Private Pflegeversicherung trotz Behinderung / Schwerbehinderung
Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es ca. 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen.
Das Pflegerisiko ist gerade für Personen mit einer Behinderung relativ hoch. Je nach Art und Schwere der Behinderung ist es sehr wahrscheinlich, dass es irgendwann zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Personen mit einem Behinderungsgrad von ≤ 50 % haben meist noch gute Chancen eine passende Pflegezusatzversicherung zu finden. Ab einem Behinderungsgrad von > 50 % wird es sehr schwer, eine bedarfsgerechte Absicherung zu finden.
➽ Daher ist für Personen mit einer Behinderung eine private Pflegeversicherung sehr wichtig. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.
Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82
Vorwort ➽ Behinderung meist versicherbar
Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit der Diagnose einer Behinderung / Schwerbehinderung ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Je nach Höhe des Behinderungsgrades führt diese Diagnose oft zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen mit einer Behinderung noch versichern.
Anbieter einer Pflegeversicherung für Personen mit einer Behinderung
Folgende Versicherungsgesellschaften bieten trotz einer Behinderung / Schwerbehinderung eine private Pflegeversicherung an:
Behinderungsgrad < 50 %
- Allianz (Tarif: PZTB03) ➽ individuelle Prüfung
- Concordia (Tarif: PG) ➽ versicherbar
- DFV (Tarif: Flex) ➽ versicherbar
- Hallesche (Tarif: OlgaFlex) ➽ versicherbar
- Ideal (Tarif: PflegeTagegeld) ➽ versicherbar
- Inter (Tarif: QualiCare) ➽ versicherbar
- Münchener Verein (Tarif: PrivatPflege) ➽ versicherbar
- Nürnberger (Tarif: PAS) ➽ versicherbar
- R+V (Tarif: PM 1-3) ➽ versicherbar
- SDK (Tarif: PG) ➽ versicherbar
- VKB|BBKK|UKV (Tarif: Premium & Premium Plus) ➽ versicherbar
Behinderungsgrad genau 50 %
- Allianz (Tarif: PZTB03) ➽ individuelle Prüfung
- Münchener Verein (Tarif: PrivatPflege) ➽ versicherbar
- Nürnberger (Tarif: PAS) ➽ versicherbar
Behinderungsgrad > 50 %
- Allianz (Tarif: PZTB03) ➽ individuelle Prüfung
- Vigo (Tarif: PT) ➽ individuelle Prüfung
➽ Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Online Rechner.
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
Achtung: Abfragezeitraum beachten!
Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.
In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 | 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege | 5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR | 5 Jahre |
Vigo PT | 5 Jahre |
SDK PG | 5 Jahre |
R+V PM | 5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus | 5 Jahre |
Hallesche Olga flex | 5 Jahre |
Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein ➽ Privat Pflege
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Anonyme Risikovoranfrage
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.
Anzeigepflichtverletzung
Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
Hinweis:
Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.
Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)
Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.
Definition Behinderung / Schwerbehinderung
Es werden folgende Arten einer Behinderung unterschieden:
- Sprachbehinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung
- psychische / seelische Behinderung
- Sinnesbehinderung (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit, Blindheit)
- körperliche Behinderung
Auch für Menschen mit Behinderung besteht grundsätzlich die Chance auf eine Pflegezusatzversicherung. Allerdings muss man beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen darf. Auch andere Vorerkrankungen sind zu beachten. So kann es auch sein, dass eine Gesellschaft zwar die Behinderung versichern würde, jedoch der Antragsteller aufgrund einer anderen Vorerkrankung abgelehnt wird.
Nutzen Sie den Vergleichsrechner unserer Internetseite für Ihren persönlichen, individuellen Vergleich. Sie haben die Möglichkeit, die Tarife individuell anzupassen. Außerdem können Sie mithilfe des Krankheitsfilters ausschließlich die Gesellschaften anzeigen lassen, welche eine Absicherung trotz eventueller Vorerkrankungen oder Behinderung bieten. Im Krankheitsfilter haben Sie auch die Möglichkeit, die Höhe des Behinderungsgrades festzulegen. Sie können also genau nach den oben genannten Stufen filtern.
Fazit: Pflegeversicherung für Personen mit Behinderung
Für Personen mit Behinderung ist eine Pflegeversicherung sehr wichtig und kann schnell zu einer hilfreichen Absicherung werden. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen leider nicht ansatzweise aus, um die Kosten einer umfassenden Pflege zu begleichen. So kann es im Leistungsfall bereits in den Pflegegraden 1 & 2 zu monatlichen Zuzahlungen von 500 bis 1.000 Euro kommen.
ICD-Code im Zusammenhang mit Behinderung
Z82 bestimmte Behinderungen oder chronische Krankheiten in der Familienanamnese, die zu Schädigung oder Behinderung führen
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Zustände, klassifizierbar unter Q00-Q99)
Blindheit oder Visusverlust (Zustände, klassifizierbar unter H54.-)
Chronische Krankheiten der unteren Atemwege (Zustände, klassifizierbar unter J40-J47)
Krankheiten des Kreislaufsystems (Zustände, klassifizierbar unter I00-I99)
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (Zustände, klassifizierbar unter M00-M99)
Krankheiten des Nervensystems (Zustände, klassifizierbar unter G00-G99)
Taubheit oder Hörverlust (Zustände, klassifizierbar unter H90-H91)
F68.- Andere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- F68.0 Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen
- F68.1 Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
- F68.8 Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
Einschränkung von Aktivitäten durch Behinderung
R06.- Störungen der Atmung
Atmungsinsuffizienz, Atmungsparalyse, Atmungsstörung, Behinderung
T71 Erstickung
Systemischer Sauerstoffmangel durch: mechanische Behinderung der Atmung
F70.- Leichte Intelligenzminderung
Leichte geistige Behinderung
- F70.0 Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- F70.1 Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- F70.8 Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
- F70.9 Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung
Mittelgradige geistige Behinderung
- F71.0 Mittelgradige Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- F71.1 Mittelgradige Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- F71.8 Mittelgradige Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
- F71.9 Mittelgradige Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F72.- Schwere Intelligenzminderung
Schwere geistige Behinderung
- F72.0 Schwere Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- F72.1 Schwere Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- F72.8 Schwere Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
- F72.9 Schwere Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F73.- Schwerste Intelligenzminderung
Schwerste geistige Behinderung
- F73.0 Schwerste Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- F73.1 Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- F73.8 Schwerste Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
- F73.9 Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
Geistig: Behinderung o.n.A.
- F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: keine oder geringfügige Verhaltensstörung
- F79.1 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
- F79.8 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: sonstige Verhaltensstörung
- F79.9 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: ohne Angabe einer Verhaltensstörung