Beitragsbefreiung im Pflegefall – das sollten Sie wissen

  • Wann entfällt der Beitrag in der Pflegezusatzversicherung?
  • Welche Tarife bieten eine Beitragsbefreiung – und welche nicht?
  • Unterschiede zwischen Pflege Bahr, Pflegetagegeld & Pflegerente
  • Wichtige Details zu Kombinationstarifen

Beitragsbefreiung in der Pflegezusatzversicherung

Im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung gibt es Tarife, welche eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall vorsehen.

Je nach Gesellschaft und Angebot kann die Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 greifen.

Versicherte Personen, die sich zum Beispiel für einen Tarif mit einer Befreiung ab Pflegegrad 1 entschieden haben, sind ab Erreichen dieses Pflegegrades von der Verpflichtung zur Beitragszahlung befreit.

👉 Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung läuft weiter – aber ohne Beitragszahlung.

Tarife mit Beitragsbefreiung

1. Pflegetagegeld Tarife

Bei den Angeboten einer normalen Pflegetagegeldversicherung kann – je nach Gesellschaft – der Tarif mit oder ohne eine Beitragsbefreiung ausgestattet sein.

So gibt es Gesellschaften, bei denen eine Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 vorgesehen ist. Andere Tarife sehen diese erst ab Pflegegrad 5 vor – oder gar nicht.

👉 Ein genauer Pflegetagegeldversicherung Vergleich zeigt die teils erheblichen Unterschiede zwischen den Tarifen.

👉 Hinweis: Die Ausgestaltung hängt immer vom jeweiligen Tarif ab.

2. Pflegerenten Tarife

Auch bei der Pflegerentenversicherung gibt es Angebote mit einer Beitragsbefreiung.

Diese kann – je nach Tarif – vorgesehen sein ab:

  • Pflegegrad 1
  • Pflegegrad 2
  • Pflegegrad 3
  • Pflegegrad 4
  • Pflegegrad 5
  • oder gar nicht
Infografik zur Beitragsbefreiung in der Pflegeversicherung und Pflegezusatzversicherung: Im Pflegefall keine Beiträge mehr zahlen und voller Versicherungsschutz bleibt bestehen

👉 Hinweis: Auch hier unterscheiden sich die Regelungen je nach Anbieter.

Tarife ohne Beitragsbefreiung

1. Pflege Bahr Tarife

Bei allen Pflege Bahr Tarifen kann eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall nicht vereinbart werden.

Egal welchen Pflegegrad man zugeordnet bekommt – der monatliche Beitrag muss weiterhin gezahlt werden.

Keine Beitragsbefreiung möglich

2. Pflege Bahr Tarife + Ergänzungstarif

Auch bei einem Kombinationstarif aus Pflege Bahr und Ergänzungstarif gilt:

Für den integrierten Pflege Bahr Tarif besteht keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.

Der Ergänzungstarif kann hingegen – je nach Gesellschaft und Angebot – eine Beitragsbefreiung enthalten.

Beispiel:
Ein Tarif mit 50 € monatlichem Beitrag (20 € Pflege Bahr + 30 € Ergänzungstarif):

  • Ergänzungstarif wird beitragsfrei
  • Pflege Bahr Beitrag muss weiter gezahlt werden

👉 Wichtig: Nur ein Teil des Beitrags wird im Leistungsfall beitragsfrei.