Private Pflegeversicherung trotz Behinderung / Schwerbehinderung

Weltweit leben mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es ca. 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen.

Das Pflegerisiko ist gerade für Personen mit einer Behinderung relativ hoch. Je nach Art und Schwere der Behinderung ist es sehr wahrscheinlich, dass es irgendwann zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Personen mit einem Behinderungsgrad von ≤ 50 % haben meist noch gute Chancen eine passende Pflegezusatzversicherung zu finden. Ab einem Behinderungsgrad von > 50 % wird es sehr schwer, eine bedarfsgerechte Absicherung zu finden.

➽ Daher ist für Personen mit einer Behinderung eine private Pflegeversicherung sehr wichtig. Hier erfahren Sie, bei welchen Gesellschaften Sie die Möglichkeit haben, eine passende Pflegeabsicherung zu bekommen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Auswahl des passenden Pflegetarifes?
Allein durch unsere jahrelangen Erfahrungen und der Vielzahl an vermittelten Kunden können wir Ihnen oft direkt mitteilen, bei welchen Gesellschaften Sie die besten Chancen auf Versicherungsschutz haben.

Ihre Antwort ist nur einen Anruf entfernt ➽ Tel.: 03606 – 6 07 10 82

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!

Private Pflegezusatzversicherung

Vergleichsergebnis sofort verfügbar

Versorgungslücke schließen

kostenloses Angebot anfordern

JETZT VERGLEICHEN!
Anbieter einer privaten Pflegeversicherung vergleichen

Vorwort ➽ Behinderung meist versicherbar

Für Interessenten einer Pflegezusatzversicherung mit der Diagnose einer Behinderung / Schwerbehinderung ist es schwer eine passende private Pflegeabsicherung zu bekommen. Je nach Höhe des Behinderungsgrades führt diese Diagnose oft zu einer Ablehnung. Nur sehr wenige Anbieter versichern diesen Personenkreis.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der Gesellschaften, welche Personen mit einer Behinderung noch versichern.

Private Pflegeversicherung trotz Behinderung / Schwerbehinderung

Anbieter einer Pflegeversicherung für Personen mit einer Behinderung

Folgende Versicherungsgesellschaften bieten trotz einer Behinderung / Schwerbehinderung eine private Pflegeversicherung an:

Behinderungsgrad < 50 %

Behinderungsgrad genau 50 %

Behinderungsgrad > 50 %

➽ Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen auch in unserem Online Rechner.

Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner

Achtung: Abfragezeitraum beachten!

Abfragezeitraum Gesundheitsfragen in der Pflegezusatzversicherung

Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.

In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.

Gesellschaft / Tarif Abfragezeitraum
Allianz PZTB03 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein Privat Pflege 5 Jahre
Nürnberger PAS / PASR 5 Jahre
Vigo PT 5 Jahre
SDK PG 5 Jahre
R+V PM 5 Jahre
VKB-BBKK-UKV Premium Plus 5 Jahre
Hallesche Olga flex 5 Jahre

Allianz ➽ PZTB03

Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate


Münchener Verein ➽ Privat Pflege

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Nürnberger ➽ PAS / PASR

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Vigo ➽ PT

Abfragezeitraum: 5 Jahre


SDK ➽ PG

Abfragezeitraum: 5 Jahre


R+V ➽ PM

Abfragezeitraum: 5 Jahre


VKB-BBKK-UKV ➽ Premium Plus

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Hallesche ➽ Olga Flex

Abfragezeitraum: 5 Jahre


Risikovoranfrage

Anonym

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

.

Anzeigepflichtverletzung

Verjährung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
.

Anonyme Risikovoranfrage

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.

Anzeigepflichtverletzung

Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.

Vorerkrankungen worauf Sie unbedingt achten sollten!

Hinweis:

Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.

Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)

Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.

Definition Behinderung / Schwerbehinderung

Es werden folgende Arten einer Behinderung unterschieden:

  • Sprachbehinderung
  • Lernbehinderung
  • geistige Behinderung
  • psychische / seelische Behinderung
  • Sinnesbehinderung (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit, Blindheit)
  • körperliche Behinderung

Auch für Menschen mit Behinderung besteht grundsätzlich die Chance auf eine Pflegezusatzversicherung. Allerdings muss man beachten, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen darf. Auch andere Vorerkrankungen sind zu beachten. So kann es auch sein, dass eine Gesellschaft zwar die Behinderung versichern würde, jedoch der Antragsteller aufgrund einer anderen Vorerkrankung abgelehnt wird.

