Pflege Bahr Voraussetzungen

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Vorwort

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung im Pflegefall bieten kann. Aus diesem Grunde betonen die verantwortlichen Personen in den staatlichen Stellen immer wieder, dass es unabdingbar ist, eine zusätzliche private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese Pflegeversicherung kann unterteilt werden in die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass die private Pflegeversicherung staatlich gefördert wird. Diese Förderung, die als Pflege Bahr bezeichnet wird, trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

Pflege Bahr Voraussetzungen

Versicherungsnehmer:

  • muss mindestens 18 Jahre alt sein
  • muss Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung sein
  • darf noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben
Vorrausetzung PflegeBahr

Versicherer darf:

  • keine Gesundheitsprüfung veranlassen
  • keine Risikozuschläge verlangen
  • keine Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen vereinbaren

Wer die PflegeBahr Förderung erhalten möchte, muss eine Pflegetagegeldversicherung bei einem privaten Versicherer eigener Wahl abschließen. Eine Pflegekostenversicherung oder eine Pflegerentenversicherung kann hingegen nicht gefördert werden. Sofern die Pflege Bahr Voraussetzungen vorliegen, werden monatlich 5 Euro oder jährlich 60 Euro in den privaten Pflegeversicherungsvertrag eingezahlt.

Eine der wichtigsten PflegeBahr Voraussetzungen ist die Beitragshöhe. Sie muss monatlich bei mindestens 10 Euro oder jährlich bei mindestens 120 Euro liegen. Darüber hinaus muss der Versicherer weitere Pflege Bahr Voraussetzungen erfüllen. So darf er weder eine Gesundheitsprüfung, noch Risikozuschläge von seinem Klienten verlangen. Zu den PflegeBahr Voraussetzungen gehört es auch, dass keine Leistungsausschlüsse bei bestimmten Vorerkrankungen vorliegen dürfen.

Nicht nur der Versicherer, sondern auch der Versicherte muss verschiedene PflegeBahr Voraussetzungen erfüllen. Er muss mindestens 18 Jahre alt und Mitglied der gesetzlichen oder der privaten Pflegeversicherung sein. Außerdem darf er noch keine Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen haben. Zu den PflegeBahr Voraussetzungen gehört es allerdings nicht, dass die Beiträge und die Leistungen für alle Personen gleich sein müssen. Hier kann es durchaus bestimmte Unterschiede geben, die vom Eintrittsalter und vom Leistungsumfang abhängig gemacht werden können.

Leistungen in allen Pflegegraden

Die Pflegegrade der gesetzlichen Pflegeversicherung ist auch für die private Pflegeversicherung bindend. Sie wird in der Regel keine Neueinstufung vornehmen. Um die Pflege Bahr Voraussetzungen zu erfüllen, muss die private Pflegetagegeldversicherung in allen 5 gesetzlichen Pflegegraden Leistungen erbringen. Diese Leistungen müssen im Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro pro Monat betragen. Das Geld steht der pflegebedürftigen Person zur freien Verfügung. Aus diesem Grunde muss sie keinen Verwendungsnachweis gegenüber den staatlichen Stellen oder gegenüber der privaten Pflegeversicherung erbringen. Die Leistungen der privaten Pflegetagegeldversicherung dürfen sich nicht nur auf den Pflegegrad 5, sondern müssen Sie auf alle Pflegegrade beziehen. In Pflegegrad 1 müssen mindestens 10% der vereinbarten Summe von Pflegegrad 5 gezahlt werden, in Pflegegrad 2 =20%, in Pflegegrad 3 =30% und in Pflegegrad 4 =40%. Bei einem Pflegetagegeld von 600 Euro in dem Pflegegrad 5 wären dies 60 Euro in Pflegegrad 1, 120 Euro in Pflegegrad 2, 180 Euro in Pflegegrad 3 und 240 Euro in dem Pflegegrad 4. Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung können individuell vereinbart werden und auch deutlich über dem Mindestbetrag liegen. Sie dürfen allerdings nicht höher als die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung sein. Die Wartezeit bis zum Beginn der Leistungspflicht darf höchstens 5 Jahre betragen.

