DFV – Deutsche Familienversicherung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung 2025 in dem aktuellem Pflegezusatz-Tarif „DeutschlandPflege 4 Varianten“

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Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif DFV Deutsche Familienversicherung DeutschlandPflege 4 Varianten

Der Tarif DeutschlandPflege wurde im September 2024 für das Neugeschäft eingestellt, nachdem eine weitere Beitragsanpassung zum Jahreswechsel 2024/2025 angekündigt wurde.

Informationen zur Beitragsanpassung der Deutschen Familienversicherung (DFV) - Private Pflegeversicherung

Die DFV Deutsche Familienversicherung führt / führte zum Jahreswechsel 2023/2024 eine Beitragsanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung Tarif DeutschlandPflege durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge bei unserem Musterkunden um 8 % bis 15 % gesenkt.

Die DFV Deutsche Familienversicherung führt / führte zum Jahreswechsel 2022 / 2023 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegezusatzversicherung Tarif DeutschlandPflege durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge bei unserem Musterkunden um 9 % bis 33 % angehoben.

Die DFV Deutsche Familienversicherung führt / führte zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegezusatzversicherung Tarif DeutschlandPflege durch. Je nach Alter der versicherten Person und gewählter Absicherung werden bzw. wurden die monatlichen Beiträge teilweise erheblich angehoben.

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Deutsche Familienversicherung hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsentwicklung Deutsche Familienversicherung DeutschlandPflege 4 Varianten

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 19,61€ 48,52€ 76,61€
2018 19,61€ 48,52€ 76,61€
2019 19,61€ 48,52€ 76,61€
2020 19,61€ 48,52€ 76,61€
2021 19,57€ 69,97€ 120,05€
2022 19,57€ 69,97€ 120,05€
2023 26,03€ 78,28€ 131,69€
2024 22,35€ 69,53€ 118,43€
Tarif wurde im September 2024 für das Neugeschäft geschlossen
2025 +↗+ +↗+ +↗+

 

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 150 Euro 150 Euro
2 450 Euro 450 Euro
3 750 Euro 750 Euro
4 1050 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

 Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Beitragsstabilität–>Die besten Tarife

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungsnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibender Prämie und sinkender Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Deutschen Familienversicherung (DFV):

Die Deutsche Familienversicherung (DFV) ist eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie richtet sich an Einzelpersonen und Familien mit einem Angebot von Personen- und Sachversicherungen. Die Deutsche Familienversicherung ist eine Gesellschaft die im Gegensatz zu anderen Versicherungsgesellschaften noch relativ neu am Markt ist. Erst am 1.April 2007 nahm die Firma in Frankfurt am Main das Geschäft auf.

Auszug der Produkte der Deutschen Familienversicherung:

  • Krankenzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • usw.