Beitragsstabilität in der privaten Pflegeversicherung

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Gründe für eine Beitragsanpassung

Auch im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung ist man vor Beitragsanpassungen nicht gefeit. Alle Versicherungsgesellschaften sind vom Gesetzgeber verpflichtet, jährlich ihre Rechnungsgrundlage zu überprüfen, um ihre Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Ergibt die Überprüfung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 5 %, sind sie gesetzlich verpflichtet, die Versicherungsbeiträge des betroffenen Tarifes zu überprüfen. Dies führt im Normalfall zu einer Neukalkulation und damit zu einer entsprechenden Beitragsanpassung.

Die Begründungen für die Anpassungen lauten dann meist wie folgt:

  • Einführung des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2017 (Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade)
  • Allgemeiner Anstieg der pflegebedürftigen Personen
  • bisherige Niedrigzinsphase
  • steigende Lebenserwartung

Von diesen Veränderungen ist grundsätzlich jede Versicherungsgesellschaft und jeder Pflegezusatz-Tarif betroffen. Allein durch die Einführung der Pflegegrade stieg die Anzahl der pflegebedürftigen Personen innerhalb der letzten Jahre um über 20 %, was sich natürlich auch auf die Beitragskalkulation auswirkt.

Stellt sich nur eine Frage:

Wenn das Problem für alle Gesellschaft gleich ist, warum kommen manche Anbieter mit sehr moderaten bzw. geringen Beitragsanpassungen aus und andere erhöhen teilweise um 50 % – 100 %?

Unsere Empfehlungen beim Thema Beitragsstabile Pflegezusatz-Tarife

Hinweis:

Bei der Zusammenstellung unserer Empfehlung haben wir nicht nur die Beitragsentwicklung der aktuellen Tarife nach Pflegegrade, welche seit 2017 gültig sind, sondern auch bestehende ALT-Tarife analysiert.

1. ➽ Allianz Pflegeversicherung PZTB03

  • Allgemeines
    Auch bei der Pflegezusatzversicherung von der Allianz ist man vor Beitragsanpassungen nicht gefeit, aber im Vergleich zu vielen anderen Anbietern fielen diese bisher sehr moderat aus. Auch bestehende ALT-Tarife z. B. aus 2010 wurde trotz Umstellung auf Pflegegrade und der bisherigen Niedrigzinsphase sehr kundenfreundlich angepasst. Ein weiterer Pluspunkt sind die einfachen und sauberen Gesundheitsfragen, welche bei Antragsstellung abgefragt werden.

  • Höchstes Aufnahmealter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zu einem Eintrittsalter von 69 Jahren in der Allianz Pflegezusatzversicherung PZTB03 möglich.

  • Beitragserhöhung / Beitragsanpassung
    Im Jahr 2017 wurde der Tarif Allianz PZTB03 aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.

    Leistungsvorgaben

    Pflegegrad Häusliche
    Pflege*
    Vollstationäre
    Pflege
    1 300 Euro 300 Euro
    2 450 Euro 1500 Euro
    3 750 Euro 1500 Euro
    4 1200 Euro 1500 Euro
    5 1500 Euro 1500 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

    Beitragsentwicklung

    Die ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der oben genannten Vorgaben ermittelt.

    Eintrittsalter
    Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
    2017 25,05€ 60,10€ 98,95€
    2018 25,05€ 60,10€ 98,95€
    2019 25,05€ 60,10€ 98,95€
    2020 25,45€ 60,85€ 100,00€
    2021 28,45€ 65,30€ 106,05€
    2022 28,45€ 65,30€ 106,05€
    2023 28,45€ 65,30€ 106,05€
    2024 30,20€ 68,75€ 111,25€
  • Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

    • Einfach, eine Liste bestimmter Vorerkrankungen wird abgefragt.
      Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie im Vergleichsrechner unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“
    • Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
    • Versicherbar: z.B. Psychische Erkrankungen werden im Antrag abgefragt aber kein K.O. Kriterium. Viele psychische Erkrankungen ohne Einschränkungen versicherbar.

