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Immer wieder kommt es vor, dass Angehörige pflegebedürftiger Personen einen Antrag auf die Anerkennung und Feststellung der Pflegegrade stellen, und dieser abgelehnt wird. Die Enttäuschung ist dann meist groß. Wie soll die Pflege eines pflegebedürftigen Familienmitglieds bezahlt werden, wenn die Pflegeversicherung nicht eintritt? Viele Familien stoßen dann an ihre Grenzen. Man sollte daher nicht gleich aufgeben, sondern einen Widerspruch einlegen und die Anerkennung der Pflegegrade erneut beantragen. Damit bei der zweiten Beurteilung der pflegebedürftigen Person nicht wieder eine Ablehnung vonseiten des medizinischen Dienstes kommt, sollte man sich besser vorbereiten.

Häufig sind nicht alle notwendigen und wichtigen Diagnosen, die den Krankheitsverlauf belegen, richtig dokumentiert. Der medizinische Dienst verschafft sich bei seiner Beurteilung zwar einen persönlichen Eindruck von der pflegebedürftigen Person, entscheidet aber meist nach Aktenlage. Nicht selten sind kaum aktuelle Arztberichte und Atteste vorhanden, die den momentanen Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person dokumentieren. Angehörige sollten daher keine Mühen scheuen, und vor einer erneuten Begutachtung alle infrage kommenden Fachärzte aufsuchen. Es ist wichtig, dass ein Urologe eine eventuell vorhandene Inkontinenz attestiert, ein Neurologe eventuelle neurologische Ausfälle auflistet und ein Orthopäde die eventuellen Bewegungseinschränkungen darstellt.

Derartige Arztbesuche finden vor einer Begutachtung häufig nicht statt. Der Grund dafür ist verständlich. Arztbesuche mit einer pflegebedürftigen Person sind sehr mühsam und zeitaufwendig. Besonders dann, wenn die Pflegebedürftigkeit noch nicht festgestellt wurde und keinerlei technische Hilfsmittel vorhanden sind. Trotzdem sollten die Angehörigen diese Mühe nicht scheuen und umfangreiche Arztbesuche langfristig planen. Die Mühe zahlt sich aus, wenn der medizinische Dienst aufgrund vorliegender Atteste bei der nächsten Beurteilung anders entscheidet. Die notwendigen Pflegezeiten lassen sich bei Weitem besser darstellen, wenn das gesamte Krankheitsbild besser attestiert und beschrieben ist. Ein zusätzliches Pflegetagebuch ist daher ebenfalls empfehlenswert. Erst wenn der Pflegegrad festgestellt und anerkannt ist, können sich Familienangehörige viel entspannter der eigentlichen Pflege widmen.

Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung

Was tun, wenn die Notwendigkeit der Pflege noch nicht anerkannt ist?

Immer wieder kommt es vor, dass die Notwendigkeit der häuslichen Pflege noch nicht anerkannt ist, aber technische Hilfsmittel bereits benötigt werden? Häufig wird schnell ein Pflegebett benötigt, aber es findet sich keine Stelle, die die Kosten übernimmt, weil die Feststellung des Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, oder nach der ersten Beurteilung abgelehnt wurde. Damit derartige Anschaffungen möglich sind, ohne dass man sich verschuldet, sollte man über den Kauf gebrauchter Pflegehilfsmittel nachdenken. Über das Internet und den Tageszeitungen lassen sich Anzeigen finden, in denen gebrauchte Pflegehilfsmittel zu günstigen Preisen angeboten werden.

Gebrauchte Pflegehilfsmittel können sowohl den Tagesablauf der pflegenden Familienangehörigen als auch den Lebensstandard der pflegebedürftigen Personen nachhaltig steigern, ohne gleich ein großes Loch in die Familienkasse zu reißen. Anfragen bei Sanitätshäusern lohnen sich ebenfalls. Nicht selten kann man auch in einem Sanitätshaus gebrauchte Hilfsmittel günstig kaufen, die noch für einen langen Zeitraum ihren Zweck erfüllen. Pflegebetten und andere technische Hilfsmittel sind so konzipiert, dass sie einfach zu reinigen, und zu desinfizieren sind. Nach einer Grundreinigung ist dann oft kaum noch erkennbar, dass es sich bei den Hilfsmitteln um einen Gebrauchtkauf handelt. Mithilfe von gebrauchten Hilfsmitteln kann man z. B. auch Zweitrollstühle usw. anschaffen, die einem das Leben ebenfalls erleichtern.