Münchener Verein Pflege Bahr ➽ Tarif: FörderPflege
Inhaltsverzeichnis
Tarifbeschreibung Münchener Verein Pflege Bahr / FörderPflege
Der Pflege Bahr Tarif vom Münchener Verein FörderPflege gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarife wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei dem Münchener Verein (MV) beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 44 Jahren, monatlich 660€ in Pflegegrad 5.
Achtung!!! Bevor Sie sich für einen reinen Pflege Bahr Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) mit schlechten Leistungen und ungewisser Beitragsentwicklung entscheiden, empfehlen wir Ihnen die folgenden Beiträge zu lesen.
Gesundheitsfragen im Tarif FörderPflege vom Münchener Verein
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
Münchener Verein Pflege Bahr ➽ Online Rechner
Den Pflege Bahr Tarif vom Münchener Verein finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.
Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung
- Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
- Häkchen bei Erstinformationen setzen
- Button „Tarife berechnen“ drücken
- Tarifart „Pflege Bahr“ auswählen (Blaue Leiste)
Sie gelangen nun zur Gesamtübersicht aller verfügbaren Tarife.
Tools & Informationen – Münchener Verein online Rechner
Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.
Beitragsentwicklung Münchener Verein Pflege Bahr FörderPflege
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.
Die Münchener Verein Pflege Bahr Versicherung wurde im Jahr 2017 aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge im Tarif FörderPflege für unseren Musterkunden wie folgt.
Eintrittsalter | |||
---|---|---|---|
Jahr | 45 Jahre | 55 Jahre | 65 Jahre |
2017 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2018 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2019 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2020 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2021 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2022 | 10,75€ | 19,44€ | 35,59€ |
2023 | 14,71€ | 23,80€ | 39,66€ |
2024 | 14,71€ | 23,80€ | 39,66€ |
Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)
Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.
Grad | Häusliche Pflege* |
Vollstationäre Pflege |
---|---|---|
1 | 66 Euro | 66 Euro |
2 | 132 Euro | 132 Euro |
3 | 198 Euro | 198 Euro |
4 | 264 Euro | 264 Euro |
5 | 660 Euro | 660 Euro |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif FörderPflege vom Münchener Verein durchgeführt?
Münchener Verein Pflege Bahr FörderPflege: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr
Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.
Muster-Beispiel:
Auszug AVB
Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
-
- Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt 5 Jahre.
- Dauer der Wartezeit
Auszug Tarifbedingungen
-
- Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entfällt bei Unfällen.
- Entfall der Wartezeit
➽ Fazit: Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles ein, leistet der Versicherer sofort. Für alle anderen Fälle gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.
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