2. ➽ Hanse Merkur Pflegeversicherung PG (PGA + PGS)

  • Allgemeines
    Egal ob ALT oder NEU Tarif, beim Thema Beitragsstabilität in der Pflegezusatzversicherung sind Sie bei der HanseMerkur gut aufgehoben. Ein Nachteil sind leider die offenen und umfangreichen Gesundheitsfragen, die bei Antragsstellung abgefragt werden und oft zu einem Risikozuschlag oder gar einer Ablehnung führen. Aktuell beträgt die Antrags-Bearbeitungszeit mindestens 4 Wochen. Da es häufig zu Rückfragen aufgrund der umfangreichen Gesundheitsfragen kommt, kann sich die Bearbeitungszeit schnell um weitere 4 – 8 Wochen verlängern.

  • Höchstes Aufnahmealter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zu einem Eintrittsalter von 80 Jahren möglich.

  • Beitragserhöhung / Beitragsanpassung
    Im Jahr 2017 wurde der Tarif HanseMerkur aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.

    Leistungsvorgaben

    Pflegegrad Häusliche
    Pflege*
    Vollstationäre
    Pflege
    1 150 Euro 150 Euro
    2 450 Euro 1500 Euro
    3 750 Euro 1500 Euro
    4 1200 Euro 1500 Euro
    5 1500 Euro 1500 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

    Beitragsentwicklung

    Die ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der oben genannten Vorgaben ermittelt.

    Eintrittsalter
    Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
    2017 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2018 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2019 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2020 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2021 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2022 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2023 19,60€ 52,25€ 86,05€
    2024 19,60€ 52,25€ 86,05€
  • Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

    • Sehr umfangreich
      Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie im Vergleichsrechner unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“

3. ➽ VKB | BBKK | UKV Pflegeversicherung Pflege Privat Premium bzw. Premium Plus

  • Allgemeines
    Die aktuellen Tarife nach Pflegegrade von der VKB | BBKK | UKV weisen eine gute Beitragsstabilität auf. Bestehende ALT-Tarife, welche vor 2017 abgeschlossen wurden, mussten teilweise angepasst werden.

    VKB = Versicherungskammer Bayern
    BBKK = Bayerische Beamtenkrankenkasse
    UKV = Union Krankenversicherung

  • Höchstes Aufnahmealter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zu einem Eintrittsalter von 100 Jahren möglich.

  • Beitragserhöhung / Beitragsanpassung
    Im Jahr 2017 wurde der Tarif VKB | BBKK | UKV aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.

    Leistungsvorgaben

    Pflegegrad Häusliche
    Pflege*
    Vollstationäre
    Pflege
    1 150 Euro 150 Euro
    2 450 Euro 450 Euro
    3 900 Euro 900 Euro
    4 1350 Euro 1350 Euro
    5 1500 Euro 1500 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

    Beitragsentwicklung

    Die ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der oben genannten Vorgaben ermittelt.

    Eintrittsalter
    Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
    2017 27,70€ 61,70€ 98,70€
    2018 27,70€ 61,70€ 98,70€
    2019 27,70€ 61,70€ 98,70€
    2020 27,70€ 61,70€ 98,70€
    2021 42,00€ 85,70€ 131,90€
    2022 42,00€ 85,70€ 131,90€
    2023 42,00€ 85,70€ 131,90€
    2024 42,00€ 85,70€ 131,90€
  • Gesundheitsfragen bei Antragsstellung

    • Einfach, eine Liste bestimmter Vorerkrankungen wird abgefragt.
      Die vollständigen Gesundheitsfragen der Gesellschaft finden Sie im Vergleichsrechner unter dem Punkt „Gesundheitsfragen“
    • Abfragezeitraum: 5 Jahre

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst Ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

 Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungsnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibender Prämie und sinkender Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Kündigungsvorlage Sonderkündigungsrecht

<Vor- und Nachname Absender>
<Straße und Nr.>
<PLZ><Ort>

<Firmenname / Empfänger>
<Straße und Nr.>
<PLZ><Ort>

<Ort>, den<aktuelles Datum>

Kündigung aufgrund Beitragsanpassung

<Kundennummer / Vertragsnummer>

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der mir zugesandten Beitragserhöhung mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und kündige die o. g. Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie die Kündigung umgehend schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

<Unterschrift>

________________________
<Vor- und Nachname Absender>

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Formen & Absicherungsvarianten

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