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Demenzgeldversicherung

Der Münchener Verein bietet mit Ihrem Tarif Deutsche DemenzVersicherung eine reine Demenzgeldversicherung an.

Variationen der Demenzgeld-Versicherung

Es besteht die Möglichkeit, die Deutsche DemenzVersicherung

  • einzeln,
  • als Ergänzung oder Zusatz zu einer bereits bestehenden privaten Pflegeversicherung,
  • oder in Kombination mit der Deutschen Privat Pflege vom Münchener Verein abzuschließen.

Eigenschaften der DemenzgeldVersicherung

  • Demenztagegeld nach Feststellung einer mittelschweren Demenz.
  • Leistung unabhängig von Pflegestufen oder Pflegegraden.
  • Leistung ohne Kostennachweis und ohne zeitliche Begrenzung für jeden Tag bei eingeschränkter Alltagskompetenz.
  • Feststellung durch die
    • a) medizinischen Dienste (MDK oder Medicproof) oder einen
    • b) Facharzt für Neurologie und / oder Psychiater.
  • Regelmäßige Erhöhung der Leistungen – Dynamisierung.  (keine Pflicht)
  • Weltweiter Versicherungsschutz und Leistungsanspruch bei Eintritt des Versicherungsfalles

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Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Demenz Versicherung vom Münchener Verein

  • 1. Ich bestätige, dass für die zu versichernde Person eine deutsche soziale oder private Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) besteht.
  • 2. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Kreutzfeld-Jacob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung,
    Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.