Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Bahr ➽ Tarif: FörderPflege

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Tarifbeschreibung Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Pflege Bahr / FörderPflege

Der Pflege Bahr Tarif BBKK FörderPflege gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarife wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei der BBKK FörderPflege beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 43 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.

Achtung!!! Bevor Sie sich für einen reinen Pflege Bahr Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) mit schlechten Leistungen und ungewisser Beitragsentwicklung entscheiden, empfehlen wir Ihnen die folgenden Beiträge zu lesen.

➽ Pflegezusatzversicherung lieber mit oder ohne Förderung

➽ Pflegezusatzversicherung trotz Vorerkrankungen

  • Den Tarif FörderPflege von der Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) finden Sie natürlich auch in unserem Vergleichsrechner unter dem Namen: VKB | BBKK | UKV FörderPflege

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Leistungen BBKK Pflege Bahr FörderPflege

  • Leistung bei häuslicher- und vollstationärer Pflege

    Beispiel: Diese maximalen Leistungen erhalten Sie, ab einem Eintrittsalter von 43 Jahren.

    Pflegegrad Häusliche
    Pflege*
    Beispiel Vollstationäre
    Pflege
    Beispiel
    1 10% 60 Euro 10% 60 Euro
    2 20% 120 Euro 20% 120 Euro
    3 40% 240 Euro 40% 240 Euro
    4 70% 420 Euro 70% 420 Euro
    5 100% 600 Euro 100% 600 Euro

    *(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

  • Alterungsrückstellungen / Stabiler Beitrag
    Ja, ab einem Alter von 18 Jahren werden in diesem Tarif Alterungsrückstellungen gebildet, welche der Beitragsstabilität dienen.

  • Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß SGB / Sozialgesetzbuch
    Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und Feststellung der Leistungsvoraussetzungen erfolgen gemäß den Richtlinien des SGB.

  • Verzicht auf Wartezeiten
    Nein, die Wartezeit beträgt bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung), sowie auch beim Tarif FörderPflege von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) 5 Jahre. Sollte die versicherte Person direkt nach Abschluss der Versicherung pflegebedürftig werden, hat diese erst nach Ablauf der Wartezeit einen Anspruch auf die vereinbarte Leistung.

  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall
    Nein, eine Beitragsfreiheit im Leistungsfall ist bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen (ohne Gesundheitsprüfung) nicht enthalten. Der Tarif von der Bayrischen Beamtenkrankenkasse zählt zu diesen Tarifen.

  • Erläuterung zur Demenzleistung
    Demenzerkrankte Personen erhalten durch die Einführung der Pflegegrade die gleichen Leistungen wie Pflegebedürftige aus körperlichen Gründen.

  • Leistung auch bei Pflege durch Familienangehörige / Laienpflege
    Ja, die vereinbarte Leistung wird auch bei Pflege durch Familienangehörige, Freunde, Nachbarn oder sonstigen Laien erbracht.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung
    Nein, der Versicherer bietet keine Möglichkeit das versicherte Pflegegeld zu erhöhen. Achtung, Tarife ohne Dynamik sind generell nicht empfehlenswert. Lesen Sie hier mehr.

  • Dynamik ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall / Leistungsbezug
    Nein, im Leistungsfall kann das versicherte Pflegegeld nicht erhöht werden.

    Tarifinformationen Bayerische Beamtenkrankenkasse Pflege Bahr FörderPflege

  • Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
    Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.

  • Geltungsbereich
    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz. Achtung, dies gilt nur solange die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt werden. (Private oder gesetzliche Pflegepflichtversicherung muss fortbestehen.)

  • Einmalleistungen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit
    Nein, eine Einmalleistung im Leistungsfall wird bei diesem, sowie bei allen anderen reinen Pflege Bahr Tarifen nicht angeboten.

  • Leistung bei Pflegebedürftigkeit durch Suchterkrankungen
    Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) leistet auch, wenn die Pflegebedürftigkeit auf eine Suchterkrankung beruht.

  • Leistung bei stationärem Aufenthalt im Krankenhaus
    Ja, auch bei einer vollstationären Heilbehandlung leistet der Versicherer.

  • Leistung bei stationärer Reha oder Kur
    Ja, auch bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, Kur- oder Sanatoriumsbehandlung leistet der BBKK Tarif.

  • Höchstes Aufnahmealter
    Nein, ein maximales Aufnahmealter gibt es nicht.

