Wichtig: Das Versicherungsunternehmen sollte gerade in der Pflegezusatzversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten!
Gerade bei der privaten Pflegezusatzversicherung ist es sehr wichtig, dass die von Ihnen ausgewählte Gesellschaft auf Ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet. Sollte dies nicht der Fall sein, hat das Versicherungsunternehmen „ohne Angabe von Gründen“ die Möglichkeit Sie aus dem bestehenden Vertrag zu kündigen. Dies könnte für Sie erhebliche Probleme bedeuten, wenn Sie zum Beispiel durch inzwischen aufgetretene Erkrankungen nicht mehr bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert werden können. Im schlimmsten Fall haben Sie jahrelang Beitrag bezahlt und stehen zum Schluss ohne Versicherungsschutz da. Deshalb achten Sie bitte bei der Auswahl Ihrer Pflegezusatzversicherung darauf, dass diese in ihren Allgemeinen Vertragsbedingungen auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet.