Tarifbeschreibung Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) PZ + PG
Bei dieser Absicherungsvariante kombinieren Sie den geförderten Pflege Bahr Tarif PZ mit dem Pflegetageld Ergänzungstarif PG. Durch die Kombination der beiden Tarife haben Sie einen Anspruch auf die staatliche Förderung in Höhe von 5,-€ pro Monat.
Pflege Bahr Tarif: PZ
Der Pflege Bahr Tarif PZ von der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarif wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei der SDK beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.
Ergänzungstarif: PG
Der Pflegezusatz-Tarif PG von der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) ist ein sogenannter flexibler Tarif. In diesem Tarif kann der Versicherungsnehmer die gewünschte Absicherung für jeden einzelnen Pflegegrad individuell festlegen. Auch eine unterschiedliche Gestaltung der Absicherung zwischen ambulanter und stationärer Pflege ist möglich. Weiterhin bietet die SDK verschiedene Zusatzbausteine an, um die Absicherung individuell an Ihren Bedarf anzupassen.
Zusatzbausteine:
Dynamik: Einschluss der Dynamik auch über das 70. Lebensjahr hinaus
PGU: Vereinbaren einer Einmalleistung infolge eines Unfalles bei erstmaligen Eintritt in mindestens Pflegegrad 2
Achtung: Bevor Sie sich für eine Kombination mit einem Pflege Bahr Tarif entscheiden, empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag zu lesen. Pflegezusatzversicherung lieber mit oder ohne Förderung
Gesundheitsfragen im Pflege Bahr Tarif PZ
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
Gesundheitsfragen im Ergänzungstarif PG
1Fragen zur Person:
Größe / Gewicht
2Besteht bereits Pflegebedürftigkeit
(auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt), Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. Anträge auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung gestellt?
3Besteht oder bestand innerhalb der letzten 5 Jahre eine der folgenden Erkrankungen?
Gehirnblutung, Hirntumor, Hirnleistungsstörungen, Parkinson, Alzheimer, Demenz, Creutzfeld-Jakob, Osteoporose*, Amyotrophische Lateralsklerose, Muskelatrophie, Muskeldystrophie, Knochenmarkinsuffizienz (Aplastische Anämie), Sarkoidose*, Kinderlähmung, Querschnittslähmung, Fehlbildungen*, Down-Syndrom, Chorea Huntington, Multiple Sklerose, Arteriosklerose / Arterienverkalkung, Koronare Herzkrankheit (z. B. Herzinfarkt, Angina pectoris, Bypass-Operation, Ischämie), Schlaganfall, Leberzirrhose, Leberfibrose, chronische Hepatitis, chronische Nierenerkrankungen*, Krebs, Diabetes mellitus (Zucker), psychische Erkrankungen*, HIV-Infektion, rheumatische Erkrankungen, Morbus Bechterew, Lungenemphysem, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Koma, Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit
Wurde die Frage mit „ja“ beantwortet und besteht oder bestand ausschließlich eine der mit * gekennzeichneten Erkrankungen, ist eine Prüfung der Versicherungsfähigkeit möglich.
4Besteht bereits Pflegebedürftigkeit
(auch wenn noch nicht ärztlich festgestellt) oder wurden jemals Anträge auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?
Beitragsentwicklung Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) PZ + PG
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.