VPV / DFV – Deutsche Familienversicherung
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung zum 01.07.2022 in den ALTEN Pflegezusatz-Tarifen
Sie haben erst vor kurzem eine Pflegezusatzversicherung bei der VPV / Deutschen Familienversicherung abgeschlossen? Hier erfahren Sie mehr zur Beitragserhöhung in den aktuellen Tarifen.
Inhaltsverzeichnis
Übersicht Beitragsanpassungen in den ALT-Tarifen VPV / DFV Deutsche Familienversicherung – Pflegezusatzversicherung.
Welche Pflegezusatz – Tarife werden angepasst?
Die Beitragsanpassung betrifft unter anderem in der privaten Pflegeversicherung die folgenden Bisex – Tarife, welche vor dem 01.01.2013 abgeschlossen wurden.
Beitragsanpassung bei geschlossenen* Pflegezusatz-Tarifen
- PZV
- Pflege Premium
- Pflege Demenz
- Pflege Basis
- Pflege Flex
Hinweis:
Im Bereich der Pflegezusatzversicherung vermittelt die VPV die Produkte von der Deutschen Familienversicherung.
Die Tarife von der Deutschen Familienversicherung wurden ebenfalls von folgenden Gesellschaften vermittelt.
- VPV – Volkspflege
- Domcura – PZV
- Insuro – PZV
Wie hoch ist die Beitragsanpassung?
Die Beitragserhöhung ist von Versicherungsnehmer zu Versicherungsnehmer sehr unterschiedlich. Entscheidend sind unter anderem die folgenden Faktoren.
- Eintrittsalter bei Vertragsbeginn
- Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden (ehemals Pflegestufen)
- Gewählte Zusatzbausteine
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?
Variante 1 –> Nichts unternehmen
- In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.
Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen
- Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.
Variante 3 –> Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Gerade für Personen, welche sich in einem ALT-Tarif (geschlechtsabhängige Kalkulation nach Bisex) befinden, kann ein Wechsel in den aktuellen Tarif (geschlechtsunabhängige Kalkulation nach Unisex) sinnvoll sein.
Variante 4 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer
- Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.
Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Gibt es ein generelles Problem mit den geschlossenen ALT-Tarifen nach BISEX?
Irrglaube: Vergreisung in geschlossenen Pflegezusatz-Tarifen führt zu Beitragserhöhungen
Oft hört man das Argument, dass gerade bei geschlossenen Tarifen, welche keine (jungen) Versicherten mehr aufnehmen können, die Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens der Versichertengemeinschaft steigen müssen. Dies ist so nicht richtig, denn im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung werden bei der privaten Pflegezusatzversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Somit zahlt man in jungen Jahren mehr Beitrag, um die steigenden Kosten im Alter abzufangen. Unter der Annahme das die Lebenserwartung bzw. die durchschnittliche Dauer der Pflegebedürftigkeit sowie die Zinseinnahmen für die Alterungsrückstellungen gleich bleiben würden, wäre der Beitrag ein Leben lang stabil.
Fazit: Ein geschlossener Tarif ist kein Nachteil
Ein Problem kann bei Tarifen mit generell wenigen Versicherten aufreten, wenn z. B. die Anzahl der tatsächlichen Schadensfälle von der Kalkulation abweicht. Sollten nun aufgrund der Beitragserhöhung noch weitere Versicherte den Tarif verlassen verstärkt sich dieser Effekt.
Warum werden gerade die ALT-Tarife so stark angepasst?
Senkung des Rechnungszinses
Gerade bei alten Pflegezusatzversicherungen wurde teilweise ein Rechnungszins von 3,0% oder mehr für die Kalkulation der Tarife zugrundegelegt. Durch die anhaltende Niedrigzinsphase muss dieser nun entsprechend abgesenkt werden. Eine Absenkung des Rechnungszins um z.B. 0,1% erhöht den monatlichen Zahlbeitrag zwischen 6% – 8%.
Wechsel von Pflegestufen auf Pflegegrade
Durch die Umstellung des Systems der Begutachtung, erhalten pflegebedürftige Personen nun deutlich früher und höhere Leistungen. Dies verändert die Kalkulationsgrundlage in den Tarifen.
Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!
Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik
Dynamik:
- kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
- mehr Beitrag = mehr Leistung
In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.
Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:
- Pflichtprogramm
- mehr Beitrag – gleiche Leistung
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.
Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!
Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungsnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibender Prämie und sinkender Leistung.
Sonderkündigungsrecht:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis
Allgemeines zur Vereinigten Postversicherung (VPV):
Die VPV bietet als Finanzdienstleister verschiedene Versicherungen sowie andere Dienstleistungen an. Durch die Kooperation mit anderen Versicherungsgesellschaften hat die VPV das Angebotsportfolio erweitert und verbessert.
Auszug der Produkte:
- Pflegetagegeldversicherung
- private Krankenversicherung
- verschiedene Haftpflichtversicherungen
- Wohngebäude & Hausrat
- Riester Rente
- uvm.