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Älterwerdende Gesellschaft

Die Menschen werden immer älter und das hat viele Gründe. Neben der sich immer weiter entwickelnden medizinischen Versorgung, spielt hier auch der höhere Lebensstandard eine große Rolle. Wir sind ausreichend mit Nahrungsmitteln versorgt, müssen auf wenig verzichten und auch beruflich werden nicht mehr die Höchstleistungen verlangt, wie es früher einmal war. Urlaub und Feiertage, geregelte Arbeitszeiten und bezahlter Krankenstand machen uns das Leben leichter. Es ist nicht mehr ungewöhnlich, dass Männer 80 Jahre alt und Frauen oft sogar 85 und älter werden. Das ist gut so und zeugt von einer gesunden Gesellschaft. Doch nur auf den ersten Blick ist diese Entwicklung rein positiv, denn die immer älter werdende Gesellschaft wirft auch zahlreiche Probleme auf.

Ein hohes Alter ist oft mit Krankheit verbunden. Daraus resultiert häufig eine Pflegebedürftigkeit. Laut Statistik wird sogar jeder zweite Mensch einmal pflegebedürftig, das heißt auf permanente Hilfe im Alltag angewiesen sein. Doch wie funktioniert das mit der Pflege eigentlich? Wie wird die Pflege finanziert? Kann sich das jeder leisten?

Grundsätzlich gibt es, um den finanziellen Aufwand einer Pflege tragen zu können die gesetzliche Pflegeversicherung. Wie viel jemand bekommt hängt davon ab, in welchen Pflegegrad er einzuordnen ist. Diese Pflegegrade reichen von 1 bis 5.

Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 ist für Personen, welche nur geringfügig in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Im Vergleich zum alten System ist nicht nur der zeitliche Aufwand das entscheidende Kriterium. Im Mittelpunkt des neuen Bewertungssystems steht die Selbstständigkeit der Betroffenen. In Pflegegrad 1 erhalten die Betroffen 125 € bei der vollstationären Pflege. Im Rahmen der häuslichen Pflege stehen den Betroffenen 125€ als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieser Geldbetrag kann beispielsweise für Alltagsbegleiter ausgegeben werden. (Alltagsbegleiter für Einkäufe oder Spaziergänge).

Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Pflegegeld. Er wird zugeteilt, wenn die Betroffenen Personen in Ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt sind. Bei der häuslichen Pflege durch Familienangehörige oder Bekannte werden 316 € Pflegegeld bezahlt. Wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt bekommen die Betroffenen 689 €. Bei der vollstationären Pflege wird ein monatliches Pflegegeld von 770€ gezahlt.

Pflegegrad 3

Durch den Pflegegrad 3 wurde sowohl die Pflegestufe 2 als auch die Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz ersetzt. Alle Personen mit einer nachgewiesenen schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, bekommen den Pflegegrad 3 zugewiesen.Bei der häuslichen Pflege durch Angehörige erhalten Versicherte 545€ Pflegegeld pro Monat. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung wird ein monatliches Pflegegeld von 1.298€ gezahlt. Bei der vollstationären Pflege zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung 1.262€ Pflegegeld.

Pflegegrad 4

Den Pflegegrad 4 erhalten alle Personen, welche nachweislich unter schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden. Dieser Pflegegrad hat die Pflegestufe 3 sowie die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz ersetzt. Damit Pflegebedürftige überhaupt Leistungen erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Anschließend führt ein Gutachter vom MDK die Bewertung der Selbstständigkeit durch.Das monatliche Pflegegeld für die häusliche Pflege beträgt 728€ in Pflegegrad 4. Bei der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst werden 1.612€ gezahlt. Wird die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim gepflegt, beträgt das Pflegegeld 1.775€.

Pflegegrad 5

Der Pflegegrad 5 stellt den höchsten Pflegegrad dar. Alle Versicherten welche unter einer schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit leiden, bekommen den Pflegegrad 5 zugesprochen. Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad 5 haben, bekommen die umfangreichsten Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung.Bei der häuslichen Pflege durch Familienangehörige wird in Pflegegrad 5 ein Pflegegeld von 901€ gezahlt. Die Pflegesachleistungen ( Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst) belaufen sich auf 1.995€. Für die vollstationäre Pflege wird ein Pflegegeld von 2.005€ bezahlt.

Wenn jemand pflegebedürftig wird, reicht ein formloser Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Ein Gutachter bestimmt dann den Grad der Pflegebedürftigkeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt dann für Leistungen zu Hause und im Heim je nach Pflegegradeinstufung. Leider kann so aber nur ein Teil der Kosten im Pflegefall abgedeckt werden. In dem ersten Pflegegrad gibt es unter Umständen schon eine Pflegelücke von mehreren hundert Euro im Monat. Deshalb macht es Sinn schon in jungen Jahren eine private Pflegeversicherung abzuschließen, um die Finanzlücke im Pflegefall aufheben zu können.

Auf unserer Internetseite finden sich zahlreiche Informationen und Tests zu diesen privaten Versicherungen, bei denen jeder individuell für sich seine Pflegelücke bestimmen kann und herausfinden kann, welche Form der privaten Pflegeversicherung für ihn Sinn macht, welche Möglichkeiten es gibt und welche Produkte empfohlen werden. Es ist nie zu früh, um an später zu denken, deshalb lohnt sich ein längerer Blick auf dieses Thema auf jeden Fall.