Tarifbeschreibung Münchener Verein FörderPflege +Deutsche PrivatPflege
Bei dieser Absicherungsvariante kombinieren Sie den geförderten Pflege Bahr Tarif FörderPflege mit dem Ergänzungstarif Deutsche PrivatPflege. Durch die Kombination der beiden Tarife haben Sie einen Anspruch auf die staatliche Förderung in Höhe von 5,-€ pro Monat.
Pflege Bahr Tarif: FörderPflege
Der Pflege Bahr Tarif vom Münchener Verein Förder Pflege gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Jeder Pflege Bahr Tarife wird monatlich mit 5€ vom Staat gefördert. Bei allen Pflege Bahr Tarifen wird die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden von der jeweiligen Gesellschaft fest vorgegeben. Es kann weder eine höhere noch geringere Leistung vereinbart werden. Bei dem Münchener Verein (MV) beträgt die Höhe der Absicherung ab einem Eintrittsalter von 44 Jahren, monatlich 660€ in Pflegegrad 5.
Zusatzbausteine*:
495: Reduzierung der Wartezeit von 5 auf 3 Jahre | Entfall der Wartezeit bei Unfall | Weltweite Leistung | Einschluss Dynamisierung | Beitragsbefreiung, sofern im Ergänzungstarif vereinbart
Ergänzungstarif: Deutsche PrivatPflege
Der Tarif Deutsche PrivatPflege vom Münchener Verein zählt zu den starren bzw. statischen Pflegezusatztarifen. Bei einem starren Tarif kann der Versicherungsnehmer die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 5 selber festlegen. Die Leistungen der restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung aus Pflegegrad 5 abhängig. Obwohl dieser Tarif zu den starren Tarifen gehört ist er sehr offen zu gestalten. So kann der Versicherungsnehmer aufgrund der verschiedenen Absicherungsvarianten selber festlegen, welche Pflegegrade versichert werden sollen. Außerdem kann eine Einmalleistung sowie eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 mit eingeschlossen werden.
Absicherungsvarianten:
Premiumschutz (Pflegegrad 1-5)
Komfortschutz (Pflegegrad 2-5)
Kompaktschutz (Pflegegrad 3-5)
Basisschutz (Pflegegrad 4-5)
Zusatzbausteine*:
421B: Einschluss der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2
423B: Einschluss der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
434: Vereinbaren einer Einmalleistung bei erstmaligen Eintritt in mindestens Pflegegrad 2
439: Vereinbaren einer Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bei erstmaligen Eintritt in mindestens Pflegegrad 2
*Können nur abgeschlossen werden, wenn die versicherte Person bei Abschluss nicht älter als 75 Jahre ist.
Achtung: Bevor Sie sich für eine Kombination mit einem Pflege Bahr Tarif entscheiden, empfehlen wir Ihnen folgenden Beitrag zu lesen. Pflegezusatzversicherung lieber mit oder ohne Förderung
Gesundheitsfragen im Pflege Bahr Tarif FörderPflege
1Bei allen reinen Pflege Bahr Tarifen werden keine Gesundheitsfragen gestellt.
Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen, um einen solchen Tarif inkl. staatliche Förderung abschließen zu können.
- Mindestalter 18 Jahre
- Wohnsitz in Deutschland
- Eine gesetzliche- oder private Pflegepflichtversicherung muss bestehen.
- Kein Bezug von Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung vor oder zum Zeitpunkt des Abschlusses.
- Es besteht kein anderweitiger Pflege Bahr Vertrag.
Gesundheitsfragen im Ergänzungstarif Deutsche PrivatPflege
1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweise zu psychischen Erkrankungen
- Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
- Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:
bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Beitragsentwicklung Münchener Verein FörderPflege +Deutsche PrivatPflege
Achtung!! Hinweis zur Beitragsentwicklung
Bitte bedenken Sie, dass ein Großteil der abgeschlossenen Pflege Bahr Verträge sich immer noch in der leistungsfreien Wartezeit von 5 Jahren befinden.
Erst nach Ablauf der Wartezeit können pflegebedürftige Personen Leistungen aus Ihren Verträgen erhalten. Wie sich also der Beitrag, tatsächlich im Durchschnitt inkl. Leistungsfällen entwickelt, werden wir wohl erst in den kommenden Jahren erfahren.