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Tarifbeschreibung Ideal Pflegerente Basis | Klassik | Exklusiv

Die Pflegerentenversicherung von der Ideal bietet mit den Tarifvarianten Basis, Klassik und Exklusiv 3 verschiedene Absicherungsvarianten. Die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann dabei individuell vereinbart werden.

Tarifvarianten
Basis: Pflegegrad 4 – 5
Klassik: Pflegegrad 3 – 5
Exklusiv: Pflegegrad 2 – 5

Zusatzbausteine:
Beitragsbefreiung: Einschluss einer zusätzlichen Beitragsbefreiung bereits ab Pflegegrad 2 in den Tarifen Basis und Klassik (im Tarif Exklusiv ist diese bereits enthalten)
Einmalleistung: Einschluss einer Sofortzahlung bei erstmaligen Eintritt der Pflegerentenzahlung

Achtung: Bevor Sie sich für einen Pflegerenten-Tarif entscheiden, empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag zu lesen. Vergleich Pflegerente vs Pflegetagegeld

Tarifinformationen Ideal Pflegerente Basis | Klassik | Exklusiv

  • Basis — Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege

    Flexibler Tarf: Die Absicherung kann für den Pflegegrad 4 individuell vereinbart werden.

    Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
    4 individuell wählbar individuell wählbar
    5 identisch Pflegegrad 4 identisch Pflegegrad 4

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
    .

    Klassik — Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege

    Flexibler Tarf: Die Absicherung kann für den Pflegegrad 3 und 4 individuell vereinbart werden.

    Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
    3 individuell wählbar individuell wählbar
    4 individuell wählbar individuell wählbar
    5 identisch Pflegegrad 4 identisch Pflegegrad 4

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
    .

    Exklusiv — Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege

    Flexibler Tarf: Die Absicherung kann für den Pflegegrad 2,3 und 4 individuell vereinbart werden.

    Pflegegrad Häusliche Pflege* Vollstationäre Pflege
    2 individuell wählbar individuell wählbar
    3 individuell wählbar individuell wählbar
    4 individuell wählbar individuell wählbar
    5 identisch Pflegegrad 4 identisch Pflegegrad 4

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.


    Alternativ kann auch eine Begutachtung nach ADL (activities of daily living) beantragt werden. Die Leistungen nach ADL sind davon abhängig, dass die versicherte Person in mindestens 4 der nachstehend aufgeführten 9 Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe einer anderen Person bedarf. Dies wird nach objektiven medizinischen bzw. die Pflege begründenden Maßstäben festgestellt.

    Pflegegrad Punktezahl
    2 ab 4
    3 ab 7
    4 und 5 ab 9

    Verichtungen des täglichen Legens:

    • Fortbewegen
      Der Punkt ist erreicht, wenn sich die Versicherte Person auch bei Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Gehhilfe, Rollator, Rollstuhl) nur mit Hilfe einer anderen Person auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortbewegen kann und das Treppensteigen nur mit Stützen oder Festhalten einer anderen Person möglich ist.
    • Aufstehen und Positionswechsel
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person auch bei Inanspruchnahme von Hilfsmitteln (z.B. Gehhilfe, spezieller Griff) nur mit Hilfe einer anderen Person von einer erhöhten Sitzfläche (z.B. Bettkante, Stuhl, Toilette) aufstehen und sich auf einen Rollstuhl, Toilettenstuhl, Sessel o.ä. umsetzen und sich nicht oder nur kurz selbstständig in einer Sitzposition halten kann. Zusätzlich kann sie die Lage im Bett nur nach Reichen einer Hand oder eines Hilfsmittels verändern.
    • Verrichten der Notdurft
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (z.B. spezieller Griffe, Toilette mit Duschfunktion) nur mit Hilfe einer anderen Person die Toilette/den Toilettenstuhl aufsuchen und benutzen kann, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht alleine säubern oder ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann. Besteht eine Inkontinenz, benötigt sie Hilfe einer anderen Person bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z.B. Windeln, Stomabeutel, Dauer-/Katheter).
    • An- und Auskleiden
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person auch bei der Benutzung von Hilfsmitteln (z.B. Schuhlöffel, Knöpfhilfe) nur mit Hilfe einer anderen Person den Ober- und Unterkörper an- und auskleiden kann. Allein mit dem Reichen der Kleidung und der Kontrolle des Sitzes der Kleidung ist der Punkt noch nicht erfüllt.
    • Waschen
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (z.B. Wannengriff, Wannenlift) nur mit Hilfe einer anderen Person ein akzeptables Maß an Körperhygiene einhalten und sich nur in geringem Maße beim Waschen (z.B. Intimbereich, Haare), Duschen, Baden und Abtrocknen selbst beteiligen kann. Die Unfähigkeit, ins Badezimmer zu gelangen, fällt nicht unter diesen Punkt.
    • Essen und Trinken
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person auch bei Benutzung von Hilfsmitteln (z.B. krankengerechtes Essbesteck/Trinkgefäß) nur mit Hilfe einer anderen Person bereits mundgerecht zubereitete Speisen und bereitstehende Getränke aufnehmen kann.
    • Kommunizieren
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, mit anderen Personen zu kommunizieren, das heißt
      · die Versicherte Person kann von sich aus elementare Bedürfnisse nicht mehr oder nur noch durch nonverbale Reaktionen (Mimik, Gestik, Laute) mitteilen und
      · die Versicherte Person antwortet auf Fragen lediglich mit wenigen Worten oder sie weicht meistens vom Gesprächsinhalt ab und
      · die Versicherte Person zeigt keine Eigeninitiative zur Kontaktaufnahme zu Personen innerhalb und außerhalb des direkten Umfeldes und benötigt personelle Unterstützung bei der Nutzung von Kommunikationshilfen (Telefon bedienen/halten, Brief- oder E-Mail Kontakt).
    • Denkvermögen
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person sich und ihrer Umgebung nicht mehr bewusst ist, das heißt die Versicherte Person benötigt den ganzen Tag Hilfe in Form von Erinnern und/oder Auffordern
      · beim Treffen geeigneter Entscheidungen zur eigenen Sicherheit und zum Wohlbefinden und beim Ausführen und Steuern von Alltagshandlungen, da sie die Reihenfolge einzelner Handlungsschritte oder einzelne notwendige Schritte regelmäßig vergisst und
      · beim Planen und Strukturieren des Tagesablaufs und über den Tag hinaus und bei der Auswahl und Durchführung von Freizeitaktivitäten. oder die Versicherte Person ist nicht mehr in der Lage,
      · Personen aus dem näheren Umfeld (z. B. Familienangehörige) zu erkennen und sich an kurz zurückliegende Ereignisse zu erinnern und
      · sich in ihrer gewohnten häuslichen und außerhäuslichen Umgebung zurechtzufinden und dortige Risiken und Gefahren zu erkennen und
      · sich auch unter Nutzung äußerer Orientierungshilfen zeitlich zu orientieren und Tageszeiten mit regelmäßigen Ereignissen (z.B. Mittagessen) zu erkennen und
      · einfache Sachverhalte, Informationen sowie Aufforderungen zu verstehen, wenn diese nicht wiederholt und erläutert werden.
    • Umgang mit Emotionen
      Der Punkt ist erreicht, wenn die Versicherte Person nicht mehr alleine mit Emotionen, Wahrnehmungen, Gefühlen sowie Risiken und Gefahren umgehen kann. Dies liegt vor, wenn die Versicherte Person mindestens zweimal wöchentlich
      · Hilfe einer anderen Person beim Einschlafen, Weiterschlafen und bei motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten (z.B. ständiges Aufstehen, zielloses Umhergehen) benötigt oder
      · verbal oder physisch aggressiv gegenüber sich selbst, anderen Personen oder Gegenständen wird und Unterstützung (z.B. bei der Körperhygiene, der Nahrungsaufnahme) ablehnt oder
      · unter Angstattacken und Wahnvorstellungen leidet. Sie fühlt sich verfolgt/ bedroht/bestohlen und äußert starke Ängste und Sorgen oder
      ·antriebslos und schwer depressiv ist. Sie bringt keine Eigeninitiative für Aktivitäten oder Kommunikation auf, wirkt traurig und/oder apathisch.
  • Verzicht auf Wartezeiten
    Ja, die Ideal verzichtet im Tarif PflegeRente Basis / Klassik / Exklusiv auf eine Wartezeit.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Tarif Basis
    Besteht für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 4, so wird diese von der Beitragspflicht befreit.
    Hinweis: Gegen Zusatzbeitrag kann auch eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 vereinbart werden.

