierbei ist jedoch, dass die Heilfürsorge keine Pflegepflichtversicherung beinhaltet.
Der Gesetzgeber hat aber festgelegt, dass die Pflegeversicherung eine „Pflichtversicherung“ ist. Daher muss jeder Polizist innerhalb von 3 Monaten eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Für die Pflegepflichtversicherung gilt der Grundsatz, dass die Pflegepflichtversicherung der Krankenversicherung folgt. Daher hat man dort wo man seine Pflegepflichtversicherung abschließt später auch seine Krankenversicherung. Während die Pflegepflichtversicherung verpflichtend ist, gibt es noch weitere Pflegeversicherungen, sog. Pflegezusatzversicherungen, wie z. B. Pflegetagegelder, welche man freiwillig abschließen kann.
Vergleich: Wo bekomme ich eine Pflegepflichtversicherung für Polizisten?
Mittlerweile bieten fast alle privaten Krankenversicherungen auch eine Pflegepflichtversicherung für Polizisten an. Jedoch haben nur wenige Gesellschaften & Vermittler die besonders wichtigen Erfahrungen für den Personenkreis, welcher freie Heilfürsorge erhält.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
---|---|---|---|
Durch Angehörige / Bekannte |
Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege |
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Pflegegrad 1 | 0 € * | 0 € * | 125 € |
Pflegegrad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Pflegegrad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungsbetrag | * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Häusliche / ambulante Pflege durch: |
Vollstationäre Pflege |
||
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Laien | Pflegedienst | ||
Grad 1 | 0€ * | 0€ * | 125 € |
Grad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Grad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Grad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Grad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungs- betrag |
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten