Beitragsstabilität in der privaten Pflegeversicherung ➽ Welche Anbieter sind empfehlenswert?
Unsere Empfehlungen beim Thema Beitragsstabilität
Hinweis:
Bei der Zusammenstellung unserer Empfehlung haben wir nicht nur die Beitragsentwicklung der aktuellen Tarife nach Pflegegrade, welche seit 2017 gültig sind, sondern auch bestehende ALT-Tarife analysiert.
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?
Variante 1 –> Nichts unternehmen
- In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.
Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen
- Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.
Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer
- Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.
Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!
Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.
Sonderkündigungsrecht:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis