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Tarifbeschreibung Allianz PZTG02 + PZTP02

Bei dieser Absicherungsvariante kombinieren Sie den geförderten Pflege Bahr Tarif PZTG02 mit dem Ergänzungstarif PZTP02. Durch die Kombination der beiden Tarife haben Sie einen Anspruch auf die staatliche Förderung in Höhe von 5,-€ pro Monat. Die maximale Absicherungshöhe liegt ab einen Eintrittsalter von 39 Jahren bei 1800€ in Pflegegrad 5.

Pflege Bahr Tarif: PZTG02

Der Pflege Bahr Tarif PZTG02 von der Allianz gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarif wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei der Allianz beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.

Ergänzungstarif: PZTP02

Der Tarif PZTP02 von der Allianz gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Bei einem starren Tarif kann der Versicherungsnehmer die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 5 selber festlegen. Die Leistungen der restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung aus Pflegegrad 5 abhängig.

Achtung: Bevor Sie sich für eine Kombination mit einem Pflege Bahr Tarif entscheiden, empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag zu lesen. Pflegezusatzversicherung lieber mit oder ohne Förderung

  • Detaillierte Informationen zu den geförderten & ungeförderten Tarifen finden Sie in unserem Vergleichsrechner.

Tarifinformationen Allianz Pflege Bahr Plus PZTG02 + PZTP02

  • Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02

    Beispiel: Diese maximalen Leistungen erhalten Sie, ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren.

    Pflegegrad Häusliche Pflege* Beispiel Vollstationäre Pflege Beispiel
    1 10% 60 Euro 10% 60 Euro
    2 20% 120 Euro 20% 120 Euro
    3 50% 300 Euro 50% 300 Euro
    4 80% 480 Euro 80% 480 Euro
    5 100% 600 Euro 100% 600 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)


    Ergänzungstarif: PZTP02

    Beispiel: Diese Leistungen erhalten Sie, wenn Sie einen Tagessatz von 40€ bzw. 1200€ monatlich in Pflegegrad 5 absichern!

    Pflegegrad Häusliche Pflege* Beispiel Vollstationäre Pflege Beispiel
    1 10% 120 Euro 10% 120 Euro
    2 20% 240 Euro 20% 240 Euro
    3 50% 600 Euro 50% 600 Euro
    4 80% 960 Euro 80% 960 Euro
    5 100% 1200 Euro 100% 1200 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

  • Verzicht auf Wartezeiten

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02
    Nein, die Wartezeit beträgt bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung), sowie auch beim Tarif PZTG02 von der Allianz 5 Jahre. Sie entfällt in diesem Tarif bei unfallbedingter Pflegedürftigkeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese erst nach Ablauf der Wartezeit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

    Hinweis: Bei gemeinsamen Abschluss der beiden Tarife gilt folgendes: Die Wartezeit entfällt.


    Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, der Versicherer verzichtet auf eine Wartezeit. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese sofort einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist in diesen Tarifen nicht vorgesehen.

  • Erläuterung zur Demenzleistung

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Demenzerkrankte Personen erhalten durch die Einführung der Pflegegrade die gleichen Leistungen wie Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen.

  • Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02
    Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld, ohne erneute Gesundheitsprüfung, alle drei Jahre um 5%, maximal bis zur Höhe der allgemeinen Inflationsrate, zu erhöhen. Dies gilt solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


    Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, der Versicherer bietet die Möglichkeit das versicherte Pflegegeld, ohne erneute Gesundheitsprüfung, alle drei Jahre um 5% zu erhöhen, solange die versicherte Person das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall / Leistungsbezug

    Tarifinformationen Allianz Pflege Bahr Plus PZTG02 + PZTP02

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, auch im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld entsprechend erhöht werden.

  • Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, die Allianz verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Pflege im Gebiet der Europäischen Union, den Vertragsstaaten über das Abkommen des Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz. Achtung, dies gilt nur solange die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt werden. (private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung)

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Nein, eine Einmalleistung ist in diesen Tarifen nicht vorgesehen.

  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Die Allianz leistet auch, wenn die Pflegebedürftigkeit auf eine Suchterkrankung beruht.

  • Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, auch bei einem vollstationären Aufenthalt im Krankenhaus gibt es die vereinbarten Leistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung.

  • Leistung bei stationärer Reha oder Kur

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02 + Ergänzungstarif: PZTP02
    Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet die Allianz.

  • Höchstes Aufnahmealter

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02
    Ein maximales Aufnahmealter gibt es im Pflegebahr Tarif PZTG02 nicht.


    Ergänzungstarif: PZTP02
    Maximal ist eine Aufnahme bis zum 69. Lebensjahr in dem Pflegezusatz Tarif PZTP02 möglich.

  • Maximal versicherbare Tagessätze

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02
    Bei diesem Tarif ohne Gesundheitsprüfung kann ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren maximal ein Tagessatz von 20,-€ bzw. monatlich 600,-€ in Pflegegrad 5 versichert werden.


    Ergänzungstarif: PZTP02
    Bei diesem Tarif kann ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren maximal ein Tagessatz von 40,-€ bzw. monatlich 1200,-€ in Pflegegrad 5 versichert werden.

  • Förderfähig nach Pflege Bahr

    Pflege Bahr Tarif: PZTG02
    Ja, dieser Tarif wird staatlich gefördert.
    Die 5,-€ staatliche Förderung werden im Vergleichsrechner bereits berücksichtigt. (Ausgewiesener Beitrag nach Abzug der Förderung)


    Ergänzungstarif: PZTP02
    Der Pflegezusatz Tarif PZTP02 ist nicht förderfähig.

Gesundheitsfragen im Pflege Bahr Tarif PZTG02

1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Allianz PZTG02 Gesundheitsfragen
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
  • Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
  • Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.

Gesundheitsfragen im Ergänzungstarif PZTP02

1Fragen zur Person: Allianz PZTP02 Gesundheitsfragen
Größe / Gewicht

2Besteht bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit,
Pflegebedürftigkeit oder wurde eine Pflegestufe beantragt?

3Besteht oder bestand bei Ihnen in den letzten 5 Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
ALS (amyotrophe Lateralsklerose), Alkoholabhängigkeit, Alzheimer, Bewegungskoordinationstörungen (Ataxien), Bluter (Hämophilie), Chorea Huntington, Demenz, Diabetes, Hepatitis C, Herzinfarkt, HIV-Infektion, Hirnatrophie, Hirnblutung, Krebs, Multiple Sklerose (MS), Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Nierendialyse, Organtransplantation, Parkinson, Rheuma, Schizophrenie, Schlaganfall, Wachkoma

4Waren Sie in den letzten 12 Monaten in ambulanter / stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie regelmäßig Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?
Arterienverkalkung (Arteriosklerose), Arthritis, Arthrose, Bluthochdruck, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), Epilepsie, Gelenkersatz (TEP), Gerinnungsstörung, Gicht, Herzinsuffizienz, Herzfehler, Herzschrittmacher, Hypercholesterinämie, Koronare Herzerkrankung (KHK), Krebs, Lähmungen, Leberzirrhose, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Netzhautablösung, Nierenfunktionsstörung, Osteoporose, psychische Erkrankungen, Schlafapnoe-Syndrom, Schwindel, Vorhofflimmern)

5 Ab dem 60. Lebensjahr:
Welche verschreibungspflichtigen Medikamente nehmen Sie regelmäßig ein?

6 Ab dem 60. Lebensjahr:
Wer ist Ihr Hausarzt oder der Arzt der Sie am besten kennt?

Beitragsentwicklung Allianz Pflege Bahr Plus PZTG02 + PZTP02

Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung

Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.

Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.