    Tarif Klassik
    Besteht für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 3, so wird diese von der Beitragspflicht befreit.
    Hinweis: Gegen Zusatzbeitrag kann auch eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 vereinbart werden.

    Tarif Exklusiv
    Besteht für die versicherte Person eine Pflegebedürftigkeit mindestens nach Pflegegrad 2, so wird diese von der Beitragspflicht befreit.

  • Erläuterung zur Demenzleistung
    Demenzerkrankte Personen erhalten durch die Einführung der Pflegegrade die gleichen Leistungen wie Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen.

  • Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
    Auch bei der Pflege durch Familienangehörige oder Laien gibt es die vereinbarten Leistungen aus der Ideal Pflegerentenversicherung.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit, die versicherte Pflegerente ohne erneute Gesundheitsprüfung in regelmäßigen Abständen bis zum 80. Lebensjahr zu erhöhen.

    Mögliche Dynamik Varianten

    • 1-5% Jährlich
    • 10% alle 3 Jahre
  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
    Nein, bei diesen Tarifvarianten kann im Leistungsfall die versicherte Pflegerente nicht mehr erhöht werden. Eine Dynamik im Leistungsfall kann aber gegen Zusatzbeitrag individuell vereinbart werden. Tarifinformationen Ideal PflegeRente Basis / Klassik / Exklusiv

  • Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
    Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich weltweit.

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    Nein, eine Einmalleistung ist in den Tarifen Basis | Klassik | Exklusiv nicht enthalten. Bei Bedarf kann jedoch eine Sofortleistung in Höhe von bis zu 12 garantierten Pflegerenten des Pflegegrades 4 und 5 vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt zusätzlich zur erstmaligen Pflegerentenzahlung.

  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
    Ja, auch wenn die Pflegebedürftigkeit auf einer Suchterkrankung beruht leistet die Ideal Pflegerente.

  • Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
    Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

  • Leistung bei stationärer Reha oder Kur
    Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung besteht ein Leistungsanspruch.

  • Höchstes Aufnahmealter
    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 75. Lebensjahr möglich.

  • Maximal versicherbare Pflegerente
    Maximal kann in
    Pflegegrad 2 bis 4000 Euro
    Pflegegrad 3 bis 4000 Euro
    Pflegegrad 4 bis 4000 Euro
    Pflegegrad 5 bis 4000 Euro versichert werden.

  • Förderfähig nach Pflege Bahr
    Nein, Pflegerententarife sind generell nicht förderfahig nach Pflege Bahr.

Gesundheitsfragen im Tarif Basis | Klassik | Exklusiv der Ideal PflegeRente

1Fragen zur Person: Ideal Pflegerente Basis | Klassik | Exklusiv Gesundheitsfragen
Größe / Gewicht

2Bestehen bei Ihnen
körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen durch angeborene Behinderungen oder Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Amputationen oder wurde eine HIV-Infektion festgestellt?

