Ehegattenunterhalt Pflegeheim
So wenig bleibt dem Ehepartner eines pflegebedürftigen Ehegatten!
Inhaltsverzeichnis
Unterhaltspflicht Ehepartner
BGB § 1360 Abs 1 Satz 1
- Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.
Hinweis:
Auch nach einer Scheidung können Ex-Ehepartner für entstehende Pflegekosten herangezogen werden. Dies gilt solange eine Unterhaltspflicht besteht.
BGH Beschluss vom 27.04.2016 – VII Z B 485/14
Wenn ein Ehegatte sich in einem Pflegeheim befindet, und dessen Rente zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreicht, ist der Ehepartner verpflichtet Unterhalt in Form einer Geldrente zu zahlen. In diesem Fall wurde dem nicht pflegebedürftigen Ehepartner ein Selbstbehalt von 1.000 EUR belassen. (Unterhaltsleitlinien 2013)
So schnell kann ein solider Haushalt mit monatlichem Überschuss in Schieflage geraten!!
Einnahmen / Ausgaben vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Ehemann und Ehefrau leben zusammen. Sämtliche Einnahmen & anfallenden Ausgaben werden gemeinsam getragen.
Monatliche Einnahmen (z. B. Gesetzliche + Private Rente) |
|
Ehemann | Ehefrau |
2.000 Euro |
1.800 Euro |
Monatliche Einnahmen Gesamt: | |
3.800 Euro |
Monatliche Ausgaben | |
Miete, Finanzierung, Strom, Wasser, Heizkosten, Auto, Lebensmittel, | |
Kleidung, Freizeit, Reisen, Versicherung, Telefon usw. | |
Monatliche Ausgaben Gesamt: | |
2.500 Euro |
Monatlicher Überschuss: | |
1.300 Euro |
Einnahmen / Ausgaben vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Ehemann und Ehefrau leben zusammen. Sämtliche Einnahmen & anfallenden Ausgaben werden gemeinsam getragen.
Monatliche Einnahmen (z. B. Gesetzliche + Private Rente) |
|
Ehemann | Ehefrau |
2.000 Euro |
1.800 Euro |
Monatliche Einnahmen Gesamt: | |
3.800 Euro |
Monatliche Ausgaben | |
Miete, Finanzierung, Strom, Wasser, Heizkosten, Auto, Lebensmittel, |
|
Kleidung, Freizeit, Reisen, Versicherung, Telefon usw. |
|
Monatliche Ausgaben Gesamt: | |
2.500 Euro |
Monatlicher Überschuss: | |
1.300 Euro |
Einnahmen / Ausgaben nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Ehemann ist schwer pflegebedürftig –> Unterbringung in einem Pflegeheim
- Ehefrau lebt alleine weiter in der bestehenden Wohnung
Monatliche Einnahmen | |
Ehemann | Ehefrau |
2.000 Euro |
1.800 Euro |
2.000 Euro | 1.800 Euro |
Monatliche Ausgaben | |
Ehemann | Ehefrau |
2.000 Euro (Zuzahlung Pflegeheim) * |
2.500 Euro ** |
* Eigenanteil für die vollstationäre Pflege im Heim. | ** Miete, Finanzierung, Strom, Wasser, Heizkosten, Auto, Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Reisen, Versicherung, Telefon usw. |
Hinweis: In diesem Beispiel reichen die Einnahmen des Ehemannes aus, um die Kosten der vollstationären Pflege abzudecken. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Einnahmen der Ehefrau bis zu einem Selbstbehalt von ca. 1.000 Euro herangezogen werden. |
Hinweis: Die bestehenden monatlichen Ausgaben müssen nun von der Ehefrau alleine getragen werden. Zur Verständlichkeit dieses Rechenbeispiels haben wir den angenommenen Wert von 2.500 Euro beibehalten, auch wenn sich die Lebenshaltungskosten durch den Wegfall einer Person etwas verringern. |
2.000 Euro | 2.500 Euro |
= Monatlicher Fehlbetrag | |
Ehemann | Ehefrau |
0,00 Euro | 700 Euro |
