DKV Pflegezusatzversicherung
Tarif: PTG
DKV Pflegezusatzversicherung | Tarif: PTG
Inhaltsverzeichnis
Tarifbeschreibung DKV Pflegezusatzversicherung / PTG
Der Pflegezusatz – Tarif PTG von der DKV (Deutsche Krankenversicherung AG) gehört zu den starren bzw. statischen Tarifen in der privaten Pflegeversicherung. Bei dieser Form der Absicherung kann der Versicherungsnehmer nur die finanzielle Absicherung für den Pflegegrad 4 selber festlegen. Die anderen Pflegegrade sind prozentual von diesem abhängig. Besonders an diesem Tarif ist, dass bei vollstationärer Pflege bereits ab Pflegegrad 1 / 100% der Leistungen erbracht werden. Im Pflegegrad 5 erhält der Versicherungsnehmer bei ambulanter sowie vollstationärer Pflege 150% der vereinbarten Leistungen.
Gesundheitsfragen im Tarif PTG der DKV
1Haben Sie
– eine diagnostizierte Schwerhörigkeit oder Hörschädigung?
– ein transplantiertes Organ, künstliche Gelenke, Implantate (außer Zahnimplantate)?
Besteht eine Pflegebedürftigkeit, ein anerkannter Grad einer Behinderung bzw. Erwerbsminderung? Ist ein Antrag auf Anerkennung einer solchen Beeinträchtigung gestellt? Oder ist eine solche Beantragung beabsichtigt?
Bei Beantwortung der Frage mit „ja“ wird nach folgenden Erkrankungen gefragt:
1.1 Schwerhörigkeit oder Hörschädigung
1.2 Organtransplantation
1.3 Künstliche Gelenke oder sonstige Implantate, außer Zähnen (z. B. künstliche Knie- oder Hüftgelenke, Brustimplantate)
1.4 Pflegebedürftigkeit besteht. Oder es ist ein Antrag auf Anerkennung einer solchen gestellt bzw. beabsichtigt zu stellen.
1.5 Grad einer Behinderung bis einschließlich 50% ist anerkannt.
1.6 Grad einer Behinderung über 50% ist anerkannt. Oder es ist ein Antrag auf Anerkennung einer Behinderung gestellt bzw. beabsichtigt zu stellen.
1.7 Erwerbsminderung bis einschließlich 50 % besteht.
1.8 Erwerbsminderung über 50% besteht. Oder es ist ein Antrag auf Anerkennung einer Erwerbsminderung gestellt bzw. beabsichtigt zu stellen.
2Wurden Sie in den letzten 4 Jahren
aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden behandelt oder beraten? Sind Untersuchungen und Behandlungen aufgrund von Krankheiten oder Beschwerden angeraten oder beabsichtigt?
Bei Beantwortung der Frage mit „ja“ wird nach folgenden Erkrankungen gefragt:
2.1 Chronische Erkrankungen des Nervensystems:
Epilepsie, neuromuskuläre Erkrankungen (z.B. fortschreitende Muskelschwäche), Parkinson, Multiple Sklerose, Lähmungen, Amyotrophe Lateralsklerose, Chorea Huntington, Polyneuropathie
2.2 Chronische Darmerkrankungen
(z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Kurzdarmsyndrom)
2.3 Chronische Nierenerkrankungen
(z.B. verminderte Nierenfunktion, Glomerulonephritis)
2.4 Schwere chronische Erkrankungen der Atmungsorgane:
Lungenemphysem, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Mukoviszidose, Schlafapnoe-Syndrom, Sarkoidose
2.5 Erkrankungen des Herzens und der Herzkranzgefäße
(z.B. koronare Herzkrankheit [KHK], Herzinfarkt, Herzmuskelschwäche, Herzklappenfehler, Herzschrittmacher, Vorhoflimmern)
2.6 Arterielle Gefäßerkrankungen:
Aortenerweiterung, Verengung oder Verschluss von Schlagadern (z.B. periphere arterielle Verschlusskrankheit)
2.7 Durchblutungsstörung des Gehirns:
Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke (TIA), Hirnblutung, Carotisstenose (Verengung der Halsschlagader)
2.8 Lebererkrankungen:
chronische Virushepatitis, Leberzirrhose, Hämochromatose
2.9 Krebs und sonstige bösartige Erkrankungen (z.B. Leukämie, Lymphom)
