Übersicht Beitragsanpassungen im aktuellen Tarif Barmenia Pflege 100 / 100D
Beitragsentwicklung Barmenia Pflege 100 / 100D
Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelte sich der monatliche Zahlbeitrag für unseren Musterkunden wie folgt.
Eintrittsalter | |||
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Jahr | 30 Jahre | 50 Jahre | 60 Jahre |
2017 | 51,30€ | 123,30€ | 199,65€ |
2018 | 51,30€ | 123,30€ | 199,65€ |
2019 | 51,30€ | 123,30€ | 199,65€ |
2020 | 57,15€ | 129,75€ | 206,70€ |
Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)
Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.
Pflegegrad | Häusliche Pflege* | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|
1 | 1500 Euro | 1500 Euro |
2 | 1500 Euro | 1500 Euro |
3 | 1500 Euro | 1500 Euro |
4 | 1500 Euro | 1500 Euro |
5 | 1500 Euro | 1500 Euro |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
- Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner um die aktuellen Tarife mit Ihrem bisherigen zu vergleichen.
- Weitere Informationen zum Tarif Barmenia Pflege 100 / 100D
Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Beitragserhöhung?
Variante 1 –> Nichts unternehmen
- In diesem Fall erhöht sich der Zahlbeitrag zum angegebenen Zeitpunkt, wobei die Leistungen gleich bleiben.
Variante 2 –> Herabsetzen der Leistungen
- Um den monatlichen Zahlbeitrag zu reduzieren, können Sie die Absicherungshöhe in den einzelnen Pflegegraden absenken.
Variante 3 –> Wechsel zu einem anderen Versicherer
- Als letzte Möglichkeit bietet sich ein Wechsel der privaten Pflegezusatzversicherung an. Bitte beachten Sie, dass beim Wechsel zu einem neuen Versicherer auch immer eine neue Gesundheitsprüfung erfolgt.
TIPP: Kündigen Sie erst ihren bestehenden Vertrag, wenn eine Annahme beim neuen Versicherer erfolgt ist.
Die aktuellen Tarife inkl. Gesundheitsfragen finden Sie in unserem Vergleichsrechner
Achtung: Beitragsanpassung / Beitragserhöhung ist keine Dynamik !!!
Unterschied zwischen Beitragserhöhung / Beitragsanpassung & Dynamik
Dynamik:
- kein Pflichtprogramm (Dynamik kann auf Wunsch ausgesetzt werden)
- mehr Beitrag = mehr Leistung
In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.
Mehr zum Thema Dynamik finden Sie hier.
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung:
- Pflichtprogramm
- mehr Beitrag – gleiche Leistung
Beitragserhöhung / Beitragsanpassung sind bei allen Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, KFZ sowie Zusatzversicherungen anzutreffen. Hierbei erhöht sich die Versicherungsprämie aber nicht die Leistung. Ein Grund für eine Beitragsanpassung ist meist eine steigende Schadensquote. Der Versicherer bestimmt seine Beiträge anhand der Schadenhäufigkeit und der durchschnittlichen Schadenshöhe. Steigt einer dieser Faktoren gerät die Kalkulation des Versicherers ins Wanken. Um seinen Verpflichtungen weiter nachkommen zu können, ist der Versicherer gezwungen seine Versicherungsbeiträge anzupassen, während die Leistungen sich nicht verändern.
Welches Recht hat der Versicherungsnehmer bei einer Beitragserhöhungen?
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht!!!
Wenn der Versicherer die Versicherungsprämie (Beitrag) erhöht, aber nicht die Leistungen, hat der Versicherungsnehmer ein außerordentlich Sonderkündigungsrecht. Dieser gilt natürlich nicht bei der Anpassung durch Dynamik, weil diese keine Pflicht ist. Der Versicherungsnehmer wird bei Beitragsanpassung umgehend vom Versicherer informiert. Nach Eingang der Information hat der Versicherungnehmer 1 Monat Zeit sein Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die Kündigung wird mit sofortiger Wirkung ausgesprochen, wirksam wird sie aber erst ab dem Zeitpunkt wo die höhere Prämie bezahlt werden muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei gleich bleibener Prämie und sinkener Leistung.
Sonderkündigungsrecht:
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) / § 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel den Umfang des Versicherungsschutzes vermindert, ohne die Prämie entsprechend herabzusetzen.
Achtung bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung wie z.B. der Pflegezusatzversicherung
Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen prüfen Sie bitte:
- besteht mit dem aktuellen Gesundheitszustand die Möglichkeit bei einer anderen Gesellschaft versichert zu werden
- bietet der Wechsel tatsächlich ein besseres Preis- und Leistungsverhältnis
Allgemeines zur Barmenia
Die Barmenia Versicherung ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Wuppertal. Sie wurde 1904 in Leipzig gegründet, damalig als Gewerbekrankenkasse zu Leipzig. Ihr heutiger Name leitet sich vom Stadtteil Barmen in Wuppertal ab. Die Barmenia bietet Versicherung in allen Sparten. Die Hauptbereiche sind Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherungen.
Auszug der Produkte der Barmenia:
- Kfz-Versicherung
- Haftpflicht
- private Krankenversicherung
- Pflegezusatzversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zahnversicherung
- usw.