Anzeigepflichtverletzung – das sollten Sie unbedingt wissen
Viele unterschätzen dieses Thema – dabei kann es im Ernstfall über Tausende Euro entscheiden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Anzeigepflichtverletzung?
Eine Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn z. B. beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantworten.
Welche Folgen drohen?
Die Konsequenzen einer Anzeigepflichtverletzung werden häufig unterschätzt. Im Ernstfall kann dies gravierende Auswirkungen haben:
❌ Verlust des Versicherungsschutzes
❌ Rücktritt oder Kündigung durch den Versicherer
❌ Kürzung der vereinbarten Leistungen
❌ Keine Auszahlung im Pflegefall
👉 Im schlimmsten Fall werden über Jahre Beiträge gezahlt, ohne dass eine Leistung erfolgt.
Gilt das immer? Entscheidend ist der Zusammenhang (Kausalität)
Ob eine Anzeigepflichtverletzung Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, hängt unter anderem davon ab, ob ein Zusammenhang mit dem späteren Leistungsfall besteht.
- Versicherer prüfen, ob die nicht angegebene Vorerkrankung ursächlich für die Pflegebedürftigkeit ist.
Besteht kein Zusammenhang, kann dies im Einzelfall dazu führen, dass der Versicherer trotz Anzeigepflichtverletzung leisten muss.
Verjährung & gesetzliche Fristen bei Anzeigepflichtverletzung
Die rechtliche Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz:
- § 19 VVG → Anzeigepflicht
- § 21 VVG → Rechte des Versicherers
Wie lange kann der Versicherer reagieren?
- Bis zu 5 Jahre (bei fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung)
Sollte der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, die Anzeigepflicht verletzen, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten, diesen zu kündigen oder eine entsprechende Vertragsanpassung vorzunehmen. Dieses Recht erlischt nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsabschluss, soweit kein Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten ist.
- Bis zu 10 Jahre (bei Vorsatz oder Arglist)
Wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, verlängert sich die oben genannte Frist von 5 auf 10 Jahre.
Typische Fehler bei Gesundheitsfragen
Viele Fehler passieren aus Unsicherheit:
- „Das ist nicht wichtig“
- „Das ist schon lange her“
- „Das wurde nicht behandelt“
- Ungenaue Angaben
Praxisbeispiel
Nicht angegebene psychologische Behandlung
Ein Interessent war vor drei Jahren aufgrund von arbeitsbedingtem Stress für einige Zeit in psychologischer Behandlung. Inzwischen hat er den Arbeitgeber gewechselt und sieht die damalige Situation als abgeschlossen an. Daher hält er die Behandlung für nicht mehr relevant und gibt sie im Antrag nicht an.
👉 Tatsächlich müssen auch solche Behandlungen angegeben werden, sofern sie im Antrag abgefragt werden. Der Versicherer kann dies als Anzeigepflichtverletzung bewerten und entsprechende Maßnahmen prüfen.
Wichtig:
Nicht jede angegebene Vorerkrankung führt automatisch zu einer Ablehnung.
Viele Versicherer fragen bestimmte Behandlungen routinemäßig ab, um das individuelle Risiko besser einschätzen zu können.
👉 Je nach Anbieter und Einzelfall kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen – etwa zu normalen Konditionen, einem Risikozuschlag oder bestimmten Einschränkungen, aber nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung.
So vermeiden Sie eine Anzeigepflichtverletzung
Warum der richtige Tarif entscheidend ist
Nicht jeder Tarif stellt die gleichen Gesundheitsfragen. Daher lohnt sich ein genauer Vergleich.
👉 Achten Sie besonders auf die Art der Gesundheitsfragen:
- Geschlossene Gesundheitsfragen sind klar formuliert und können eindeutig mit Ja oder Nein beantwortet werden. Meist beziehen sie sich auf konkrete Erkrankungen oder einen bestimmten Zeitraum (z. B. „Bestand in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen …?“).
- Offene Gesundheitsfragen sind weiter gefasst und beziehen sich häufig allgemein auf Ihren Gesundheitszustand oder Behandlungen, z. B. „Wurden Sie in den letzten 5 Jahren ärztlich beraten, behandelt oder untersucht?“. Hier müssen Sie eigenständig alle relevanten Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen angeben – auch wenn diese nicht einzeln aufgeführt sind.
Gerade offene Gesundheitsfragen sind anspruchsvoller zu beantworten und können leichter zu unvollständigen Angaben führen.