Mindestleistungen Pflege Bahr

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Prozent 10% 20% 30% 40% 100%
Euro pro Monat 60€ 120€ 180€ 240€ 600€

Vor- und Nachteile der Pflege Bahr Versicherung

Vorteile:

  • keine Gesundheitsfragen (keiner kann aufgrund von Vorerkrankungen ausgeschlossen werden)
  • wird vom Staat mit 5€ gefördert
  • es gibt kein Höchstaufnahmealter

Nachteile:

  • generell eine Wartezeit von 5 Jahren
  • keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall
  • hohes Risiko auf Beitragssteigung
  • Leistungshöhe ist nicht frei wählbar

Vorteilhaft wirkt sich aus, dass Personen, die bereits etwas älter sind oder ernsthafte Vorerkrankungen haben, nicht von der privaten Pflegeversicherung ausgeschlossen werden. Da im Gegensatz zur ungeförderten Pflegetagegeldversicherung keine Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen, können Personen nicht aufgrund verschiedener Vorerkrankungen ausgeschlossen werden. Allerdings bringt dies ein Risiko mit sich. Da nicht nach Vorerkrankungen gefragt wird, ist das Risiko hoch das viele Versicherungsnehmer eine hohe Schadensquote verursachen. Dies kann zu steigenden Beiträgen führen, vergleichbar wie bei einer Haftpflicht oder KFZ Versicherung. Eine ungeförderte Pflegetagegeld Versicherung hingegen, versucht dies mit ihren Gesundheitsfragen zu vermeiden. Als weiteren Vorteil kann man die 5€ staatlichen Zuschuss betrachten. Dies muss man aber aus zwei Blickwinkeln betrachten. Für Personen mit Vorerkrankung, für welche PflegeBahr die einzige Möglichkeit einer privaten Pflegeversicherung ist, ist ein Zuschuss vom Staat nicht schlecht. Für junge, gesunde Personen ist es aber günstiger auf diesen Zuschuss zu verzichten. Eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung verzeichnet deutlich bessere Leistungen, für einen niedrigeren Preis. Auch in weiteren Teilen der Tarife zeigen sich Nachteile auf. Betrachtet man zum Beispiel die Wartezeit, die Beitragsfreiheit im Leistungsfall oder die Leistungshöhe, sind schon große Leistungsunterschiede zum Pflegetagegeld Tarif zu sehen.

In ungeförderten Tarifen wird je nach Gesellschaft schon teilweise eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall ab Pflegegrad 1 oder 2 geboten. Die Wartezeit ist zu dem auch um einiges kürzer. Diese beläuft sich je nach Gesellschaft zwischen 0-3 Jahre. Das heißt würde direkt nach dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit eintreten, kann eine Person mit einem ungeförderten Pflegetagegeld Tarif deutlich schneller ihr Pflegegeld beziehen als eine Person mit einem PflegeBahr Tarif. Auch in der Leistungshöhe bietet die Pflegetagegeld Versicherung größere Freiheiten, hier kann im Gegenteil zur PflegeBahr Versicherung, die Leistungshöhe frei gewählt werden und ist nicht festgesetzt.

Fazit:

Gesunde sollten eine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung wählen. Für Personen mit schweren Vorerkrankungen bleibt leider nur der Pflege Bahr.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die unterschiedliche Beitragsentwicklung zwischen geförderten und ungeförderten Tarifen. Im folgenden Text sind wir genau auf dieses Thema eingegangen.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Pflege

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Wenn der Ehepartner für die Pflegeheimkosten zu Kasse gebeten wird!

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Gesetzliche Pflegeversicherung

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Leistungsübersicht der gesetzlichen Pflegeversicherung in den Pflegegraden 1-5.

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Worauf Sie beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollten.

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So viel muss ein Bewohner durchschnittlich im Pflegeheim zahlen.

Formen & Absicherungsvarianten

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