Pflegezusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr: Lohnt es sich?
Wenn Versicherte im Laufe ihres Lebens nicht pflegebedürftig werden, erhalten sie in der Regel keine finanziellen Leistungen von der Versicherungsgesellschaft. Das bedeutet, dass sie im Grunde genommen umsonst in die Pflegezusatzversicherung eingezahlt haben. Eine Ausnahme stellt jedoch eine Pflegezusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr dar. In diesem Fall erhalten die Versicherten einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück, wenn sie nicht pflegebedürftig werden.
Klingt doch super: Wenn nichts passiert, erhält man einfach die eingezahlten Beiträge zurück.
Hier erfahren Sie, warum es möglicherweise doch nicht die beste Lösung ist.
Inhaltsverzeichnis
Die Wahrheit ➽ Pflegezusatzversicherung mit Beitragsrückerstattung
Es gibt keine Pflegezusatzversicherung mit einer tatsächlichen Beitragsrückgewähr oder Beitragsrückerstattung, vielmehr handelt es sich bei diesen Tarifen um eine versteckte Kombination aus Pflegeabsicherung + zusätzlichen Sparvertrag.
Funktionsweise einer Pflegezusatzversicherung mit Beitragsrückgewähr
Wenn man sich für eine Pflegezusatzversicherung mit Beitragsrückerstattung entscheidet, ist der Beitrag deutlich höher als bei einem Tarif ohne diese Option. Ein Teil der monatlichen Prämie wird für die Absicherung gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit verwendet („Risikobeitrag“). Der verbleibende Restbetrag wird meist ähnlich wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung verzinslich zzgl. eventueller Überschüsse angelegt und in einem Sparvertrag gesammelt („Sparbeitrag“).
Höhe der Beitragsrückerstattung unbekannt
Eine genaue Vorhersage darüber, wie viel aus dem „Sparvertrag“ zurückgezahlt wird, ist nicht möglich. Die Rendite hängt davon ab, wie geschickt der Versicherer seine Anlagen tätigt, was zu höheren oder niedrigeren Renditen führen kann. Es ist zwar möglich, eine Hochrechnung mit 5, 6 oder sogar 7 % zu erstellen, aber es bleibt unklar, ob diese Prognosen tatsächlich eintreffen werden.
Warum eine reine Risiko-Pflegeabsicherung die bessere Wahl ist
Eine Pflegeabsicherung erfordert immer eine finanzielle Investition, unabhängig davon, ob man sich für eine Variante mit oder ohne Beitragsrückgewähr entscheidet. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer Variante mit Beitragsrückgewähr noch mehr Geld für den Sparvertrag aufgewendet werden muss, wobei der Versicherer das zusätzliche Geld für den Versicherten anlegt. Die Frage nach der Qualität der Anlage durch den Versicherer bleibt jedoch offen. Man denke nur an die enttäuschenden Renditen, die bei Lebensversicherungen erzielt wurden.
Wir empfehlen, das Geld selbst anzulegen, um selbst zu entscheiden, wo und wie es investiert wird. So hat man auch die Freiheit, jederzeit auf das Geld zugreifen zu können.
Goldene Regel
Geldanlage und Absicherung sollten nicht kombiniert werden!
Statistik
Private Absicherung ist wichtig! Bereits heute werden jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 7,2 Jahre.
Formen & Absicherungsvarianten