Hilfsmittel für die Pflege
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Hilfsmittel, die für die Pflege benötigt werden. Gerade bei der häuslichen Pflege ist die Anschaffung von einem speziellen Pflegebett zumeist unvermeidbar. Bevor man sich für den Kauf eines Pflegebetts entscheidet, sollte man sich genau bei der Krankenkasse und der Pflegeversicherung erkundigen, welche Pflegebetten von der Versicherung übernommen werden. Zusätzlich müssen einige Bedingungen erfüllt werden, die die Kostenübernahme für die Anschaffung von einem Pflegebett rechtfertigen.
Die pflegebedürftige Person muss z. B. die meiste Zeit im Bett verbringen. Ist durch die Anschaffung eines Pflegebetts die Möglichkeit zur Steigerung der Mobilität der pflegebedürftigen Person gegeben, werden die Kosten für das Pflegebett in der Regel von der Versicherung übernommen.
Es ist daher von entscheidender Wichtigkeit, dass die gesundheitliche Verfassung einer pflegebedürftigen Person vom Hausarzt und dem medizinischen Dienst festgestellt wird. Ist der medizinische Dienst der Überzeugung, dass ein Pflegebett eine Erleichterung für die pflegenden Angehörigen darstellt und der pflegebedürftigen Person das tägliche Leben erleichtert, steht einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung kaum etwas im Wege. Pflegende Angehörige sollten sich bei einer Zusage der Kostenübernahme für ein Pflegebett bei der Versicherung erkundigen, für welche Bettenart und welchen Hersteller diese Kostenübernahme gilt.
Es ist wichtig, dass nicht irgendein Bett angeschafft wird. Betten gelten in der Regel als Gebrauchsgegenstände, die jeder Bürger selber zu bezahlen hat. Das Pflegebett muss daher als Pflegebett anerkannt sein und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Liegehöhe von einem Pflegebett unterscheidet sich sichtbar von der Liegehöhe eines herkömmlichen Bettes. Durch die höhere Liegefläche können pflegebedürftige Personen leichter aufstehen und das tägliche Waschen durch den Pfleger ist einfacher durchführbar. Häufig lassen sich Pflegebetten elektrisch in der Neigung verstellen. So kann man innerhalb weniger Sekunden auf Knopfdruck das Rückenteil des Bettes so einstellen, dass auch das Füttern der pflegebedürftigen Person einfach im Bett möglich ist.
Damit ein Pflegebett als Pflegebett anerkannt ist und sich von einem Seniorenbett unterscheidet (diese kann man in normalen Möbelhäusern kaufen), müssen sie spezielle Standards im Hygiene- und Nutzungsbereich erfüllen. Für eine Kostenübernahme eines Pflegebettes sind die Standards im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung im Elften Buch des Sozialgesetzbuches. In den jeweiligen Passagen finden sich Nummernkreise, die sich detailliert auf die Pflegebetten beziehen, die von den jeweiligen Versicherungen bezahlt werden. Wer nun vor einer Kaufentscheidung steht und die Kostenübernahme für ein Pflegebett zugesichert bekommen hat, sollte sich strikt an diese Vorgaben halten und im Zweifelsfall noch einmal bei der Versicherung nachfragen.
Ein Pflegebett erleichtert die alltäglichen Abläufe für alle Parteien
Ein Pflegebett steigert nicht nur das Wohlbefinden und die persönliche Mobilität der pflegebedürftigen Person, sondern auch die tägliche Pflege durch den Pfleger oder der Angehörigen. Alle Alltagssituationen, wie Waschen, Füttern, die Durchführung körperlicher Übungen usw., werden durch die Anschaffung von einem Pflegebett erleichtert. Damit das Pflegebett auf Dauer keinen Schaden nimmt, werden die Kosten für wasserdichte Unterlagen als Betteinlage, zusätzlich von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen. In der Regel werden die notwendigen wasserdichten Unterlagen monatlich gekauft. Die Notwendigkeit wird vom Hausarzt oder dem medizinischen Dienst festgestellt und attestiert.