Viele Menschen fragen sich ob die gesetzliche oder private Pflegeversicherung auch im Ausland gültig ist. Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung kann man sich sicher sein, dass die Geldleistungen der Pflegeversicherung, im Europäischen Ausland erbracht werden müssen. Dies legte der Europäische Gerichtshof in der EU- Verordnung 1408/71 fest. Personen die in Deutschland einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, können somit auch in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes leben. Das Pflegegeld würden diese Personen erhalten, benötigte Pflegehilfsmittel jedoch nicht. Diese müssen von den Versicherten selber finanziert werden.
Vorübergehender Verzug in Ausland
Wenn sich versicherte Personen vorübergehend im Ausland aufhalten wird das Pflegegeld weiterhin gezahlt. Hierbei spielt der Aufenthaltsort keine Rolle. Entscheidend ist nur, dass die Dauer des Aufenthaltes 6 Wochen (im Jahr) nicht übersteigt. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass auch pflegebedürftige Personen, ohne finanzielle Einbußen, verreisen können.
Regelungen bei privaten Pflegeversicherung
In Deutschland besteht die Pflicht, sich gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern. Auch privatversicherte Kunden müssen sich für den Fall einer Pflege absichern. Die Anbieter einer privaten Pflegeversicherung müssen sich, genau wie die Anbieter der gesetzlichen Pflegeversicherung, an die gesetzlichen Regelungen halten.
Da die Verordnung 1408/71 der Europäischen Union besagt, dass die Geldleistungen der Pflegeversicherung im Europäischen Ausland gültig sind gilt dies auch für die privaten Pflegeversicherungen. Je nach Gesellschaft kann, genau wie bei zusätzlichen Pflegeversicherungen, ein weltweiter Versicherungsschutz vereinbart werden.
Regelungen bei Pflegezusatzversicherungen
Die Anbieter einer Pflegezusatzversicherung halten sich grundsätzlich an die Regelungen, die für die gesetzliche Pflegeversicherung zutreffen. Darüber hinaus gibt es vereinzelt Versicherungsgesellschaften die einen weltweiten Versicherungsschutz als normalen Geltungsbereich anbieten. Außerdem gibt es Gesellschaften, bei denen der Geltungsbereich von der Europäischen Union auf einen weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden kann. Hierzu werden dann Extra Zahlungen, der Gesellschaften verlangt.
Regelungen bei Pflegebahr
Die Musterbedingungen (gesetzliche Grundlagen) der Pflege Bahr Versicherung besagen, dass sich der Geltungsbereich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union und den Vertragsstaaten über das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes erstreckt. Die Vorraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Förderung müssen hierbei erfüllt sein.