Einnahmen / Ausgaben nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit
- Ehemann ist schwer pflegebedürftig –> Unterbringung in einem Pflegeheim
- Ehefrau lebt alleine weiter in der bestehenden Wohnung
Monatliche Einnahmen | |
Ehemann | |
2.000 Euro |
|
2.000 Euro |
Monatliche Ausgaben |
Ehemann |
2.000 Euro (Zuzahlung Pflegeheim) * |
* Eigenanteil für die vollstationäre Pflege im Heim |
Hinweis: In diesem Beispiel reichen die Einnahmen des Ehemannes aus, um die Kosten der vollstationären Pflege abzudecken. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Einnahmen der Ehefrau bis zu einem Selbstbehalt von ca. 1.000 Euro herangezogen werden. |
2.000 Euro |
= Monatlicher Fehlbetrag |
Ehemann |
0,00 Euro |
Monatliche Einnahmen | |
Ehefrau | |
1.800 Euro |
|
1.800 Euro |
Monatliche Ausgaben |
Ehefrau |
2.500 Euro ** |
** Miete, Finanzierung, Strom, Wasser, Heizkosten, Auto, Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Reisen, Versicherung, Telefon usw. |
Hinweis: Die bestehenden monatlichen Aus- gaben müssen nun von der Ehefrau alleine getragen werden. Zur Verständlichkeit dieses Rechen- beispiels haben wir den angenommenen Wert von 2.500€ beibehalten, auch wenn sich die Lebenshaltungskosten durch den Wegfall einer Person etwas verringern. |
2.500 Euro |
= Monatlicher Fehlbetrag |
Ehefrau |
700 Euro |
Fazit 1
Der Ehefrau fehlen nun jeden Monat 700 Euro, um die bestehenden Ausgaben für Wohnen, Strom, Wasser usw. zu begleichen. Sollte kein ausreichendes Barvermögen vorhanden sein, wird Sie wohl früher oder später gezwungen sein, das gemeinsam aufgebaute Einfamilienhaus (Eigentumswohnung) zu veräußern.
Noch gravierender wird der Fall, wenn die Einnahmen des pflegebedürftigen Ehepartners nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. In diesem Falle werden die Einnahmen des Partners bis zu einem Selbstbehalt von ca. 1.000 Euro zur Begleichung der Heimkosten herangezogen. Die durchschnittliche Zuzahlung einer pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim liegt bei ca. 2.610 Euro im Monat.
Fazit 2: Elternunterhalt –> Wenn Kinder zahlen müssen
Ab dem 01.01.2020 greift die neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern. Diese liegt nun bei einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto, somit sind wohl ca. 90% der Kinder nicht mehr verpflichtet sich an den Pflegekosten zu beteiligen.
Aber Achtung!!!
Sie haben Ihr Kind ordentlich und sozial erzogen. Ihr Kind wird wie in unserem Beispiel wohl kaum zusehen wie Mutti, welche nun alleine zuhause lebt und die kompletten Ausgaben alleine stemmen muss, Ihr Leben anstatt in Würde am Existenzminimum verbringt und eventuell noch Haus und Hof veräußern muss.
Zwangsläufig wird Ihr Kind die Mutti finanziell unterstützen!
Schonvermögen im Pflegeheim / Heimunterbringung
Laut Gesetzgeber sind Ehepartner untereinander besonders verpflichtet und stehen finanziell füreinander ein. Zieht z. B. ein Ehepartner ins Pflegeheim, muss das gemeinsame Vermögen eingesetzt werden, um die Heimkosten zu decken. Die Höhe des Schonvermögens beträgt für den Pflegebedürftigen sowie für den Ehepartner jeweils 10.000 Euro, also insgesamt 20.000 Euro. Eine selbst genutzte Immobilie, sofern sie als angemessen anzusehen ist, zählt ebenfalls zum Schonvermögen.
