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In fast allen Versicherungsprodukten wie Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder der privaten Pflegeversicherung wird seitens der Gesellschaft eine Dynamik zum Ausgleich der stetigen Geldentwertung (Inflation) angeboten. Der Vorteil einer solchen Anpassung ist die Möglichkeit die Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Wichtig: Entgegen vieler Meinungen ist eine Dynamik niemals ein Pflichtprogramm und kann auf Wunsch problemlos ausgesetzt werden.

Eigenschaften und Ziel der Dynamik

Sinn und Ziel einer Dynamik ist es die Leistungen zum Beispiel aus einer privaten Pflegeversicherung an die ständig steigenden Kosten anzupassen. So muss zum Beispiel für heute 1000,-€ bei einer angenommenen Inflationsrate von 3% in 10 Jahren 1343,-€ aufgebracht werden um dieselbe Kaufkraft zu erhalten.

Wert heute 1.000,-€ 1.000,-€ 1.000,-€ 1.000,-€
Inflationsrate pro Jahr 3% 3% 3% 3%
Zeitraum 10 Jahre 20 Jahre 30 Jahre 40 Jahre
Zukünftiger Preis 1.343,-€ 1.806,-€ 2.427,-€ 3.262,-€
Zukünftige Kaufkraft
(der ehemals 1.000,-€)
744,-€ 553,-€ 412,-€ 306,-€

Beitragsdynamik in der Pflegeversicherung

Von der Beitragsdynamik spricht man bei der privaten Pflegeversicherung über den Zeitraum indem noch keine Leistungen aus der Zusatzversicherung fließen. In diesem Zeitraum erhöht sich bei einer dynamischen Anpassung die Leistung in den einzelnen Pflegegraden, aber auch der zu zahlende Beitrag. Die Höhe der Dynamik ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich, so bietet die eine, eine Dynamik von 5% alle 2 Jahre, die andere 10% alle 3 Jahre an.

Leistungsdynamik in der Pflegeversicherung

Bei der Leistungsdynamik spricht von dem Zeitraum indem man bereits Leistungen aus seiner privaten Pflegeversicherung erhält. Jetzt kommt es darauf an, welchen Tarif man gewählt hat. Sollte man sich für einen Tarif entschieden haben der bereits ab Pflegegrad 1 oder 2 beitragsfrei ist, könnte man die Dynamik in Anspruch nehmen ohne einen Cent dafür zu bezahlen.

Wie oft kann man die Dynamik aussetzen?

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zu Teilnahme an einer dynamischen Anpassung. Um eine dynamische Anpassung zu widerrufen nehmen Sie einfach das erhaltene Informationsschreiben und vermerken auf diesem „Keine Dynamik gewünscht + Unterschrift“ und senden dies an die jeweilige Gesellschaft zurück.

Achtung: Wer 3 mal (je nach Gesellschaft auch nur 2 mal) hintereinander der Dynamik widerspricht, für den entfällt der Anspruch auf weitere planmäßige Erhöhungen.

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