Pflegevorsorge ➽ Muss man wirklich möglichst früh abschließen?

Wer sich mit Pflegevorsorge beschäftigt, hört oft denselben Rat:
„Am besten möglichst früh abschließen.“

Doch gerade bei staatlich geförderten Pflege Bahr Tarifen ohne Gesundheitsprüfung stellen sich viele Menschen eine andere Frage.

    • ✓ Der Abschluss ist häufig auch später noch möglich
    • ✓ Gesundheitsfragen entfallen
    • ✓ Gleichzeitig gilt eine Wartezeit von fünf Jahren

💡 Dadurch entsteht ein interessanter Gedankengang:

Muss man eine solche Absicherung wirklich jahrzehntelang bezahlen — oder kann auch ein späterer Abschluss sinnvoll sein?

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Warum viele Menschen über den richtigen Zeitpunkt nachdenken

Bei klassischen Pflegezusatzversicherungen entscheidet häufig der Gesundheitszustand darüber, ob ein Antrag angenommen wird oder nicht.

Bei geförderten Pflege Bahr Tarifen ist das anders.

👉 Der Abschluss erfolgt hier ohne Gesundheitsprüfung.

Genau deshalb beschäftigen sich viele Menschen mit dem richtigen Timing.

Denn wenn ohnehin eine Wartezeit gilt, stellt sich automatisch die Frage:
👉 Warum jahrzehntelang Beiträge zahlen, wenn die Leistungen erst deutlich später relevant werden?

Die 5-jährige Wartezeit ➽ Der entscheidende Punkt

Bei staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen (Pflege Bahr) gilt eine Wartezeit von fünf Jahren.

💡 Das bedeutet:

Die vereinbarten Leistungen stehen erst nach Ablauf dieser Zeit zur Verfügung.

Genau daraus entsteht bei vielen Interessenten folgende Überlegung:
Vielleicht reicht es aus, die Absicherung erst später abzuschließen und die Wartezeit bewusst einzuplanen.

Beispielrechnung ➽ Früh vorsorgen oder später abschließen?

Viele Interessenten vergleichen nicht nur Leistungen, sondern auch die mögliche Beitragsdauer.

Die folgende vereinfachte Beispielrechnung zeigt, warum manche Menschen über einen späteren Abschluss nachdenken.

Beispiel 1 – Abschluss mit 50 Jahren

  • ✓ Monatsbeitrag: ca. 28 €
  • ✓ Pflegebedürftigkeit ab 75 Jahren
  • ✓ Beitragszahlung bis Pflegeeintritt: 25 Jahre

Rechnung:

28 € × 12 Monate × 25 Jahre
= ca. 8.400 € Beiträge bis zum Pflegeeintritt

⚠ Beiträge müssen auch im Leistungsfall weitergezahlt werden.

Beispiel 2 – Abschluss mit 70 Jahren

  • ✓ Monatsbeitrag: ca. 95 €
  • ✓ Pflegebedürftigkeit ab 75 Jahren
  • ✓ Beitragszahlung bis Pflegeeintritt: 5 Jahre

Rechnung:

95 € × 12 Monate × 5 Jahre
= ca. 5.700 € Beiträge bis zum Pflegeeintritt

⚠ Auch hier gilt:
Beiträge müssen im Leistungsfall weitergezahlt werden.

Warum sich diese Frage nicht pauschal beantworten lässt

Die Beispielrechnung zeigt lediglich einen möglichen Denkansatz.

Denn niemand kann exakt vorhersagen, wann Pflegebedürftigkeit tatsächlich eintritt.

💡 Genau darin liegt der entscheidende Punkt:

Die Wartezeit beginnt erst mit Vertragsabschluss.

Tritt der Pflegefall früher ein, besteht bis zum Ablauf der Wartezeit, kein Leistungsanspruch.

Deshalb geht es bei der Pflegevorsorge weniger um „früh“ oder „spät“, sondern vielmehr um die persönliche Situation und das eigene Sicherheitsbedürfnis.

Pflegezusatzversicherung vergleichen ➽ Unterschiede können enorm sein

Nicht jede Pflegezusatzversicherung bietet dieselben Leistungen oder Bedingungen.

Unterschiede gibt es beispielsweise bei:

✔ Leistungen je Pflegegrad
✔ Höhe der Auszahlung
✔ Zahlbeitrag
✔ Tarifbedingungen
✔ Beitragsfreistellung im Leistungsfall

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Vergleich verschiedener Angebote.

👉 Mit unserem Pflegezusatz-Vergleichsrechner lassen sich passende Tarife schnell und unkompliziert gegenüberstellen.

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Hinweis: Im Vergleichsergebnis haben Sie bei jedem Tarif über den Button „Tarif anpassen“ die Möglichkeit diesen individuell zu verändern.