SDK Pflege Bahr ➽ Tarif: PZ
Inhaltsverzeichnis
Tarifbeschreibung SDK Pflege Bahr / PZ
Der Pflege Bahr Tarif PZ von der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. (SDK) gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarif wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei der SDK beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 39 Jahren, monatlich 600€ in Pflegegrad 5.
Achtung!!! Bevor Sie sich für einen reinen Pflege Bahr Tarif (ohne Gesundheitsprüfung) mit schlechten Leistungen und ungewisser Beitragsentwicklung entscheiden, empfehlen wir Ihnen die folgenden Beiträge zu lesen.
Gesundheitsfragen im Tarif PZ der SDK
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
SDK Pflege Bahr ➽ Online Rechner
Den Pflege Bahr Tarif von der SDK finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.
Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung
- Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
- Häkchen bei Erstinformationen setzen
- Button „Tarife berechnen“ drücken
- Tarifart „Pflege Bahr“ auswählen (Blaue Leiste)
Sie gelangen nun zur Gesamtübersicht aller verfügbaren Tarife.
Tools & Informationen – SDK online Rechner
Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.
Beitragsentwicklung SDK Pflege Bahr PZ
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.
SDK Pflege Bahr PZ: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr
Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.
Muster-Beispiel:
Auszug AVB
Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
-
- Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt 5 Jahre.
- Dauer der Wartezeit
Auszug Tarifbedingungen
-
- Entfall der Wartezeit
Die Wartezeit nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) entfällt bei Unfällen.
- Entfall der Wartezeit
➽ Fazit: Tritt die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalles ein, leistet der Versicherer sofort. Für alle anderen Fälle gilt eine Wartezeit von 5 Jahren.
PDF Dokumente: