Pro und Contra von häuslicher und stationärer Pflege
Mit zunehmendem Alter beginnt bei den meisten Menschen auch der körperliche Verfall. Das zieht irgendwann nach sich, dass der betroffene Senior Hilfe, bzw. Pflege benötigt. Bei vielen Senioren kommt mit steigendem Alter noch Demenz hinzu. Durch das Pflegegesetz sind die verschiedenen Pflegegrade der Pflege geregelt. Die Pflegeintensität ist von dem körperlichen und geistigen Verfall der jeweiligen Person abhängig. Es wird unterschieden in ambulante Pflege, häusliche Pflege mit 24 Stunden Betreuung und stationäre Pflege.
Überblick der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Die Pflegeintensität hängt von dem körperlichen als auch geistigen Zustand der jeweiligen Person ab. Danach entscheiden die Gutachter, in welche Pflegegrade der betreffende Senior eingestuft wird.
Die erste Form der Pflege ist die ambulante Pflege. Sie ist auch für den Senior die Angenehmste, da er in diesem Pflegegrad nicht umziehen muss. Die ambulante Pflege findet zu Hause in der eigenen Wohnung stundenweise statt. Der ambulante Pflegedienst kommt immer zu festgelegten Zeiten zu der pflegebedürftigen Person. Allerdings haben diese in den seltensten Fällen Einfluss auf den Zeitpunkt der Besuche des Pflegepersonals. Die ambulante Pflege beinhaltet die Hilfe bei den Aufgaben des täglichen Lebens, welche nicht mehr allein erledigt werden können.
Der Unterschied zwischen der ambulanten Pflege und der häuslichen Pflege liegt darin, dass die häusliche Pflege eine Betreuung über 24 Stunden beinhaltet. Die Betreuung übernehmen vielfach Pflegekräfte aus den osteuropäischen Staaten. Das Pflegepersonal wohnt in der Wohnung des Senioren und ist somit den ganzen Tag über verfügbar. Sie helfen den Betroffenen bei den täglichen Aufgaben im Haushalt als auch beim Einkaufen, begleiten sie zu Arztbesuchen usw.. Der Vorteil für die pflegebedürftige Person liegt darin, dass die Hilfe immer da ist und sofort zur Verfügung steht.
Die häusliche Pflege des osteuropäischen Personals bezieht sich auch auf leichte pflegerische Tätigkeiten, wie Maßnahmen zur körperlichen Hygiene. Dieses Personal darf aber aus rechtlichen Gründen keine medizinischen Pflegemaßnahmen vornehmen, auch dann nicht, wenn sie in ihrem Heimatland eine Ausbildung in diesem Beruf durchlaufen haben. Personen, die eine medizinische Pflege benötigen, sollten in diesem Falle anstreben, die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst und die häusliche Pflege mit 24 Stunden Betreuung zu kombinieren.
Die stationäre Pflege unterscheidet sich wiederum in zwei Stufen. Pflegebedürftige, welche Hilfe bei Tätigkeiten im Haushalt sowie leichte medizinische Pflege benötigen, haben die Möglichkeit, in ein Seniorenheim oder Seniorenwohnheim zu ziehen. Dort können sie immer noch in einem eigenen Appartement wohnen, in welchen ihnen die benötigte Hilfe zuteil wird.
Steigt der Pflegebedarf, wird der Umzug in ein Pflegeheim notwendig. Diese Art stationäre Pflege garantiert die Betreuung über 24 Stunden, da das Pflegepersonal im Schichtbetrieb arbeitet. Damit ergeben sich für die Senioren aber auch immer wieder wechselnde Ansprechpartner. Das Personal für stationäre Pflege übernimmt die komplette medizinische und pflegerische Betreuung der Senioren. Somit ist auch in Notfällen immer Pflegepersonal vor Ort. Die stationäre Pflege benötigt durch die Vielzahl der Heimbewohner natürlich einen geregelten Tagesablauf.
Die Finanzierung der Pflege ist durch das Pflegegesetz geregelt. Gutachter legen die Pflegebedürftigkeit der einzelnen Personen fest. Danach richtet sich der Zuschuss der Pflegekassen. Um sich zusätzlich abzusichern, empfiehlt es sich, die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegeversicherung zu erweitern. Hier besteht auch die Möglichkeit, eine zusätzliche Förderung (Pflege Bahr) in Anspruch zu nehmen.