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Dieser Tarif wird von der Gesellschaft nicht mehr angeboten.

  • Es handelt sich hierbei um eine Pflegezusatzversicherung nach Pflegestufen.
  • Die aktuellen Tarife nach Pflegegraden finden Sie in unserem Vergleichsrechner.
Über den folgenden Button gelangen Sie direkt zum Vergleichsrechner:

Die Deutsche Familienversicherung bietet mit dem Tarif Förderpflege einen förderfähigen Tarif an. Der Tarif Förderpflege wird monatlich mit 5 Euro durch den Staat gefördert. Ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren können maximal 600 € in Pflegestufe III abgesichert werden. Wer die Leistungen anheben will kann den „Kombi“ Tarif der Deutschen Familienversicherung nutzen.Durch die Kombination des geförderten Tarifes Förderpflege mit dem ungefördertem Tarif Deutschlandpflege können die Leistungen des Tarifes angehoben werden.

Leistungen / Höchstgrenzen der Absicherung

Pflegestufe

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

0 10 % 10 %
1 30 % 30 %
2 70 % 70 %
3 100 % 100 %

Beispiel: maximale versicherbare Absicherung ab einem Eintrittsalter von 40 Jahren.

Pflegestufe

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

0 60 € 60 €
1 180 € 180 €
2 420 € 420 €
3 600 € 600 €

Tarifinformationen DFV Förderpflege

Förderfähig nach Pflege Bahr
Ja

Erhöhungsoption der Leistungen
Die Deutsche Familienversicherung bietet einen „Kombi Tarif“ an. Durch die Kombination des Pflege Bahr Tarifes „Förderpflege“ mit dem ungeförderten Tarif „Deutschlandpflege“ können die Leistungen angehoben und verbessert werden.

Vorteil: Wer sich für diesen Kombi Tarif entscheidet für den entfällt die Wartezeit komplett.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Bei der Pflege durch Familienangehörige oder Laien zahlt die Deutsche Familienversicherung die kompletten Leistungen.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist nicht mit versichert.

Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Die Leistungen können alle 3 Jahre um maximal 10% angepasst werden.

Verzicht auf Wartezeit
Es gibt eine gesetzlich vorgegebene Wartezeit von 5 Jahren. Sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung
Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
Ja, bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer die ersten 4 Wochen. Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen leistet der Versicherer über die ersten 4 Wochen hinaus.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur
Ja, bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der Versicherer die ersten 4 Wochen. Bei Pflegebedürftigen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen leistet der Versicherer über die ersten 4 Wochen hinaus.

Geltungsbereich Weltweit
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union und den Vertragsstaaten über das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraumes. Achtung dies gilt nur solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. (private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung)

Höchstes Aufnahmealter
Da es sich bei dem Tarif Förderpflege um einen Pflege Bahr Tarif handelt, gibt es kein maximales Aufnahmealter.

Maximal versicherbare Tagessätze
Da es sich bei dem Tarif Förderpflege um einen Pflege Bahr Tarif handelt, kann ab dem 40. Lebensjahr maximal ein Pflegetagegeld in Höhe von 600 Euro monatlich, in Pflegestufe III vereinbart werden.

Recht auf Tarifanpassung bei einer Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung
Es besteht kein Recht auf Tarifanpassung wenn der Gesetzgeber die Definition der „Pflegebedürftigkeit“ ändert!

* zum Beispiel: Die Einführung der neuen Pflegegrade ab 2017

Gesundheitsfragen im Tarif  Förderpflege der DFV

Bei diesem Pflege Bahr Grundtarif werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen / beantworten, um die staatliche Förderung (Pflege Bahr) zu erlangen.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
  • Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.