Nutzen Sie den Vergleichsrechner unserer Internetseite für Ihren persönlichen, individuellen Vergleich. Sie haben die Möglichkeit, die Tarife individuell anzupassen. Außerdem können Sie mithilfe des Krankheitsfilters ausschließlich die Gesellschaften anzeigen lassen, welche eine Absicherung trotz eventueller Vorerkrankungen oder Behinderung bieten. Im Krankheitsfilter haben Sie auch die Möglichkeit, die Höhe des Behinderungsgrades festzulegen. Sie können also genau nach den oben genannten Stufen filtern.

Fazit: Pflegeversicherung für Personen mit Behinderung

Für Personen mit Behinderung ist eine Pflegeversicherung sehr wichtig und kann schnell zu einer hilfreichen Absicherung werden. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen leider nicht ansatzweise aus, um die Kosten einer umfassenden Pflege zu begleichen. So kann es im Leistungsfall bereits in den Pflegegraden 1 & 2 zu monatlichen Zuzahlungen von 500 bis 1.000 Euro kommen.

ICD-Code im Zusammenhang mit Behinderung

Z82 bestimmte Behinderungen oder chronische Krankheiten in der Familienanamnese, die zu Schädigung oder Behinderung führen
         Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien (Zustände, klassifizierbar unter Q00-Q99)
Blindheit oder Visusverlust (Zustände, klassifizierbar unter H54.-)
Chronische Krankheiten der unteren Atemwege (Zustände, klassifizierbar unter J40-J47)
Krankheiten des Kreislaufsystems (Zustände, klassifizierbar unter I00-I99)
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (Zustände, klassifizierbar unter M00-M99)
Krankheiten des Nervensystems (Zustände, klassifizierbar unter G00-G99)
Taubheit oder Hörverlust (Zustände, klassifizierbar unter H90-H91)

F68.- Andere Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

  • F68.0 Entwicklung körperlicher Symptome aus psychischen Gründen
  • F68.1 Artifizielle Störung [absichtliches Erzeugen oder Vortäuschen von körperlichen oder psychischen Symptomen oder Behinderungen]
  • F68.8 Sonstige näher bezeichnete Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen

Z73 Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung
          Einschränkung von Aktivitäten durch Behinderung

R06.- Störungen der Atmung
              Atmungsinsuffizienz, Atmungsparalyse, Atmungsstörung, Behinderung

T71 Erstickung
          Systemischer Sauerstoffmangel durch: mechanische Behinderung der Atmung

F70.- Leichte Intelligenzminderung
            Leichte geistige Behinderung

  • F70.0 Leichte Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • F70.1 Leichte Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • F70.8 Leichte Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
  • F70.9 Leichte Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

F71.- Mittelgradige Intelligenzminderung
            Mittelgradige geistige Behinderung

  • F71.0 Mittelgradige Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • F71.1 Mittelgradige Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • F71.8 Mittelgradige Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
  • F71.9 Mittelgradige Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

F72.- Schwere Intelligenzminderung
            Schwere geistige Behinderung

  • F72.0 Schwere Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • F72.1 Schwere Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • F72.8 Schwere Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
  • F72.9 Schwere Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

F73.- Schwerste Intelligenzminderung
            Schwerste geistige Behinderung

  • F73.0 Schwerste Intelligenzminderung: Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • F73.1 Schwerste Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • F73.8 Schwerste Intelligenzminderung: Sonstige Verhaltensstörung
  • F73.9 Schwerste Intelligenzminderung: Ohne Angabe einer Verhaltensstörung

F79.- Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung
            Geistig: Behinderung o.n.A.

  • F79.0 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: keine oder geringfügige Verhaltensstörung
  • F79.1 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: Deutliche Verhaltensstörung, die Beobachtung oder Behandlung erfordert
  • F79.8 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: sonstige Verhaltensstörung
  • F79.9 Nicht näher bezeichnete Intelligenzminderung: ohne Angabe einer Verhaltensstörung