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Dieser Tarif wird von der VPV / DFV nicht mehr angeboten.

Über den folgenden Button gelangen Sie direkt zum aktuellen Tarif:

Die VPV hat den Tarif Volkspflege in Zusammenarbeit mit der Deutschen Familienversicherung erstellt. Angelegt an den gesetzlichen Pflegegraden hat man Vergleichsrechner private Pflegeversicherung die Möglichkeit durch den Ergänzungstarif die gesetzlichen Leistungen zu verdoppeln oder zu verdreifachen. Man hat 4 verschiedene Tarifvarianten zur Auswahl.

Tarifinformationen VPV Volkspflege

Folgende Leistungen erhalten Sie im Pflegezusatz Tarif der VPV, ausgehend von der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Variante 1: Basis

Pflegegrad

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

1 125 Euro 901 Euro
2 316 Euro 901 Euro
3 545 Euro 901 Euro
4 728 Euro 901 Euro
5 901 Euro 901 Euro

Variante 2: Komfort (Leistung von Variante Basis + Einmalleistung)

Pflegegrad

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

1 125 Euro 901 Euro
2 316 Euro 901 Euro
3 545 Euro 901 Euro
4 728 Euro 901 Euro
5 901 Euro 901 Euro
Einmalleistung bei Ein- und je Höherstufung in einen Pflegegrad = 2.000 Euro
Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit durch Unfall = 20.000 Euro

Variante 3: Premium

Pflegegrad

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

1 250 Euro 1.802 Euro
2 632 Euro 1.802 Euro
3 1.090 Euro 1.802 Euro
4 1.456 Euro 1.802 Euro
5 1.802 Euro 1.802 Euro

Variante 4: Exklusiv (Leistung von Variante Premium + Einmalleistung)

Pflegegrad

Häusliche Pflege (durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Vollstationäre Pflege

1 250 Euro 1.802 Euro
2 632 Euro 1.802 Euro
3 1.090 Euro 1.802 Euro
4 1.456 Euro 1.802 Euro
5 1.802 Euro 1.802 Euro
Einmalleistung bei Ein- und je Höherstufung in einen Pflegegrad = 2.000 Euro
Einmalleistung bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit durch Unfall = 20.000 Euro

Förderfähig nach Pflege Bahr Tarifdetails im Überblick zum Tarif Volkspflege
Nein die Pflegeversicherung Volkspflege ist nicht förderfahig.

Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
Ja, bei der Pflege durch Familienangehörige oder Laien bekommt man das vereinbarte Pflegetagegeld des jeweiligen Pflegegrades.

Beitragsfreiheit im Leistungsfall
Ja, besteht für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 1, so wird diese von der Beitragspflicht befreit.

Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
in den Absicherungsvarianten Basis und Premium (1 und 3) gibt es keine Einmalleistung. Für alle anderen Varianten gelten folgende Bestimmungen:

Absicherungsvariante Komfort (2)
– Einmalleistung bei Pflege durch Unfall in Höhe von 20.000,-€
– Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 2.000,-€

Absicherungsvariante Exklusiv (4)
– Einmalleistung bei Pflege durch Unfall in Höhe von 40.000,-€
– Einmalleistung bei Einstufung oder Höherstufung in den Pflegegraden je 4.000,-€

Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
Ja, der Versicherer bietet bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre um 5%, oder auf Antrag um den statistischen Verbraucherpreisindex, zu erhöhen.
An der Dynamik kann die versicherte Person auch nach Vollendung des 60. Lebensjahres teilnehmen, sofern sie vor Vollendung des 60. Lebensjahres an den drei unmittelbar vorausgegangenen Versicherungsdynamiken teilgenommen hat.

Verzicht auf Wartezeit
Die VPV verzichtet auf eine Wartezeit.

Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankung
Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

Leistung bei stationärer Reha oder Kur
Ja, auch bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme leistet der Versicherer.

Geltungsbereich Weltweit
Die VPV bietet in Ihrer Pflegezusatzversicherung nach Pflegegraden einen weltweiten Versicherungsschutz an.

Höchstes Aufnahmealter
In der Pflegezusatzversicherung ist eine Aufnahme bis zum 70. Lebensjahr möglich.

Maximal versicherbare Tagessätze
Maximal können die gesetzlichen Leistungen verdreifacht werden.

Gesundheitsfragen

1 Fragen zur Person: Gesundheitsfragen des Tarif Volkspflege
Größe / Gewicht
2 Hat die zu versichernde Person
eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt, sind bei ihr stationäre Behandlungen, Operationen oder Rehamaßnahmen vorgesehen oder angeraten oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft oder bestand bei der zu versichernden Person in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:
Erkrankungen des Nerven – Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Apallisches Syndrom, Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt – Jakob, Demenz, Epilepsie, Gehirnblutung, Kinderlähmung, Koma, Lähmung, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigung des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Pick–Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Depression, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel–Hirn–Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, Suchterkrankung, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre ErkrankungenErkrankungen des Herz – Kreislauf – Systems oder Stoffwechselerkrankungen
Aortenaneuerysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie

Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektionen
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge, HIV – Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ– oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn

Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates
Arm – und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome

Tumorerkrankungen
Gutartige Tumore des Gehirns, bösartige Tumoren, Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems?
3 Ab einem Alter von 65 Jahren werden außerdem folgende Gesundheitsfragen gestellt:
Trägt die zu versichernde Person Körperersatzstücke, Prothesen, Gefäßstützen (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z.B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?