3Besteht ein Grad
der Behinderung/Schädigungsfolgen oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder ist ein GdB/GdS/MdE beantragt?

4Werden Sie zurzeit
oder wurden Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus einem oder mehreren der nachstehend genannten Gründe durch Ärzte, Psychologen, Psychotherapeuten oder in Krankenhäusern (auch ambulant) untersucht oder behandelt?

Bitte beachten Sie, dass die Beispiele nicht abschließend sind. Die Beispiele sollen Ihnen die Antwort erleichtern.

Krankheiten, Beschwerden, Gesundheits- oder Funktionsstörungen:

  • des Herzens oder der Kreislauforgane? (z.B. Bluthochdruck, Koronare Herzerkrankung, Durchblutungsstörung, Krampfadern, Herzfehler, Herzinfarkt, durchgeführte Bypass-Operation oder Stent-Implantation, Herzrhythmusstörungen, Herzmuskelerkrankung, Herzklappenerkrankung, Schlaganfall, Hirnblutung, Thrombose, Lungenembolie)
  • der Atmungsorgane? (z.B. Asthma, chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Schlafapnoe)
  • der Haut? (z.B. Neurodermitis, Lupus erythematodes, Allergie, Ekzem, Psoriasis)
  • der Verdauungsorgane? (z.B. Magen- oder Darmgeschwür, chronische Entzündungen der Speiseröhre, des Magens, des Darms, der Bauchspeicheldrüse oder der Leber, erhöhte Leberwerte, Hepatitis, Gallensteine)
  • der Nieren, der Harnwege, der Prostata oder der Genitalorgane? (z.B. chronische Nierenerkrankung, Nierenstein, Nierenversagen, Dialysebehandlung, Nierenentzündung, Zystenniere, Prostataentzündung, Harninkontinenz)
  • des Gehirns oder des Nervensystems? (z.B. Epilepsie, Multiple Sklerose, Parkinson, Alzheimer, Demenz, Lähmung, Restless-Leg-Syndrom, Neuropathie, chronischer Kopfschmerz)
  • des Gemüts oder der Psyche? (z.B. Angststörung, Burnout-Syndrom, Depression, Neurose, Psychose, Schizophrenie, psychosomatische Störung, Schmerzsyndrom, Schlafstörung, Alkoholismus, Drogenkonsum, Abhängigkeitserkrankung, Selbsttötungsversuch, Überlastungszustand)
  • des Stoffwechsels oder des Blutes? (z.B. Schilddrüsenerkrankung, Zuckerkrankheit (Diabetes), Cholesterinerhöhung, Gicht, Gerinnungsstörung)
  • des Stütz- und Bewegungsapparates, der Knochen, der Gelenke oder der Muskeln? (z.B. Arthrose, Fibromyalgie, Rheuma, Gelenkersatz, Osteoporose, Lähmung, chronische Muskelerkrankung, Kollagenose, Rückenbeschwerden, Bandscheibenvorfall, Morbus Bechterew)
  • der Sinnesorgane Auge und Ohr? (z.B. Fehlsichtigkeit von mehr als 6 Dioptrien, Sehstörung, Netzhauterkrankung, Gesichtsfeldeinschränkung, Grüner Star, Schwerhörigkeit, Schwindel, Ohrgeräusch, Hörsturz)

5Wurden Sie
in den letzten fünf Jahren wegen einer gut- oder bösartigen Tumorerkrankung (z.B. Krebs, Leukämie) ärztlich untersucht oder behandelt bzw. ist eine entsprechende Untersuchung angeraten?

6Wurden Ihnen
in den letzten fünf Jahren über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten Medikamente verordnet?

7Bestehen oder bestanden
bei Ihnen darüber hinaus in den letzten drei Monaten ein oder mehrere der folgenden Beschwerden: wiederkehrende Angstzustände, Vergesslichkeit, andauernde Antriebslosigkeit oder Müdigkeit, Überlastungszustand oder Depression?