Demenzleistungen
Demenz ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von psychiatrischen Krankheiten. Diese Krankheiten laufen jedoch alle auf eine Störung des Gehirns hinaus. Aufgrund von zerstörten Gehirnzellen können bei vielen Betroffenen verschiedene, alltägliche Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden. Demenzerkrankungen treten fast ausnahmslos erst jenseits des 60. Lebenjahres auf und zählen somit zu den gerontopsychiatrischen Störungen. Die Gerontopsychiatrie ist ein Fachgebiet in der Psychiatrie. Als Gerontopsychiatrische Störungen bezeichnet man psychische Erkrankungen von Menschen ab dem 60. Lebensjahr. Die bekannteste Demenz Krankheit ist Alzheimer. Rund 2 Drittel der Demenzerkrankten leiden an der Alzheimer-Krankheit. Diese wird durch Störungen der Nervenzellen im Gehirn hervorgerufen.
Andere bekannte Demenz Krankheiten sind:
- vaskuläre Demenz (Ursache liegt in Durchblutungsstörungen)
- Lewy Körperchen Demenz (Störungen der Nervenzellen im Gehirn)
- Creutzfeldt-Jakob Krankheit (schwammartige Zerstörung des Hirngewebes)
- Demenz bei Morbus Parkinson (Durchblutungsstörungen im Gehirn)
Demenzleistungen- Was ist das?
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder Demenzerkrankungen bekommen zusätzliche Leistungen in der Pflegeversicherung. Es können Leistungen für die Betreuung von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz von den Pflegekassen beantragt und bezogen werden. Die Begutachtung der betroffenen Personen erfolgt durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Diese zusätzlichen Leistungen der Pflegeversicherung bezeichnet man als Demenzleistungen.
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Häusliche / ambulante Pflege | Vollstationäre Pflege | ||
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Durch Angehörige / Bekannte |
Durch den ambulanten Dienst oder teilstationäre Pflege |
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Pflegegrad 1 | 0 € * | 0 € * | 125 € |
Pflegegrad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Pflegegrad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Pflegegrad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Pflegegrad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungsbetrag | * bis 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |
Häusliche / ambulante Pflege durch: |
Vollstationäre Pflege |
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Laien | Pflegedienst | ||
Grad 1 | 0€ * | 0€ * | 125 € |
Grad 2 | 331,80 € * | 760,20 € * | 770 € |
Grad 3 | 572,25 € * | 1431,15 € * | 1262 € |
Grad 4 | 764,40 € * | 1777,65 € * | 1775 € |
Grad 5 | 946,05 € * | 2199,75 € * | 2005 € |
Entlastungs- betrag |
* bis zu 125 € monatlich zusätzlich bei häuslicher / ambulanter Pflege |