Demenzgeldversicherung
Der Münchener Verein bietet mit Ihrem Tarif Deutsche DemenzVersicherung eine reine Demenzgeldversicherung an.
Variationen der Demenzgeld-Versicherung
Es besteht die Möglichkeit, die Deutsche DemenzVersicherung
- einzeln,
- als Ergänzung oder Zusatz zu einer bereits bestehenden privaten Pflegeversicherung,
- oder in Kombination mit der Deutschen Privat Pflege vom Münchener Verein abzuschließen.
Eigenschaften der DemenzgeldVersicherung
- Demenztagegeld nach Feststellung einer mittelschweren Demenz.
- Leistung unabhängig von Pflegestufen oder Pflegegraden.
- Leistung ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
- Feststellung durch die
- a) medizinischen Dienste (MDK oder Medicproof) oder einen
- b) Facharzt für Neurologie und / oder Psychiater.
- Regelmäßige Erhöhung der Leistungen – Dynamisierung. (keine Pflicht)
- Weltweiter Versicherungsschutz und Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles
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Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Demenz Versicherung vom Münchener Verein
- 1. Ich bestätige, dass für die zu versichernde Person eine deutsche soziale oder private Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) besteht.
- 2. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Kreutzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung,
Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.