Osteoporose / Knochenschwund ist eine der häufigsten Knochenerkrankung im Alter. Kennzeichnend ist die Erkrankung durch die Abnahme der Knochendichte aufgrund des übermäßig schnellen Abbaus der Knochensubstanz.
Anbieter Pflegezusatzversicherung bei Osteoporose
Lange Zeit konnten Personen, welche an Osteoporose erkrankt sind, keine Pflegezusatzversicherung abschließen. Erst mit der Aktualisierung der Gesundheitsfragen im Tarif „PrivatPflege“ vom Münchener Verein wurde dies ermöglicht.
Folgende Versicherungsgesellschaften bieten trotz einer Osteoporose Erkrankung eine private Pflegeversicherung an:
- Münchener Verein (Tarif: PrivatPflege“)
Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen in unseren Vergleichsrechner.
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
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Achtung: Abfragezeitraum beachten!

Fast alle Erkrankungen versicherbar wenn diese länger wie 5 Jahre zurückliegen.
In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 | 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege | 5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR | 5 Jahre |
Vigo PT | 5 Jahre |
SDK PG | 5 Jahre |
R+V PM | 5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus | 5 Jahre |
Hallesche Olga flex | 5 Jahre |
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 |
5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege |
5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR |
5 Jahre |
Vigo PT |
5 Jahre |
SDK PG |
5 Jahre |
R+V PM |
5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus |
5 Jahre |
Hallesche Olga flex |
5 Jahre |
Anonyme Risikovoranfrage
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.
Anzeigepflichtverletzung
Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.

Hinweis:
Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.
Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)
Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.
Was ist Osteoporose?
Osteoporose ist eine Erkrankung mit schlimmen Folgen und eine der zehn häufigsten chronischen Krankheiten weltweit. Bei der Krankheit, welche auch umgangssprachlich als Knochenschwund bezeichnet wird kommt es zur Abnahme der Knochendichte. Durch den Abbau der Knochenmasse verlieren die betroffenen Knochen und Gelenke an Stabilität. Durch die Instabilität kommt es bei den Betroffenen Personen schneller zu Knochenbrüchen. Besonders im Bereich der der Wirbelkörper kommt es im Alter zu einer Osteoporose.
Münchener Verein bietet Versicherungsschutz trotz Osteoporose
Gesundheitsfragen im Tarif PrivatPflege vom Münchener Verein
1Mir ist bekannt,
dass für die zu versichernde Person kein Leistungsanspruch besteht, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung
-
- bereits Pflegebedürftigkeit besteht oder bereits ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt wurde.
-
- keine deutsche gesetzliche Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung oder Private Pflegepflichtversicherung) besteht.
-
- ein Antrag auf eine Pflegezusatzversicherung innerhalb der letzten 5 Jahre von einem Versicherungsunternehmen abgelehnt wurde.
-
- eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von über 50 besteht.
-
- eine der folgenden Krankheiten in den letzten 5 Jahren ärztlich diagnostiziert oder behandelt oder eine weitere Abklärung zur Feststellung einer der folgenden Krankheiten angeraten wurde, welche zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht abgeschlossen ist; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist:
Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Creutzfeld-Jacob, Demenz, Epilepsie, Hydrozephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Parkinson-Krankheit, Schlaganfall, Querschnittslähmung
Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems:
Arterienaneurysma, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Koronarsklerose, periphere arterielle Verschlusskrankheit
Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen:
insulinpflichtiger Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
Erkrankungen des Immunsystems:
HIV-Infektion, AIDS
Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems:
Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
Genetische Erkrankungen:
Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
Sonstige Erkrankungen:
Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, chronische offene Wunden, psychische Erkrankungen, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden).
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose bei Antragstellung bekannt ist und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
Hinweise zu psychischen Erkrankungen
- Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.).
- Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
2Ich bestätige,
dass der Tagessatz für die beantragte Pflegetagegeldversicherung auch zusammen mit sonstigen ergänzenden Pflegetagegeldversicherungen (ohne die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung) folgende Beträge nicht überschreiten:
bis zum Eintrittsalter von 9 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 10 – 49 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 40 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 120 EUR (häusliche Pflege) bzw. 120 EUR (stationäre Pflege)
bis zu einem Eintrittsalter von 50 – 75 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 15 EUR (häusliche Pflege) bzw. 15 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 30 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 60 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 80 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 100 EUR (häusliche Pflege) bzw. 100 EUR (stationäre Pflege)
ab einem Eintrittsalter von 76 Jahren
Pflegetagegeld in PG 1: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 2: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 3: 0 EUR (häusliche Pflege) bzw. 0 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 4: 25 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)
Pflegetagegeld in PG 5: 50 EUR (häusliche Pflege) bzw. 50 EUR (stationäre Pflege)