  • Maximal versicherbare Tagessätze
    Bei diesem Tarif ohne Gesundheitsprüfung kann ab einem Eintrittsalter von 43 Jahren maximal ein Tagessatz von 20,-€ bzw. monatlich 600,-€ in Pflegegrad 5 versichert werden.

  • Förderfähig nach Pflege Bahr
    Ja, dieser Tarif wird staatlich gefördert.
    Die 5,-€ staatliche Förderung werden im Vergleichsrechner bereits berücksichtigt. (Ausgewiesener Beitrag nach Abzug der Förderung)

Gesundheitsfragen im Tarif FörderPflege der BBKK

1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) Gesundheitsfragen
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
  • Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
  • Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.

BBKK Pflege Bahr ➽ Online Rechner

Den Pflege Bahr Tarif von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.

Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung

  1. Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
  2. Häkchen bei Erstinformationen setzen
  3. Button „Tarife berechnen“ drücken
  4. Tarifart „Pflege Bahr“ auswählen (Blaue Leiste)

Sie gelangen nun zur Gesamtübersicht aller verfügbaren Tarife.

Tools & Informationen – BBKK online Rechner

Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.

  • Tarifinformationen Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Tarif. Hinweis: Wenn Sie über den Reiter „Tarif anpassen“ Veränderungen am Tarif vornehmen, werden die Tarifinformationen automatisch angepasst.

  • Tarif anpassen Hier können Sie die Höhe der Absicherung für jeden Tarif individuell anpassen und angebotene Zusatzbausteine mit an- oder abwählen. (Ausnahme Pflege Bahr Tarife, hier kann die Höhe der Absicherung nicht verändert werden.)

  • Gesundheitsfragen Diese Gesundheitsfragen bzw. Voraussetzungen werden von der jeweiligen Gesellschaft bei Antragsstellung abgefragt.

  • PDF´s und mehr Hier finden Sie von jedem Tarif die Tarifbedingungen, AVB, Prospekt usw..

Jetzt unverbindlich den Beitrag zur BBKK Pflege Bahr berechnen!

Hinweis: Der Vergleichsrechner verfügt über einen integrierten Krankheitsfilter, um schnell und einfach die Tarife nach versicherbaren Vorerkrankungen zu filtern.

Beitragsentwicklung BBKK Pflege Bahr FörderPflege

Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung

Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.

Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.

Die BBKK Pflege Bahr Versicherung wurde im Jahr 2017 aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge im Tarif FörderPflege für unseren Musterkunden wie folgt.

Eintrittsalter
Jahr 45 Jahre 55 Jahre 65 Jahre
2017 11,20€ 20,00€ 35,60€
2018 11,20€ 20,00€ 35,60€
2019 11,20€ 20,00€ 35,60€
2020 16,80€ 27,20€ 45,60€
2021 18,60€ 29,60€ 49,00€
2022 18,60€ 29,60€ 49,00€
2023 18,60€ 29,60€ 49,00€
2024 18,60€ 29,60€ 49,00€
2025 18,60€ 29,60€ 49,00€
Hinweis: Die 5,-€ Förderung wurden im ausgewiesenen Beitrag bereits abgezogen.

 

Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)

Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.

Pflegegrad Häusliche
Pflege*
Vollstationäre
Pflege
1 60 Euro 60 Euro
2 120 Euro 120 Euro
3 240 Euro 240 Euro
4 420 Euro 420 Euro
5 600 Euro 600 Euro

*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)

Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif BBKK FörderPlege durchgeführt?

  • 01.05.2021
    Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) führt / führte zum 01.05.2021 eine Beitragserhöhung in dem Pflege Bahr Tarif FörderPflege durch. Je nach Alter der versicherten Person werden bzw. wurden die monatlichen Beiträge bei unserem Musterkunden (siehe oben) um 7 % bis 10 % angehoben.

  • 01.05.2020
    Die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) führte zum 01.05.2020 eine Beitragserhöhung in dem Pflege Bahr Tarif FörderPflege durch. Je nach Alter der versicherten Person wurden die monatlichen Beiträge im Durchschnitt um 20 % bis 50% angehoben.

Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) FörderPflege: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr

Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.

Muster-Beispiel:

Auszug AVB

Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?

    • Dauer der Wartezeit
      Die Wartezeit beträgt 5 Jahre.

Auszug Tarifbedingungen

    • Entfall der Wartezeit
      Die Wartezeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entfällt bei Unfällen.

 ➽ Fazit: Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles ein, leistet der Versicherer sofort. Für alle anderen Fälle gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.