2.10 Psychische Erkrankungen oder Störungen
(z.B. Depression, Schizophrenie, Zwangsstörung, Demenz; Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten, Drogen)
2.11 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus), angeborene Stoffwechselerkrankungen
2.12 HIV-Infektion, Tuberkulose, Bluterkrankheit
2.13 Fehlbildungen des Bewegungsapparats oder der inneren Organe sowie Chromosomenanomalien (z. B. Down-Syndrom)
2.14 Chronische Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems:
Rheuma, Morbus Bechterew, Osteoporose, Fibromyalgie, chronisches Schmerzsyndrom, Osteomyelitis
2.15 Gelenkerkrankungen (z.B. Arthrose, Arthritis, Gicht)
2.16 Stationärer Krankenhausaufenthalt wegen Wirbelsäulenerkrankungen (z.B. Bandscheibenvorfall)
2.17 Hörsturz, Tinnitus, Schwindel, Gleichgewichtsstörung
2.18 Lymphödem (Stauung der Lymphgefäße)
2.19 Grüner Star oder Netzhauterkrankungen
2.20 Unterschiedliche Beinlängen (über 2 cm Differenz)
2.21 Blasenschwäche oder mehrfache Harnwegsinfekte
2.22 Hypertonie (Bluthochdruck)
2.23 Fettstoffwechselstörung, Fettleber, erhöhte Harnsäure
3Fragen zur Person
Größe / Gewicht
DKV Pflegezusatzversicherung PTG ➽ Online Rechner
Den Pflegezusatz Tarif von der DKV finden Sie auch in unserem Vergleichsrechner.
Online Rechner: Vorgehensweise & Tariferläuterung
- Vergleichsrechner öffnen und die geforderten Daten (Geburtsdatum, Versicherungsbeginn & Absicherungshöhe) eintragen
- Häkchen bei Erstinformationen setzen
- Button „Tarife berechnen“ drücken
- Tarifart „Pflegetagegeld“ auswählen
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Tools & Informationen – DKV online Rechner
Im Online Vergleichsrechner finden Sie zu jedem Tarif die nachfolgenden Informationen und Einstellmöglichkeiten.
Beitragsentwicklung DKV Pflegezusatzversicherung PTG
Im Jahr 2017 wurde der Tarif aktualisiert und vom System der Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Seitdem entwickelten sich die Beiträge für unseren Musterkunden wie folgt.
Eintrittsalter | |||
---|---|---|---|
Jahr | 30 Jahre | 50 Jahre | 60 Jahre |
2017 | 19,04€ | 48,48€ | 78,72€ |
2018 | 19,04€ | 48,48€ | 78,72€ |
2019 | 19,04€ | 48,48€ | 78,72€ |
2020 | 22,65€ | 55,30€ | 90,48€ |
2021 | 25,10€ | 59,25€ | 95,55€ |
2022 | 25,10€ | 59,25€ | 95,55€ |
2023 | 25,10€ | 59,25€ | 95,55€ |
Vorgaben zur Beitragsentwicklung (Musterkunde)
Die oben ausgewiesenen Beiträge wurden anhand der folgenden Vorgaben ermittelt.
Pflegegrad | Häusliche Pflege* |
Vollstationäre Pflege |
---|---|---|
1 | 315 Euro | 1050 Euro |
2 | 420 Euro | 1050 Euro |
3 | 735 Euro | 1050 Euro |
4 | 1050 Euro | 1050 Euro |
5 | 1575 Euro | 1575 Euro |
*(durch Angehörige, Laien oder ambulanten Dienst)
Wann wurden die letzten Beitragsanpassungen im Tarif DKV PTG durchgeführt?
DKV PTG: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB), Tarifbedingungen und mehr
Versicherungsbedingungen sind teilweise schwer zu lesen.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und den speziellen Tarifbedingungen.
Beispiel:
Auszug AVB
Welche Wartezeit muss verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
-
- Dauer der Wartezeit
Die Wartezeit beträgt 3 Jahre. Sie entfällt bei Unfällen.
- Dauer der Wartezeit
Auszug Tarifbedingungen
-
- Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
Die Wartezeit nach der Allgemeinen Regelungen zum Baustein entfällt.
- Muss eine Wartezeit verstrichen sein, bevor der Versicherungsschutz beginnt?
➽ Fazit: Es gibt keine Wartezeiten
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