Als Bypass / Stent beschreibt man die Umgehung von Blutgefäßen. Eine künstliche Gefäßumgehung ist notwendig, wenn die natürlichen Gefäße durch Erkrankungen oder Verkalkungen in Ihrer Funktion eingeschränkt sind. Gerade am Herzen werden oftmals Bypass Operationen durchgeführt. Durch einen Bypass wird die verengte oder verschlossene Stelle umgangen.
Anbieter Pflegezusatzversicherung trotz Bypass / Stent
Folgende Versicherungsgesellschaften bieten trotz Bypass / Stent eine private Pflegeversicherung an:
- Württembergische (Tarif: PTPU & PTKU -> Wird im Antrag abgefragt, aber kein K.O. Kriterium)
- Allianz (Tarif: PZTB03 -> Wird im Antrag abgefragt, aber kein K.O. Kriterium)
Diese Tarife finden sie inklusive ihrer Gesundheitsfragen in unseren Vergleichsrechner.
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
Anleitung:
Krankheitsfilter im Vergleichsrechner
Achtung: Abfragezeitraum beachten!
Auch schwere Vorerkrankungen sind versicherbar, wenn diese länger als 5 Jahre zurückliegen.
In den Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften wird oft lediglich nach Erkrankungen innerhalb der letzten 5 Jahre gefragt. Sollte Ihre Erkrankung vor diesem Zeitraum liegen, können Sie bei den folgenden Gesellschaften versichert werden.
Gesellschaft / Tarif | Abfragezeitraum |
---|---|
Allianz PZTB03 | 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate |
Münchener Verein Privat Pflege | 5 Jahre |
Nürnberger PAS / PASR | 5 Jahre |
Vigo PT | 5 Jahre |
SDK PG | 5 Jahre |
R+V PM | 5 Jahre |
VKB-BBKK-UKV Premium Plus | 5 Jahre |
Hallesche Olga flex | 5 Jahre |
Abfragezeitraum: 5 Jahre, vereinzelt nur 12 Monate
Münchener Verein ➽ Privat Pflege
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Abfragezeitraum: 5 Jahre
Anonyme Risikovoranfrage
Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden! Doch nicht jede Erkrankungen ist auch gleich ein K.O. Kriterium. So starten Sie ihre anonyme Risikovoranfrage.
Anzeigepflichtverletzung
Nach Ablauf einer Verjährungs – Frist von 10 Jahren ist eine Anfechtung des bestehenden Vertrages, selbst bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung, durch den Versicherer nicht mehr möglich.
Hinweis:
Alle Angaben zu den versicherbaren Vorerkrankungen auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass Risikobewertungen bzgl. Vorerkrankungen seitens der Versicherer regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Deshalb ist es zwingend notwendig, den Gesundheitszustand der zu versichernden Person bei Antragsstellung mit den Antragsfragen des jeweiligen Versicherers erneut und ganz genau zu überprüfen! Bitte beachten Sie ebenfalls, dass manche Krankheiten wie zum Beispiel Depressionen zu den psychischen, aber auch zu den Erkrankungen des Nervensystems zählen.
Eine Rücksprache mit ihrem Haus- oder Facharzt ist generell empfehlenswert. Des Weiteren besteht bei jedem Versicherer die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage. (So starten Sie eine anonyme Risikovoranfrage)
Für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Internetseite sowie auch im Vergleichsrechner übernehmen wir keine Garantie oder Haftung.
Was ist ein Bypass / Stent?
Der Begriff Bypass steht in der Medizin für die Umgehung von Engstellen (in Blutgefäßen). Die meisten Bypass-Operationen finden im Bereich der Herzgefäße statt. Allerdings kann die Bypass-Operation auch an anderen Blutgefäßen durchgeführt werden.
Wann wird ein Bypass benötigt?
Einer der Hauptgründe für eine Bypass-Operation stellt die koronare Herzerkrankung dar. Bei der koronaren Herzerkrankung besteht eine Verengung der Herzkranzgefäße. Durch diese Verengung kann der Herzmuskel nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden. Dieser Sauerstoffmangel kann zu weiteren Folgeerkrankungen (bsp. Herzinfarkt) führen. Durch eine Bypass-Operation wird die Engstelle umgangen. Diese Umgehung sorgt dafür, dass wieder ausreichend Blut und Sauerstoff zum Herzmuskel gelangt.