So viel muss ein Pflegeheimbewohner „aus eigener Tasche“ zahlen
- Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden bereits berücksichtigt bzw. abgezogen.
- Die entstehenden Kosten (Pflegelücke) sind für jeden Bewohner, egal ob Pflegegrad 2 oder 5, identisch.
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen fixen Anteil an den Pflegekosten. Den darüber hinausgehenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (kurz EEE), die Investitions- sowie Verpflegungskosten trägt der Pflegeheim-Bewohner selbst.
Definition Investitionskosten:
- Investitionskosten sind Ausgaben des Heimbetreibers für z.B. Anschaffung und Instandhaltung von Gebäuden, technischen Anlagen usw.. Diese Kosten werden auf die Heimbewohner umgelegt.
Eigenanteil nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung | Summe | |||
---|---|---|---|---|
Pflegebedingte Kosten (EEE = Einrichtungs- einheitlicher Eigenanteil) |
Investitions- kosten |
Verpflegung & Unterkunft |
Ø-Eigenanteil bzw. Zuzahlung im Pflegeheim |
|
Deutschland | 1245€ | 477€ | 888€ | 2610€ |
Inkl. Leistungszuschlag für pflegebedingte Kosten |
||||
1. bis 12. Monat |
1058€ (15% ~ 187€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 2423€ |
13. bis 24. Monat |
872€ (30% ~ 374€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 2237€ |
25. bis 36. Monat |
623€ (50% ~ 623€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 1988€ |
ab 37. Monat |
311€ (75% ~ 934€ Leistungszuschlag) |
477€ | 888€ | 1676€ |
Zusammensetzung
der Pflegekosten
im Pflegeheim
Ø Pflegekosten bzw. Eigenanteil im Pflegeheim
Achtung: Trotz Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bleibt eine erhebliche Pflegelücke. Den Ø-Eigenanteil bzw. die Ø-Zuzahlung im Pflegeheim finden Sie in der folgenden Tabelle.
Seit dem 01.01.2022 besteht für Personen, die pflegebedürftig sind und in einem Pflegeheim leben, die Option, von einem sogenannten Leistungszuschlag zu profitieren. Die Höhe dieses Zuschlags steigt in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts in der Pflegeeinrichtung.
Zusammensetzung Eigenanteil bzw. Zuzahlung | Summe | |||
---|---|---|---|---|
Bundesland | Pflegebedingte Kosten (EEE = Einrichtungs- einheitlicher Eigenanteil) |
Investitions- kosten |
Verpflegung & Unterkunft |
Ø-Eigenanteil bzw. Zuzahlung im Pflegeheim |
Deutschland | 1245€ | 477€ | 888€ | 2610€ |
Baden Württemberg | 1550€ | 457€ | 983€ | 2990€ |
Bayern | 1332€ | 419€ | 764€ | 2515€ |
Berlin | 1459€ | 411€ | 712€ | 2582€ |
Brandenburg | 1236€ | 311€ | 770€ | 2317€ |
Bremen | 1118€ | 538€ | 904€ | 2560€ |
Hamburg | 1054€ | 569€ | 866€ | 2489€ |
Hessen | 1261€ | 510€ | 795€ | 2566€ |
Mecklenburg Vorpommern | 1232€ | 350€ | 716€ | 2298€ |
Niedersachsen | 1098€ | 509€ | 754€ | 2361€ |
Nordrhein Westfalen | 1149€ | 572€ | 1137€ | 2858€ |
Rheinland Pfalz | 1161€ | 463€ | 1093€ | 2717€ |
Saarland | 1336€ | 517€ | 1055€ | 2908€ |
Sachsen | 1291€ | 438€ | 723€ | 2452€ |
Sachsen Anhalt | 1048€ | 308€ | 691€ | 2047€ |
Schleswig Holstein | 1115€ | 513€ | 870€ | 2498€ |
Thüringen | 1120€ | 380€ | 804€ | 2304€ |
Quelle: VDEK Report 07.2023
Die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit können durch eine private Pflegeversicherung erheblich abgemildert werden.