Münchener Verein Private Pflegeversicherung ➽ Tarif: Deutsche Privat Pflege
Inhaltsverzeichnis
Tarifbeschreibung Münchener Verein Pflegeversicherung / Deutsche PrivatPflege
Der Tarif Deutsche PrivatPflege vom Münchener Verein zählt zu den starren bzw. statischen Pflegezusatztarifen. Bei einem starren Tarif kann der Versicherungsnehmer die finanziellen Leistungen für Pflegegrad 5 selber festlegen. Die Leistungen der restlichen Pflegegrade 1 – 4 sind prozentual von der gewünschten Absicherung aus Pflegegrad 5 abhängig. Obwohl dieser Tarif zu den starren Tarifen gehört, ist er sehr offen zu gestalten. So kann der Versicherungsnehmer aufgrund der verschiedenen Absicherungsvarianten selber festlegen, welche Pflegegrade versichert werden sollen. Außerdem kann eine Einmalleistung sowie eine Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 mit eingeschlossen werden.
Absicherungsvarianten:
Premiumschutz (Pflegegrad 1-5)
Komfortschutz (Pflegegrad 2-5)
Kompaktschutz (Pflegegrad 3-5)
Basisschutz (Pflegegrad 4-5)
Zusatzbausteine*:
421B: Einschluss der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2
423B: Einschluss der Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
434: Vereinbaren einer Einmalleistung bei erstmaligem Eintritt in mindestens Pflegegrad 2
439: Vereinbaren einer Einmalleistung bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit bei erstmaligem Eintritt in mindestens Pflegegrad 2
*Können nur abgeschlossen werden, wenn die versicherte Person bei Abschluss nicht älter als 75 Jahre ist.
Gesundheitsfragen im Tarif Deutsche Privat Pflege vom Münchener Verein
1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
-
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
-
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
-
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
-
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
-
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweise zu psychischen Erkrankungen
- Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
- Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:
bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Münchener Verein Pflegeversicherung Deutsche PrivatPflege ➽ Online Rechner
Den Pflegezusatz Tarif vom Münchener Verein finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.
Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung
- Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
- Häkchen bei Erstinformationen setzen
- Button „Tarife berechnen“ drücken
- Tarifart „Pflegetagegeld“ auswählen
Sie gelangen nun zur Gesamtübersicht aller verfügbaren Tarife.
Tools & Informationen – Münchener Verein online Rechner
Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.
Beitragsentwicklung Münchener Verein Pflegezusatzversicherung Deutsche Privat Pflege
Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.
Eintrittsalter | |||
---|---|---|---|
Jahr | 30 Jahre | 50 Jahre | 60 Jahre |
2017 | 34,46€ | 59,85€ | 86,32€ |
2018 | 34,46€ | 59,85€ | 86,32€ |
2019 | 35,50€ | 61,14€ | 87,92€ |
2020 | 37,29€ | 63,55€ | 90,93€ |
2021 | 42,77€ | 71,66€ | 101,64€ |
2022 | 44,12€ | 73,39€ | 103,93€ |
2023 | 45,36€ | 75,96€ | 107,90€ |
2024 | 47,83€ | 79,97€ | 113,48€ |
Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)
Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.
Pflegegrad | Häusliche Pflege* |
Vollstationäre Pflege |
---|---|---|
1 | 150 Euro | 150 Euro |
2 | 375 Euro | 375 Euro |
3 | 750 Euro | 750 Euro |
4 | 1125 Euro | 1125 Euro |
5 | 1500 Euro | 1500 Euro |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif Münchener Verein PrivatPflege durchgeführt?
Münchener Verein PrivatPflege: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr
Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.
Beispiel:
Auszug AVB
Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
-
- Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt 3 Jahre. Sie entfällt bei Unfällen.
- Dauer der Wartezeit
Auszug Tarifbedingungen
-
- Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
Die Wartezeit nach der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfällt.
- Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
➽ Fazit: Es gibt keine Wartezeiten
PDF Dokumente: