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Die Pflegeversicherung ist die jüngste Säule im System der Sozialversicherungen. Seit der Einführung der Pflegeversicherung, im Jahre 1995 ist jede deutsche Person verpflichtet, sich gegen das Pflegerisiko abzusichern. Seit dem es die Pflegeversicherung (als Sozialversicherung) gibt, hat sich jedoch schon einiges verändert.

Man spricht bei den Änderungen von sogenannten Pflegereformen. In der Pflegereform werden Änderungen der Pflegeversicherung festgelegt. Seit Bestehen der Pflegeversicherung gab es 2 bedeutende Pflegereformen. Die erste Pflegereform brachte, im Jahr 2008, das Pflege Weiterentwicklungsgesetz mit sich. Im Jahr 2012 gab es mit dem Pflege Neuausrichtungsgesetz die zweite, bedeutende Änderung im System der Pflegeversicherung.

2017 Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Anfang 2017 wurde der zweite Teil vom Pflegestärkungsgesetz (PSG II) umgesetzt. Hauptziel war die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Durch die Einführung der Pflegegrade sollen gerade psychisch erkrankte Menschen mit körperlichen Gebrechen gleich gestellt werden. Im Zuge der Einführung des PSG II wurden auch die Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht. Ab 01. 01. 2017 müssen alle Versicherungsnehmer 0,2 Prozentpunkte des Bruttolohns mehr abgeben.

Was wurde hauptsächlich neu eingeführt / verändert?

  • Einführung der 5 Pflegegrade
  • Erhöhung der Pflegeleistungen
  • Erhöhung der Beiträge
  • Einführung eines neuen Begutachtungsverfahrens
  • Pflegeleistungen sollen an die allgemeinen Preiserhöhungen angeglichen werden
  • Bedürfnisse der Antragsteller werden besser berücksichtigt

2015 Das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I)

Im Jahr 2015 wurde das erste Pflegestärkungsgesetz umgesetzt. Hauptpunkt der Reform von 2015 waren, die höheren Leistungssätze der Pflegekassen. Besonders Pflegebedürftige mit Demenz haben damals höhere Leistungen bekommen. Außerdem stiegen die Leistungen der Pflegestufen 0 – 3 (wurden mittlerweile durch 5 Pflegegrade ersetzt) um circa 4% erhöht. Ein weiterer Punkt war der Zuschuss für den Wohnungsumbau. So wurde der Zuschuss für einen altersgerechten Wohnungsumbau um bis zu 4000 Euro erhöht.

Was wurde hauptsächlich neu eingeführt / verändert?

  • Erhöhung des Pflegegeldes
  • Erhöhung der Sachleistungen
  • mehr finanzielle Unterstützung für Hilfsmittel
  • Höherer Zuschuss für barrierefreien Umbau
  • mehr Betreuungskräfte in Pflegeheimen

2012 Das Pflege Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Das Pflege- Neuausrichtungsgesetz wurde am 29. Juni 2012 beschlossen und trat, in wesentlichen Teilen, am 30. Oktober 2012 in Kraft. Der Sinn dieses Gesetzes ist es, die Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz  zu verbessern. Darüber hinaus soll die Bevölkerung privat vorsorgen. Dies wollte man durch die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung erreichen. Am 01. Januar 2013 trat, mit verschiedenen anderen Regelungen, der sogenannte Pflege Bahr in Kraft.

Seit Anfang 2013 gibt es eine staatliche Förderung zur privaten Pflegezusatzversicherung. Bei den sogenannten Pflegebahr Tarifen bekommen Versicherungsnehmer eine monatliche Förderung von fünf Euro. Ein weiterer Vorteil der Pflege Bahr Versicherung ist, dass kein Antragssteller abgewiesen werden darf. Auch Menschen mit Vorerkrankungen können eine, staatlich geförderte, Pflegeversicherung abschließen.

2008 Das Pflege Weiterentwicklungsgesetz (PfWG)

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde am 28. Mai 2008 beschlossen und trat am 01. Juli des Jahres in Kraft. Der Sinn dieses Gesetzes war die strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Man wollte damit erreichen, dass die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen ausgerichtet wird.

Durch das PfWG wurde besonders die häusliche Pflege verbessert. Das Pflegegeld sowie Sachleistungsbeträge wurden ab Juli 2008 erhöht. Außerdem wurde der Anspruch auf Pflegezeit eingeführt. Bei der Pflegezeit handelt es sich um eine „Auszeit“ für Arbeitnehmer. Diese bekommen so die Chance, Angehörige zu pflegen.

Die Erhöhung der Pflegeleistungen erfolgte in den Jahren 2008, 2010 und 2012.
Erhöhung der Leistungen bei häuslicher Pflege:

Pflegestufe Leistungen ab 2008 Leistungen ab 2010 Leistungen ab 2012 Leistungen ab 2013
0 120 €
I 215 € 225 € 235 € 235 €
II 420 € 430 € 440 € 440 €
III 665 € 685 € 700 € 700 €

Anhand von Statistiken kann man erkennen, dass die Pflegereform gut angenommen wurde. Nach der Reform nahmen rund ein Drittel mehr Menschen diese Leistungen in Anspruch als vor der Pflegereform.