Allianz Pflegevorsorge

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung 2024 in dem aktuellen Pflegezusatz-Tarif „PZTB03“

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Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Allianz PZTB03 (Pflegevorsorge)

Die Allianz führt / führte zum Jahreswechsel 2023/2024 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung PZTB03 durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge bei unserem Musterkunden um 5 % bis 6 % angehoben.

Beitragsanpassung in der privaten Pflegeversicherung Allianz PZTB03 (Volks Pflegevorsorge)

Die Allianz führt / führte zum Jahreswechsel 2020/2021 eine Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung PZTB03 durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge bei unserem Musterkunden um 5% bis 12% angehoben.

Die Allianz führte zum Jahreswechsel 2019/2020 eine geringfügige Beitragserhöhung in der privaten Pflegeversicherung PZTB03 durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 1 % bis 2% angehoben.

Zum 01.01.2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Die Allianz hat in diesem Zusammenhang die Pflegezusatzversicherung neu kalkuliert und umgestellt.

Beitragsentwicklung Allianz PZTB03 (Pflegevorsorge)

Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 30 Jahre 50 Jahre 60 Jahre
2017 25,05€ 60,10€ 98,95€
2018 25,05€ 60,10€ 98,95€
2019 25,05€ 60,10€ 98,95€
2020 25,45€ 60,85€ 100,00€
2021 28,45€ 65,30€ 106,05€
2022 28,45€ 65,30€ 106,05€
2023 28,45€ 65,30€ 106,05€
2024 30,20€ 68,75€ 111,25€

 

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 300 Euro 300 Euro
2 450 Euro 1500 Euro
3 750 Euro 1500 Euro
4 1200 Euro 1500 Euro
5 1500 Euro 1500 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?

Variante 1 –> Nichts unternehmen

  • In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.

Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen

  • Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.

Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer

  • Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.

TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.

 Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner

Beitragsstabilität–>Die besten Tarife

Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!

Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik

Dynamik:

  • kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
  • mehr Beitrag = mehr Leistung

In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit, die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:

  • Pflichtprogramm
  • mehr Beitrag – gleiche Leistung

Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.

Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?

Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!

Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungsnehmer 1 Monat (bei einzelnen Anbietern auch zwei Monate) Zeit, sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibender Prämie und sinkender Leistung.

Sonderkündigungsrecht:

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung

(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.

Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, prüfen Sie bitte:

  • besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
  • bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis

Allgemeines zur Allianz

Die Allianz ist ein deutscher Versicherungskonzern und zählt mit zu den weltgrößten Versicherungskonzernen. Gegründet wurde die Versicherungsgesellschaft 1890 in Berlin. Heute befindet sich der Sitz in München. Die Allianzgruppe ist hauptsächlich im Versicherungsgeschäft tätig, wie Schaden- und Unfallversicherung oder Lebens- und Krankenversicherung.

Auszug der Produkte der Allianz:

  • KFZ-Versicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Risiko-Lebensversicherung
  • Pflegezusatzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Krankenversicherung
  • usw.